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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

logig

Aktives Mitglied
Wenn er meinte, dass es gerichtlicher Überprüfung nicht standhalten würde, scheint mir, dass er weiß was er sagt. Zumal du es bezeugen kannst. Mir hatte die Frau, welche Bescheid gesandt hatte, auch gesagt, dass erst ab Gegenüberstellung anfängt, doch sie hatte mir auch schon mal etwas gesagt, was nachher nicht stimmte. Ich überlege, ob ich es mir Schriftlich geben lasse, bis wann die Frist läuft.
 

logig

Aktives Mitglied
@ Tulpe, ja soweit ein Wechsel Kraft SGB XIV bei den fürsorglichen Leistungen (also nicht im Wahlrecht) erfolgt, betrifft es auch nur die leistungen, welche damit betroffen sind. Es muss auch nicht alle Fürsorglichen Leistungen betreffen. Wenn du z.B. EGH bekommst, welche nach neuen Recht eher besser ist - dann müssten diese nach den neuen Recht erbracht werden. Wenn du eine andere fürsorgliche Leistung erhältst, die nach neuen Recht nicht mind. gleichwertig ist, dann erst spätestens am 01.01.2024.

Ich muss noch mal nachschauen, es gab zwei BMA Schreiben. Ja, war Schreiben vom Mai 2024.

Mich verwundern zwei Punkte. Zum einen schreibt der BMA, dass Hilfe zur Pflege entweder nicht mehr oder nicht mind. gleichwertig wäre. Da allerdings im Kapitel über die Pflegeleistungen steht, dass auch angemessene Kosten über die Sachleistungen der Pflegekasse hinaus übernommen werden, sprich Hilfe zur Pflege, wird damit wenn auch nicht mehr so genannt, so doch vom Sinn und ich denke der höhe mind. gleich übernommen. Wobei ich mich mit Hilfe zur Pflege nicht auskenne.

Zum anderen Verwundert mich die Aussage, dass diese bei z.B. einen Verfristeten Weiterverlängerungsantrag auch nicht nach den neuen Kapiteln (wenn auch ggf. schlechter) gewährt werden können. Aus meiner Sicht würde ein verfristeder Weiterverlängerungsantrag sich zu einem Neuantrag umfandeln und damit würden für diese dann neu beginnende Leistung die Besitzbestandregelungen nicht mehr zutreffen. Ergo es würde nach dem neuen Recht, zu bewilligen sein (soweit vorhanden). Außerdem hieße die Aussage, dass ansonsten auch ab 01.01.2034 diese Leistungen gar nicht mehr erbracht werden. Sprich wenn z.B. ein Betroffener nach dem BVG Hilfe zur Pflege in Höhe von € 1000,-- (ausgedacht) bekommen hat und angemessener höhere Sachleistungen nach dem SGB XIV nur € 800,-- wären, die allerdings lebensnotwendig benötigt werden und wahrscheinlich auch vom Sozialamt nicht ohneweiteres übernommen werden, muss hier noch spekuliert werden, wielange die Leistungen noch benötigt werden? In dem Fall müsste es auch per 01.01.2034 noch eine möglichkeit geben im Wahlrecht zu wechseln.

Schon die Aussage bei einem verfristeten Weiterverlängerungsantrag sehe ich skeptisch. Da bis jetzt so gut wie keine Informationen rausgegeben wurden, woher sollen Betroffene den die Frist von zwei Wochen wissen? Und woher sollen sie wissen, dass sie dann gar kein Anrecht mehr auf die Leistungen haben? Oder woher sollen sie wissen, was besser ist? Insbesondere wo es das Amt nicht einmal weiß.
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Aktives Mitglied
Hier stellt sich die Frage, ob der BMA davon ausgeht, dass ein Betroffener insgesamt ggf. im Besitzbestand ist. Laut SGB XIV bedarf es dafür allerdings das die Ansprüche nach den BVG festgestellt wurden sind bzw. beantragt. Das es sich nicht um alle Leistungen handelt, ergibt sich für mich aus dem Wort "diese Leistungen". Aus meiner Sicht heißt "diese" bestimmte Leistungen und nicht alle, da kann ich allerdings irren. Nach meiner Auffassung ist der Anspruch auf eine befristetete oder auf Zeit erbrachte Leistung nicht mehr gegeben, wenn die Frist bzw. Zeit abgelaufen ist und kein Fristgemäßer Weiterbewilligungsantrag gestellt wurde.
 

