Silan
Aktives Mitglied
Meine Therapeutin hat heute in meinem Beisein mit einigen Sachbearbeitern vom VA gesprochen, in der Hoffnung mal eine verlässliche Antwort zu bekommen. Auch sie hat navh ca 10 min konversation mit mehreren Sachbearbeitern aus unterschiedlichen Abteilungen nur noch die Augen verdreht und genervt gekuckt...
Zumindest hat sie zwei Auskünfte bekommen, die ich interessant fand. Die erste war, dass die Gegenüberstellungen zumindest hier in NDS soweit wären, dass bis Februar alle Berechtigten eine solche erhalten sollen...
Die zweite kam aus der Rechtsprüfungsabteilung, die sagte, das Wahlrecht beginnt tatsächlich erst mit dem Erhalt dieser Gegenüberstellung, weil die Gesetzeslage eine Abweichung von der Jahresfrist nicht zulasse, die an diese Gegenüberstellung gekoppelt sei.
Sind gespannt... Februar ist schon bald, ob denen das klar ist?
Zumindest hat sie zwei Auskünfte bekommen, die ich interessant fand. Die erste war, dass die Gegenüberstellungen zumindest hier in NDS soweit wären, dass bis Februar alle Berechtigten eine solche erhalten sollen...
Die zweite kam aus der Rechtsprüfungsabteilung, die sagte, das Wahlrecht beginnt tatsächlich erst mit dem Erhalt dieser Gegenüberstellung, weil die Gesetzeslage eine Abweichung von der Jahresfrist nicht zulasse, die an diese Gegenüberstellung gekoppelt sei.
Sind gespannt... Februar ist schon bald, ob denen das klar ist?