Die Strafbarkeit der Abtreibung in Deutschland leidet an einer merkwürdigen Doppelmoral. Im rechtlichen Sinn wird da eine Leibesfrucht getötet, keine Person. Fast alle Rechte des Kindes setzen erst mit Vollendung der Geburt ein, so steht es im BGB.
Das hat zur Folge, daß ein ungeborenes Kind jedwedem Einfluss ausgesetzt werden kann, denn es hat ja keine Rechte. Darum kann man keiner Frau den Konsum von Alkohol oder Drogen in der Schwangerschsaft verbieten, egal wie viel es ist. Entsprechende Anträge werden bei den Familiengerichten abgelehnt, und strafbar ist es auch nicht.
Es ist nicht nachvollziehbar warum sich der Schutz des Kindes auf die Abtreibung beschränkt, und auf alles andere nicht. Man sollte es bestenfalls als Ordnungswidrigkeit behandeln.
Natürlich muss es Regeln geben, bis wann und unter welchen Umständen eine Abtreibung möglich ist. Es geht immer um einen Kompromiss. Weder das Kind noch die Mutter haben absolute Rechte.
Das gerade so etwas -das finden von Kompromissen- als verächtlich betrachtet wird ist bezeichnend. Viele haben Trump gewählt, weil er auch hier dafür steht, dem moralischen Rigorismus den Weg zu bahnen.