Hamburger

Mitglied
Die "Gegenüberstellung " ist im Prinzip "pllepalle "

Einmal der um 25% erhöhte Bezug von 12/23 bzw 01/24 und das ganze nochmal ab 0724 um 4,5x erhöht
Gegen den errechneten BSE und die erhöhte Grundrente einmal von 01 und einmal von 07/24 berechnet
Also der Aufwand den das "eigene Einkommen " macht
Dürfte also kein Hexenwerk für das VA sein ;)

Rein theoretisch kann man es auch selbst berechnen, im Rentenalter ist das VEK um 50% vom Brutto gekürzt gekürzt, jetzt beträgt es zb für Gruppe abgeschlossene Berufsausbildung 57% vom Brutto, also knapp 300 € mehr

Also rechnen, Münze werfen

Ich frag mich langsam wirklich ob man mit dem Wahlrecht nur für Unruhe sorgen wollte
 

Silan

Aktives Mitglied
Aber wie sich der BSA nach SGB IV berechnet ist ja die Frage. Zumindest für mich. Oder bleibt der gleich? So wie schon die Jahre vorher?
Dann käme ich zwar mit der höheren Grundrente ca 200 € besser weg, aber ich hab ja den Bestandschutz für die derzeitige Berechnung. Mir geht es da um meine Altersrente. Wenn ich dann in 10 Jahren 50% vom Vergleichseinkommen abgezogen bekomme, ob das 10 Jahte einen etwas höheren Bezug wett macht oder ob ich unterm Strich behalte was ich jetzt habe und in 10 Jahren viel weniger oder vielleicht sogar gar keine Abzüge habe.
Und das kann ich mir mit konkreten Zahlen zumindest in etwa ausrechnen, wenn ich entsprechend belastbare Zahlen habe.
 

Hamburger

Mitglied
Eigentlich ist das gleich,da hat sich nichts geändert so weit ich das überblicke

Also netto vergleichseinkommen minus deine Einkünfte plus erhöhte grundrente

Wenn du nächste Woche in rente gehst halt knapp 300 € weniger

Oder halt das was du jetzt hast und fertig

Verändern tut sich beides durch die Rentenerhöhung im alten recht

Im neuen recht durch steigendes VK und die grundrentenerhöhung analog zur Rentenerhöhung

Also frage wie hoch ist der Unterschied JETZT
Ich vermute je höher der Anteil BSA desto besser alt
Und wie wird sich VEK und Rentenerhöhung zukünftig entwickeln

Zusätzlich noch der push-effekt durch die eventuell höhere GR

Die Zeit die sich das ganze entwickeln kann, also zeit bis zur rente, rentenzeit

Darum ja die Glaskugel
Ist vermutlich ähnlich wie die Frage gemanagter fond oder ETF und wenn ja wieviel Aktien/renten Anteil ;)

Auf jedenfall haben wir ein prima weihnachtsgeschenk bekommen

Eine große Tüte spekulantius :)

Da war das letzte weihnachten mit den 25% echt was für Anfänger
 

Hamburger

Mitglied
Wenn er meinte, dass es gerichtlicher Überprüfung nicht standhalten würde, scheint mir, dass er weiß was er sagt. Zumal du es bezeugen kannst. Mir hatte die Frau, welche Bescheid gesandt hatte, auch gesagt, dass erst ab Gegenüberstellung anfängt, doch sie hatte mir auch schon mal etwas gesagt, was nachher nicht stimmte. Ich überlege, ob ich es mir Schriftlich geben lasse, bis wann die Frist läuft.

Würde ich mir auch schriftlich geben lassen

Ich habe es jetzt schriftlich mit dem Vergleich bekommen
Das Datum entspricht aber nicht "Zugang gegenüber Stellung " sondern "Zugang feststellungsbescheid "
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich bekomme den vollen BSA, weil ich ohne OEG-Zahlungen keine Einkünfte habe. Allerdings rutsche ich durch die nachträglich anerkannte bbB auf einen GDS von 70 statt im OEG auf 60. Die bbB wurde mir erst anfang des Jahres zugesprochen, zwar rückwirkend ab 1998 aber ohne monitäre Vorteile.
Damit würde im neuen Recht die Grundrente bei 1200€ liegen anstatt wie jetzt bei 396€. Dafür wurde mir in meinem Erstbescheid ein Abzug vom BSA von 25% beschieden, wenn ich dann irgendwann in die Altersrente gehe.
 

Höhnchen

Mitglied
@Silan,
aus meiner Sicht spricht für dich der Bestandsschutz, wenn ich es wirklich überschaue.
.
1. Neues Recht: Nur ca 200 € Verbesserung, dafür bei der Altersrente "nur" 50 % vom VEK.

Altes Recht: Die 75 % in deinem Erstbescheid, sind vermutlich längst obsolet, da damals noch niemand etwas von den Veränderungen von heute, quasi dem heutigen Bestandsschutz plante noch wusste.
So wie ich es verstanden habe, Tulpe88 weiß das ganz genau, verbleibt dir dein aktueller BSA so wie er jetzt ist, wenn du in Altersrente gehst - ohne Abzüge.

2. Du hast einiges an Vorteilen, die dann evtl. im neuen Recht nicht mehr gültig wären, z. B. deine Zuteilung.

3. Du hast vermutlich sogar die Nichtüberprüfung rechtlich fix - die grandfather - Klausel. Da gilt dann nichtmal das SGB X um erneute Überprüfungen anzuordnen.

Überprüfe diese Dinge nochmal ganz genau für dich.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ja, genau so denke ich auch. Ich glaube nicht, dass diese ca 200€ das raushauen, was ich an Vorteilen aufgeben würde. Ich bin gespannt auf die Gegenüberstellung. Die müsdte nochmal ordentlich anders sein, wenn die wollen, dsss wir wechseln.
 

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