Diese Logik der Justiz verstehe ich nicht so ganz. Gerade da dein Freund eine erhebliche Straftat begangen hat, sich ja wohl auch schon eine ganze Weile in einem Umfeld aufhielt, das keinen guten Einfluss auf ihn hatte, wäre es doch (neben der eigentlichen Strafe, die der Freiheitsentzug natürlich ebenfalls sein soll) wichtig, ihm einerseits möglichst gute Unterstützung bei der Resozialisierung zu offerieren und andererseits auch im Auge behalten zu können, wie er sich nach seiner Entlassung verhält. Das ist mit schrittweisen Lockerungen und 2/3-Bewährung mit entsprechenden Auflagen besser zu erreichen, als wenn auf Absitzen der kompletten Strafe bestanden wird... ein Täter danach dann aber ganz abrupt wieder tun und lassen kann, was er will.
Außerdem wirkt die Möglichkeit der Bewährung ja auch motivierend, sich gut zu verhalten und in die richtige Richtung zu entwickeln. Wenn dagegen schon fast klar ist, dass es eh keine Bewährung gibt, kann das ziemlich leicht zu Resignation und mangelnder Bereitschaft, an sich zu arbeiten, führen.
Insofern... eine etwas merkwürdige Sichtweise der Justiz, finde ich. Mir ist nicht klar, was damit erreicht werden soll.
Aber gut, auch wenn es keine Bewährung geben sollte... damit kommt ihr bestimmt auch zurecht. In dem Fall ist es dann vielleicht noch mal wichtiger, dass dein Freund sich selbst in den Hintern tritt, nicht entmutigen lässt und konsequent anstrengt, sein Leben wieder auf die Reihe zu kriegen.