Moin,
bin nach Jahren auch mal wieder da. Silan und Vogoge habe ich noch in Erinnerung.
Ich lese mich eben ein, bin bei Seite 18. Mir schwirrt der Kopf… bin allerdings auch vor 2 Wochen am Strand damit auf einen Stein gefallen und dann tatütada. 🚑
Einiges rausgelesen…. Versuche nochx zu mir :
Anerkannt in BW in 1989 , nach 3 Jahren ( wie hier gelesen, im schönen BW ) reduziert auf 20 % , nach GA . Nix unternommen, war zu doof, bzw. Unwissend , zu jung. 2011 im Januar Zusammenbruch. War im Krankengeldbezug und Verletztenrente Berufsgenossenschaft. 2012 zu VDK die stellten Überprüfungsantrag und EM Rente ( EM Rente ging gleich durch 100% befristet alle 3J seit 2021 fest/ unbefristet) . 2014 war Gutachten ,OEG -> 2015 komplette Ablehnung , Widerspruch eingelegt . 10.10.2016 Bescheid über ok, GdS auf 30+10 und BSA rückwirkend ab letzte Arbeitstag JanuAr 2011. Zinsen mussten eingefordert werden . 2019 kam BW mit einer Nachprüfung, aber erfolgreich abgewehrt mit Schreiben von mir , Thera und VdK . 2011 war Umzug nach SH von da kam bislang nix weiter.
Also im Nov. 23 kam die Änderungsinfo wg. neuem Recht / Besitzstandsregelung . ( erhielt bislang Vergleichseinkommen ,abgeschl.Berufsausbildung, nix weitere Zuschläge oder so. . Die Erhöhung nach Besitzstandsregelung +25% und dann auch die Anpassung gleich mit der DRV.
1989 anerkannt, 2012 Ü-Antrag gestellt, rückwirkend seit 2011 gleichbleibender GdS mit Bescheid von 10.10.2016.
55 Jahre seit 03.03.2024
Natürlich wechsele ich nicht ins neue Dingends , weil ich nun raus bin aus drohenden Nachprüfungen . Auch wenn der GdS eigentlich zuwenig ist ( schwere soz.Anp. ) mit den , was ich habe ist zu meine allen Lebzeiten ok. Mit Eintritt in die Alterrente ändert sich nichts. Die pauschale Summe wird dann auch weiterhin wie die anderen Renten angepasst . Nichts mehr abgezogen, oder berechnet. Diese Summe ergab sich aus dem bereinigten Einkommen, nach Abzug von allem, was zuletzt im Dez.23 überwiesen wurde.
Ja, und womöglich nun die eventuelle Frage kommt , wegen keiner neuen Nachprüfung…. da berufe ich mich auf das BVG aus dem ich nicht ins neue wechseln werde.
Es gibt noch so ein anderes etwas, das nennt sich Grandfathering Klausel, das betrifft den Bestandschutz bei einem Gesetzeswechsel.
Weiß nicht, ob ich jetzt sinnvoll beigetragen habe, wann ich wieder da bin, bin noch ein wenig sehr malade mit dem Kopf. Liebe Grüße aus Angeln .