Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Moin,
bin nach Jahren auch mal wieder da. Silan und Vogoge habe ich noch in Erinnerung.
Ich lese mich eben ein, bin bei Seite 18. Mir schwirrt der Kopf… bin allerdings auch vor 2 Wochen am Strand damit auf einen Stein gefallen und dann tatütada. 🚑
Einiges rausgelesen…. Versuche nochx zu mir :
Anerkannt in BW in 1989 , nach 3 Jahren ( wie hier gelesen, im schönen BW ) reduziert auf 20 % , nach GA . Nix unternommen, war zu doof, bzw. Unwissend , zu jung. 2011 im Januar Zusammenbruch. War im Krankengeldbezug und Verletztenrente Berufsgenossenschaft. 2012 zu VDK die stellten Überprüfungsantrag und EM Rente ( EM Rente ging gleich durch 100% befristet alle 3J seit 2021 fest/ unbefristet) . 2014 war Gutachten ,OEG -> 2015 komplette Ablehnung , Widerspruch eingelegt . 10.10.2016 Bescheid über ok, GdS auf 30+10 und BSA rückwirkend ab letzte Arbeitstag JanuAr 2011. Zinsen mussten eingefordert werden . 2019 kam BW mit einer Nachprüfung, aber erfolgreich abgewehrt mit Schreiben von mir , Thera und VdK . 2011 war Umzug nach SH von da kam bislang nix weiter.
Also im Nov. 23 kam die Änderungsinfo wg. neuem Recht / Besitzstandsregelung . ( erhielt bislang Vergleichseinkommen ,abgeschl.Berufsausbildung, nix weitere Zuschläge oder so. . Die Erhöhung nach Besitzstandsregelung +25% und dann auch die Anpassung gleich mit der DRV.
1989 anerkannt, 2012 Ü-Antrag gestellt, rückwirkend seit 2011 gleichbleibender GdS mit Bescheid von 10.10.2016.
55 Jahre seit 03.03.2024
Natürlich wechsele ich nicht ins neue Dingends , weil ich nun raus bin aus drohenden Nachprüfungen . Auch wenn der GdS eigentlich zuwenig ist ( schwere soz.Anp. ) mit den , was ich habe ist zu meine allen Lebzeiten ok. Mit Eintritt in die Alterrente ändert sich nichts. Die pauschale Summe wird dann auch weiterhin wie die anderen Renten angepasst . Nichts mehr abgezogen, oder berechnet. Diese Summe ergab sich aus dem bereinigten Einkommen, nach Abzug von allem, was zuletzt im Dez.23 überwiesen wurde.
Ja, und womöglich nun die eventuelle Frage kommt , wegen keiner neuen Nachprüfung…. da berufe ich mich auf das BVG aus dem ich nicht ins neue wechseln werde.
Es gibt noch so ein anderes etwas, das nennt sich Grandfathering Klausel, das betrifft den Bestandschutz bei einem Gesetzeswechsel.
Weiß nicht, ob ich jetzt sinnvoll beigetragen habe, wann ich wieder da bin, bin noch ein wenig sehr malade mit dem Kopf. Liebe Grüße aus Angeln .
 

logig

Aktives Mitglied
@ Höhnchen: wenn das Wahlrecht ausgeübt wird und BSA ab 6/2011 ist, wird jeweils das Vergleichseinkommen beim BSA genommen. Dies ist 2024 geringer als der Rentenerhöhungssatz.
z.B. Vergleichseinkommen 31.12.2023 € 2000,--, Vergleichseinkommen 01.07.2024 evtl. € 2020,--, womit es nur 1% gestiegen wäre (ausgedacht). Wenn durch die Rentensteigerung um 4,..% allerdings die EU-Rente vom Betrag mehr gestiegen ist, als die Erhöhung bei Nettovergleichseinkommen, kann sich der BSA leicht ab 01.07.2024 verringern.
Dies müsste dann bei der Gegenüberstellung mit überlegt werden. Ich meine im neuen Recht, ist auch nicht festgeschrieben, dass sich die Grundrente (Entschädigungszahlung) immer um den Rentenerhöhungssatz erhöht, auch wenn ich vermutete, dass dies so umgesetzt wird.

Wie Hamburger schreibt, es ist dafür ob das Wahlrecht ausgeübt wird oder nicht. Sprich wie sich die Gegenüberstellung verändert bzw. verändern könnte.
 

logig

Aktives Mitglied
@ Johanna, verstehe ich dich richtig, dass mit der Grandfathering Klausel, du dich darauf berufen kannst, dass im BVG du ab 55 LJ geschützt vor Nachprüfungen bist? Wobei eine Nachprüfung nur nach dem SGB X möglich sind und ich meine es bräuchte konkrete Anhaltspunkte. Evtl. könntest du dich auch im neuen Recht darauf berufen, dass es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, weshalb es zu einer Veränderung gekommen sein soll. Wobei es nach dem BVG ab 55 LJ, durchaus noch Verschlechterungen möglich wären, nur eben keine Verbesserungen. Soweit dies durch die von dir genannte Klausel bleibt, hättest du immer noch die möglichkeit auf einen Verschlechterungsantrag. Wobei ich davon ausgehe, dass SH schwer wäre.
 

Höhnchen

Mitglied
Hallo Logig,
du hast Recht es geht entweder um Rentendynamisierung und um den Anstieg der Besoldungsgruppen der Beamten. Wobei vogoge vom ganz alten Recht ins Neue gewechselt ist und ihre Entschädigungszahlung wird ebenfalls rentendynamisiert.

