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Mein Freund muss ins Gefängnis

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Er hat eine Person sehr stark verletzt, und diese Person ist körperlich immer noch sehr stark eingeschränkt. Es kann bisher auch noch nicht abgesehen werden, ob körperlich irgendwann wieder alles in Ordnung sein wird. Das gleiche gilt für die psychische Verfassung. Im gesamten ist diese Person aktuell nicht in der Lage zu arbeiten, nicht nur aus körperlichen Gründen, sondern auch aus psychischen Gründen. Der angestrebte Täter-Opfer-Ausgleich ist daher auch auf gar keinen Fall möglich, weil diese Person panische Angst vor meinem Freund hat. Das sind alles Punkte, die ihm schon bei der Verhandlung natürlich negativ ausgelegt wurden. Das ist unter anderem auch der Grund, weswegen er überhaupt ins Gefängnis muss und keine Bewährung bekommen hat. Es wäre nämlich theoretisch möglich gewesen, dass er gar nicht ins Gefängnis muss, sondern die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Wir haben natürlich auch mit dem Anwalt schon über eine vorzeitige Entlassung geredet, er ist wirklich ein guter Anwalt, und er hat schon das bestmögliche irgendwie für ihn rausgeholt. Er ist aber auch der Meinung, dass es sehr, sehr schwierig wird für ihn, das zu bekommen.
Ich habe bei deinen Beiträgen hier nicht den Eindruck, als spiele es für euch irgendeine Rolle, was er dem Opfer für lange, lange Zeit, vielleicht für den Rest seines Lebens, zugefügt hat.
 
T

Tanja 099

Gast
Das entscheiden zum Glück andere.



Es geht gar nicht darum, dass wir es romantisieren. Ich bin einfach nur auf das eingegangen, was geschrieben wurde, und hab erklärt, wieso er wahrscheinlich nicht vorzeitig entlassen wird.

Wir haben zum Glück noch ein bisschen Zeit, weil er nicht mehr dieses Jahr ins Gefängnis gehen wird.

Ich versuche aktuell, einen neuen Job zu finden und uns schon mal eine Wohnung zu suchen. Das gestaltet sich nur als sehr schwierig und wird sich nicht innerhalb von ein paar Tagen umsetzen lassen. Ich kenne Leute, die haben Jahre nach einer Wohnung gesucht. Wenn man nicht die besten Voraussetzungen hat, ist es nun mal schwierig, jemand zu finden, der einem eine Wohnung oder einen Job gibt.
Welche schlechten Voraussetzungen sind es bei dir?
Wo wohnst du denn zu Zeit?
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Wir haben natürlich auch mit dem Anwalt schon über eine vorzeitige Entlassung geredet, er ist wirklich ein guter Anwalt, und er hat schon das bestmögliche irgendwie für ihn rausgeholt. Er ist aber auch der Meinung, dass es sehr, sehr schwierig wird für ihn, das zu bekommen.
Diese Logik der Justiz verstehe ich nicht so ganz. Gerade da dein Freund eine erhebliche Straftat begangen hat, sich ja wohl auch schon eine ganze Weile in einem Umfeld aufhielt, das keinen guten Einfluss auf ihn hatte, wäre es doch (neben der eigentlichen Strafe, die der Freiheitsentzug natürlich ebenfalls sein soll) wichtig, ihm einerseits möglichst gute Unterstützung bei der Resozialisierung zu offerieren und andererseits auch im Auge behalten zu können, wie er sich nach seiner Entlassung verhält. Das ist mit schrittweisen Lockerungen und 2/3-Bewährung mit entsprechenden Auflagen besser zu erreichen, als wenn auf Absitzen der kompletten Strafe bestanden wird... ein Täter danach dann aber ganz abrupt wieder tun und lassen kann, was er will.

Außerdem wirkt die Möglichkeit der Bewährung ja auch motivierend, sich gut zu verhalten und in die richtige Richtung zu entwickeln. Wenn dagegen schon fast klar ist, dass es eh keine Bewährung gibt, kann das ziemlich leicht zu Resignation und mangelnder Bereitschaft, an sich zu arbeiten, führen.

Insofern... eine etwas merkwürdige Sichtweise der Justiz, finde ich. Mir ist nicht klar, was damit erreicht werden soll.

Aber gut, auch wenn es keine Bewährung geben sollte... damit kommt ihr bestimmt auch zurecht. In dem Fall ist es dann vielleicht noch mal wichtiger, dass dein Freund sich selbst in den Hintern tritt, nicht entmutigen lässt und konsequent anstrengt, sein Leben wieder auf die Reihe zu kriegen.
 

