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Ich bin mit dem Ex von meiner Freundin zusammen

Portion Control

Urgestein
Er meinte schon, dass er dann doch noch Bürgergeld beantragt und die Wohnung so lange noch mitbenutzt wird.
Würde ich an seiner Stelle auch machen.
Da er eh nicht an einem bestimmten Job hängt, ist das relativ egal.
Soll sie doch klagen. Macht sie außerdem eh nicht.

Wenn er von nun an für handfeste Nachweise sorgen kann, dass er es vergeblich versucht hat,
soll sie mal seinen Anteil an der Miete erstreiten. Würde ich locker sehen.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Die JC sehen das aber ganz anders wenn sie Kosten für Mieten zahlen sollen - vor allen Dingen dann wenn die Mietverträge auf zwei Personen ausgestellt sind :) Da wird erstmal geprüft ob der andere zur Kasse gebeten werden kann.

Lest Euch mal in Erwerbslosenforen ein was es für ein Spaß ist einen Antrag zu stellen, Ihr werdet Euch wundern!!!

Leute, Leute, das ist so weit weg von Realität, dass es einem schon Angst werden kann um die Beteiligten.

Gruß von Grisu
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Dann kann sie ihn ja rein theoretisch bis Sankt Nimmerlein an sich binden. Da würde ich dann doch lieber einen Anwalt zu Rate ziehen, der fit in Mietrecht ist.
Ich denke auch, hier ist Beratung in viele Richtungen nötig.

Vorab informativ noch dies:

ZITATE

"Gemäß § 749 Abs. 1 BGB haben Mieter das Recht, das Mietverhältnis gemeinsam zu beenden, wenn sie Teil einer Gemeinschaft sind. Eine Aufhebung des Mietverhältnisses erfolgt durch die Kündigung. Diese Kündigung kann jedoch nur erfolgen, wenn die Mehrheit der Mieter zustimmt. Jeder Mieter muss eine Kündigungserklärung abgeben, in der sich auch die anderen Mieter gegenüber dem Vermieter zur Kündigung erklären. Es ist wichtig zu beachten, dass eine interne Freistellungslösung, bei der der ausscheidende Mieter von der Mietzahlung befreit wird, nicht ausreicht. Der ausscheidende Mieter bleibt weiterhin gegenüber dem Vermieter haftbar.
Um das Mietverhältnis ordnungsgemäß aufzuheben, ist es notwendig, dass alle Mieter gemeinsam handeln und die Kündigung gegenüber dem Vermieter erklären. Diese gemeinschaftliche Kündigung gewährleistet, dass das Mietverhältnis rechtlich beendet wird. Es ist wichtig, sich im Voraus über die genauen rechtlichen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Prozesse korrekt durchgeführt werden"

"Die gesetzliche Grundlage für das Recht auf Kündigung durch alle Teilhaber einer Gemeinschaft findet sich in § 749 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gemäß dieser Bestimmung können alle Mieter eines gemeinsamen Mietverhältnisses die Aufhebung des Mietverhältnisses verlangen. Die Kündigung kann nur erfolgen, wenn die Mehrheit der Mieter dafür stimmt und alle Mieter gemeinsam gegenüber dem Vermieter die Kündigungserklärung abgeben.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gemeinschaftliche Kündigung auch dann erforderlich ist, wenn nur ein Mieter ausziehen möchte. In diesem Fall müssen alle Mieter die Kündigung zusammen erklären, um das Mietverhältnis ordnungsgemäß aufzulösen"

"Der Mietvertrag kann zu einem bestimmten Zeitpunkt nur noch auf eine Person umgestellt werden, sodass der verbleibende Mieter alleiniger Vertragspartner des Vermieters wird. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich, solange der verbleibende Mieter wirtschaftlich in der Lage ist, die Miete zu zahlen.
Bei dieser Art der Fortsetzung des Mietvertrages hat der Vermieter normalerweise keine Einwände. Es ist jedoch wichtig, die Details und Bedingungen der Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden."




Wenn einer nicht kündigen will, es keine Einigung gibt, bleibt nur Anwalt und am Ende Klage:




Er bracht einen Platz zum wohnen und arbeiten. Er kommt aber nicht in seine Wohnung, weil sie ihn nicht reinlässt. Aus dem Mietvertrag kommt er aber auch nicht raus. Doppelt Miete zahlen kann er auch nicht. Wo soll er hin? Straße? Obdachlosenheim? Das Sofa bei seinen Eltern ist ja kein wirklicher Platz zum wohnen und arbeiten. Wenn er doppelt Miete zahlen muss, dann kann er ja in der Wohnung bei ihr arbeiten. Das ist ja für ihn dann auch praktisch.
Da landen wir wieder bei der verstrichenen 6-Monats-Frist...alles nicht so einfach, wie ihr euch das vorstellen möchtet.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Ich denke auch, dass ihr eine Beratung braucht.

Wenn er keine Miete mehr bezahlt bekommt er die gewünschte Kündigung.
Die Mietschulden sollte er später abzahlen.

Für die neue Wohnung zählen nur seine Papiere, da er von der Ex getrennt ist.

Für Wohnungen gibt es Richtlinien, welche vom Jobcenter überprüft werden...erst dann wird gezahlt.
Die nächste falsche Info. :rolleyes:

Wenn er keine Miete mehr bezahlt kann die Ex das zunächst übernehmen und im Nachgang die hälftige Miete auf dem Klageweg von ihm zurückfordern. Der Tipp ist für die Tonne und keine Lösung. Er kommt auf diese Weise nicht aus dem Mietvertrag raus. Lasst euch rechtssicher beraten was zu tun ist (Klappe, die 36.).
 
Zuletzt bearbeitet:

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Soll sie doch klagen. Macht sie außerdem eh nicht.
Woher nimmst du diese Gewissheit bei der klaren für ihn ungünstigen Sachlage? Ich hätte das 100%ig gemacht. Schon um ihm so richtig einen reinzudrücken, damit ich einen Titel bekomme und er sich wirtschaftlich keinen Millimeter mehr bewegen kann.

Wobei.. nee.. ich hätte diesen Kindergarten definitiv nicht gemacht, stattdessen schon viel eher die Verbindung gekappt, würde bei ihr aber eher sehr wohl damit rechnen.
 
M

Margaritha

Gast
Das ist auch sehr unehrenhaft von dir.
Du wirst sie wohl verlieren. Das sollte dir dieser Mann dann auch wert sein.
Vielleicht wird dir eines Tages dasselbe wiederfahren, und er wird mit einer Freundin von dir fremdgehen, bis er sich von dir trennt um mit ihr zusammen zu sein.
 

Florida Lady

Aktives Mitglied
Das Amt bezahlt dann seine Wohnung. Das sind nur 1,5 Zimmer und relativ günstig. Er spart sich dann eine Miete. Er brauchte auch unbedingt eine Wohnung. Bei seinen Eltern auf dem Sofa „leben“ zählt ja wohl nicht. Außerdem kann er dort nicht arbeiten. Er braucht einen Ort zum arbeiten.
Und seinen Bürgergeld-Satz nimmt er dann um die Miete bei der Ex zu zahlen?
 

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