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Betrug bei Onlinekauf (Privatkauf)

MathiasXYZ

Mitglied
Geltend kann das gezahlte Geld gemacht werden und alle Kosten, die durch die vergebliche Eintreibung entstanden sind.
Plus die Mehrkosten, die entstehen, wenn ich den Artikel woanders kaufe. Da es sich um eine Sammlung handelt, müssten die einzelnen Stücke bei verschiedenen Händlern und teilweise aus dem Ausland erworben werden. Die komplette Sammlung bei einer anderen Person / einem anderen Händler zu erwerben ist unmöglich. Des Weiteren sind auch nicht mehr alle Bestandteile der Sammlung im Handel erhältlich...
 

MathiasXYZ

Mitglied
Und möglicherweise fragt dann der Schuldner bzw. sein Anwalt, warum wurde der Käuferschutz nicht in Anspruch genommen.
Willst du es nicht verstehen, kannst du es nicht verstehen oder willst du einfach nur provozieren?

Es ist nicht verpflichtend Serviceleistungen eines Zahlungsdienstleisters in Anspruch zu nehmen.

Ich habe einen gültigen Kaufvertrag und ein Urteil zu meinen Gunsten.

Es ist mein RECHT gewesen auf Erfüllung des Kaufvertrages zu klagen und ich habe gewonnen, auch wenn dir das nicht gefällt!

Wo ist eigentlich dein Problem?
 

Werwiewas

Sehr aktives Mitglied
Es ist mein RECHT gewesen auf Erfüllung des Kaufvertrages zu klagen und ich habe gewonnen, auch wenn dir das nicht gefällt!
Das mag ja sein, aber die Sachen wirst du trotzdem nicht kriegen, weil der Typ die ziemlich sicher gar nicht hat.

Und jetzt wirst du jahrelang deinem Geld hinterherlaufen und mit viel Glück kriegst du es auch zurück. Mehr aber vermutlich nicht.

Das hättest du wirklich einfacher haben können ohne diesen ganzen Stress.

Wie geht es deinem Blutdruck? Du tust sicher auch deiner Gesundheit nichts Gutes mit diesem ganzen Ärger.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Neugierig bin ich schon, wie das weiter läuft, aber ich kann mir kein positives Ende vorstellen.

a) scheint dem Gesellen ganz egal zu sein dass er schuldig gesprochen wurde.

b) muss dann der Geschädigte wieder und wieder vor Gericht um seine "Forderungen" versuchen zu belegen und einzuklagen. Eventuell ist der Richter mit so manch einer Forderung nicht einverstanden weil es da ja ganz viele Grundvoraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen.

Die Sammelleidenschaft sorgt nun - so habe ich den Eindruck - dafür, dass der Schaden nicht gerade geringer wird weil der Geschädigte ja sein Sammelobjekt erhalten will. Da könnte dann ein Richter die Frage stellen nach "sinnvollem Ermessen" oder ähnlichem.

Ich persönlich würde meinem guten Geld kein schlechtes hinter her werfen wollen einfach weil ich dann ja neben dem Frust (mein Sammelobjekt nicht zu erhalten) auch noch den finanziellen Schaden habe. Selbst wenn ein Gericht entschieden hat dass der Kauf rechtens ist, so fliegt das gekaufte Objekt ja nicht zum Käufer. Für jedes Ding, und auf jedes Ding, auf welches der Käufer ein Anrecht haben könnte wird der Käufer erneut vor Gericht treten müssen, die Kosten voraus veranlagen und vermutlich umsonst darauf warten dass die Schuld bezahlt wird vom Betrüger.

Grausig! Aber auch Recht zu haben sorgt nicht dafür, dass dieses Recht auch angewandt wird. Ist leider so..... Ich persönlich habe den Eindruck, dass der Schaden für den Käufer immer größer wird, der Frust natürlich ebenso und bei mir würde die Gesundheit darunter leiden. Ich für mich wäre da viel schneller in der Position gewesen zu sagen "da gibt es nichts zu holen". Ob das aufgeben von mir richtig wäre ist eine ganz andere Frage!!!!

Aber meine Nerven und mein Frieden wäre mir den Kampf nicht wert und die viele Zeit, die ich einem solchen Vorgang hinter her schmeißen müsste. Da denke ich an meinen Kampf gegen die WEG bzw. deren Probleme mit meinen Mietern, wo ich meine Wohnung hatte. Was hilft es mir Recht zu haben wenn Tag für Tag Ärger sich vermehrt.....

Gruß von Grisu
 

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