Ambro

Mitglied
Ich habe bei deinen Beiträgen hier nicht den Eindruck, als spiele es für euch irgendeine Rolle, was er dem Opfer für lange, lange Zeit, vielleicht für den Rest seines Lebens, zugefügt hat.
Es spielt schon eine Rolle, aber mein Freund hat alles getan, was er tun konnte. Er bereut die Tat. Er hat sich freiwillig gestellt. Er würde alles im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs machen. Das geht nur leider nicht. Mehr kann er nicht tun, weil rückgängig machen logischerweise nicht möglich ist.

Welche schlechten Voraussetzungen sind es bei dir?
Wo wohnst du denn zu Zeit?
Ich wohne aktuell bei verschiedenen Kumpels auf dem Sofa oder übernachte bei meinem Freund. Er wohnt bei seinen Eltern. Außerdem habe auch ich keine Ausbildung und dementsprechend meinen wirklich guten Job.

Diese Logik der Justiz verstehe ich nicht so ganz. Gerade da dein Freund eine erhebliche Straftat begangen hat, sich ja wohl auch schon eine ganze Weile in einem Umfeld aufhielt, das keinen guten Einfluss auf ihn hatte, wäre es doch (neben der eigentlichen Strafe, die der Freiheitsentzug natürlich ebenfalls sein soll) wichtig, ihm einerseits möglichst gute Unterstützung bei der Resozialisierung zu offerieren und andererseits auch im Auge behalten zu können, wie er sich nach seiner Entlassung verhält. Das ist mit schrittweisen Lockerungen und 2/3-Bewährung mit entsprechenden Auflagen besser zu erreichen, als wenn auf Absitzen der kompletten Strafe bestanden wird... ein Täter danach dann aber ganz abrupt wieder tun und lassen kann, was er will.

Außerdem wirkt die Möglichkeit der Bewährung ja auch motivierend, sich gut zu verhalten und in die richtige Richtung zu entwickeln. Wenn dagegen schon fast klar ist, dass es eh keine Bewährung gibt, kann das ziemlich leicht zu Resignation und mangelnder Bereitschaft, an sich zu arbeiten, führen.

Insofern... eine etwas merkwürdige Sichtweise der Justiz, finde ich. Mir ist nicht klar, was damit erreicht werden soll.

Aber gut, auch wenn es keine Bewährung geben sollte... damit kommt ihr bestimmt auch zurecht. In dem Fall ist es dann vielleicht noch mal wichtiger, dass dein Freund sich selbst in den Hintern tritt, nicht entmutigen lässt und konsequent anstrengt, sein Leben wieder auf die Reihe zu kriegen.
Er wird in erster Linie eine Therapie machen müssen. Diese wird aber wahrscheinlich viele Jahre in Anspruch nehmen. Daher sieht es schlecht aus, dass er nach wenigen Monaten ein gutes psychologisches Gutachten oder Prognose bekommt. Also, dass ihm jemand bescheinigt, dass er sein Leben direkt super gut in den Griff bekommen wird.
 

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Er wird in erster Linie eine Therapie machen müssen. Diese wird aber wahrscheinlich viele Jahre in Anspruch nehmen. Daher sieht es schlecht aus, dass er nach wenigen Monaten ein gutes psychologisches Gutachten oder Prognose bekommt. Also, dass ihm jemand bescheinigt, dass er sein Leben direkt super gut in den Griff bekommen wird.
Jahrelange Therapie?
Wow, Therapie wegen was?
 

Ambro

Mitglied
Du könntest Dir ja eine Ausbildungsstelle suchen.
Das hab ich schon lange aufgegeben. Ich habe fünf Jahre lang quasi jeden Tag Bewerbung geschrieben. Ich habe mir Unterstützung vom Job Center gesucht, ich habe an irgendwelchen Maßnahmen teilgenommen usw. Eine Ausbildungsstelle habe ich trotzdem nicht bekommen. Das war für mich letztendlich irgendwann nur noch frustrierend.

Jahrelange Therapie?
Wow, Therapie wegen was?
Ich werde jetzt hier nicht genauer darauf eingehen, wieso er eine Therapie machen muss. Das wäre zu Privat, und je nachdem, wer das hier liest, könnte Rückschlüsse auf ihn ziehen.
Es war ein bisschen die Wahl zwischen Pest und Cholera. Er hat ein schlimmes psychologisches Gutachten bekommen, was aber der Wahrheit entspricht. Das hat dafür gesorgt, dass er nur ein Jahr ins Gefängnis muss. Ohne dieses Gutachten wäre die Strafe wohl höher ausgefallen, und er hätte wahrscheinlich auch keine Jugendstrafe bekommen. Es bedeutet aber auch, dass er aufgrund dessen wahrscheinlich keine frühzeitige Entlassung bekommen wird. Wir können es natürlich erst genau sagen, wenn es soweit ist. Wir gehen aber erst mal davon aus, dass er wirklich ein Jahr im Gefängnis sein muss und Vertrauen da auch auf die Erfahrung des Anwalts.
 

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