MathiasXYZ
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Das geht. Schadensersatzansprüche bestehen wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages. Ich habe das Recht den Artikel anderweitig zu erwerben und habe Anspruch darauf, die Mehrkosten ggü. dem ursprünglichen Verkäufer geltend zu machen. Was es für Gegenstände sind ist dabei unerheblich. Die meisten Dinge, die man kauft sind nicht lebensnotwendig, wie z.B. Gemälde, Kunst, Schmuck... trotzdem sind die Kaufverträge gültig. Das habe ich geklärt. Das Problem ist, dass der Verkäufer alles ignoriert und ihm anscheinend selbst Dinge, wie eine negative Schufa usw. egal sind. Vermutlich wird es jetzt auf eine Lohn- und Gehaltspfändung hinauslaufen.Diesen "Schaden" sehe ich allerdings kritisch und würde zustimmen, dass es schwer werden würde, ihn gerichtlich durchzusetzen, sollte der Mensch doch Deinem Mahnbescheid widersprechen.
Ich weiß nicht, wie Gerichte ein Hobby bewerten. Denn Du brauchst die Stücke ja nicht zwingend. Aber das weiß ich nicht. Ich persönlich würde darauf verzichten, das geltend zu machen und würde mich auf den Kaufpreis und die entstandenen Kosten (Anwalt, Gericht, Vollstreckung, ggf. noch Fahrtkosten) beschränken.