Eigentlich hätte ich gedacht, der Anstieg der Besoldungsgruppen wäre größer, aber das hängt wohl auch sehr von der Höhe des BSA ab, ab wann sich die Rentendynamisierung mehr lohnt.

Damit kann man dann ja überlegen, wie es sich entwickeln wird, wobei ich tatsächlich glaube, dass so viel Dinge zu beachten sind, dass es ohnehin schwierig ist, bzw. bei den Regierungsverhältnissen noch werden kann. Zum Glück sind wir OEG/BVG und so weiter Empfänger*innen eine sehr kleine Gruppe und von daher nicht so im Fokus.

Hallo Johanna,
also ich habe diese 55 Jahre Klausel bei 10 jähriger Unverändertheit so verstanden, dass sie bis zum 31.12.2024 eingetreten sein muss, also bis zu dem Tag an dem das BVG endet. Also beide Bedingungen bis zum 31.12.2024, da wärst du knapp dran vorbei geschrammt.

Von der goodfather Klausel habe ich aber noch nie was gehört?? Wie hast du es damals geschafft nicht überprüft zu werden? Welche Argumente haben dich geschützt? Auch das habe ich noch nicht gehört.

Ansonsten willkommen zurück 😊.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Höhnchen … Antrag auf Neufeststellung stellte das VA HD in BW im Nov.2019 , so ziemlich exakt 3 Jahre nach Bewilligung BSA und so. Die Sache bei mir ist ja, dass durch ein 2-Sache auf Arbeit in 2001 auch die BG involviert war und auch jährlich sogar ein GA gefordert hat, wegen der Einschränkungen. Nach Überprüfungsantrag wegen OEG kam der Zufall , dass beide Behörden die Gutachten im Abstand von 2 Monaten ( 2014 ) anordneten . Das der BG besagte, keine Veränderungen zu erwarten… keine weitere Begutachtung mehr vorgesehen. Verletztenrente unbefristet bis zum Ableben .
GA mit Empfehlung ähnlich , also unterschiedliche Stellen. Wie geschrieben, wurde BSA und so nach erst mal ablehnen bewilligt im Okt 2016. Passte ja mit 3 Jahren. Selber habe ich eine 3-seitige Tabelle geschrieben, mit Einschränkungen und Verschlechterungen ( kein Antrag auf solche ) parallel eben die Therapeutin , der Psychiater und der VDK , dass die ich Angst vor einer weiteren Retraumatisierung durch ein erneutes Gutachten habe ( über 30 insgesamt seit 1988 inclusive DRV, MdK … )
Der Witz kam dann im März 2020 …
das Versorgungsamt sandte mir einen Fragebogen wegen Neufeststellung. 28.10.2019 Wie berichtet wir so alle zurück. Dann kam ein Bescheid : Sehr geehrte Frau…..
Ihr Antrag vom 13.11.2019 eingegangen am 21.11.2019:
Zu ihrem o.g. Antrag auf Neufeststellung nach Blabla bla kann nicht entsprochen werden… weil und …..
Weder ich noch der von mir bevollmächtige VDK hatten einen Antrag auf Neufeststellung / Verschlechterung gestellt, hatte nur diese 3-seitige Liste aufgeführt…. . Haben sie womöglich einen Schreck bekommen und … Hilfe, das kostet einen A**** voll Geld.. wollen wir nicht.
Punkt 3 zur Begründung : ( schreibe das jetzt ab)
 
Weiter gehts…. bin auf Knopf gekommen , sorry
3. Zur Prüfung Ihres Vorbringens ( das war ja eigentlich deren ihres ) erfolgte eine versorgungsärztliche Prüfung.

Nach den dabei erhobenen Befunden ist im Bereich der anerkannten Schädigungsfolgen eine Befundverschlimmerung, die eine Erhöhung des GdS nach § 30 Abs.1 BVG rechtfertigen könnte, nicht eingetreten . ( Wie gesagt, das war lediglich eine 3 seitige Auflistung meiner Einschränkungen und so , kein Antrag auf Neufeststellung, dieser kam ja von denen )
Maßgebend für diese Feststellung sind im Einzelnen folgende medizinische Gegebenheiten :
Nach den Ausführungen Ihrer behandelnden psychologischen Psychotherapeutin konnte sich durch den Umzug auf das Land ihre soziale Situation verbessern ( Ja, kaum Menschen auf den Straßen )
Zwar bestehen bei Ihnen noch eine starke affektive Anspannung , sozialphobische Reaktionen , flach-backs ( naja, eigentlich Flash-backs ) und Intrusionen .
Eine Stabilisierung besteht jedoch derzeit durch regelmäßige, wenn auch niederfrequentierte Kontakte zu Ihrer Psychotherapeutin und Ihrem Psychiater .
Nu kommts : 📌
Aufgrund des Hinweises im Schreiben der Bevollmächtigten VDK - Geschäftsstelle vom 13.12.2019 wegen bestehender Angst vor einer Retraumatisierung im Falle einer Begutachtung wurde hiervon Abstand genommen.
Rechtsbehelfsbelehrung……
 
@logig Ich bin durch, ich bin so eins mit dem wie es ist und saved . Auch wenn ich rechtlich gesehen aufgrund meiner Einschränkungen viel zu niedrig eingestuft bin, was brächte mir das, außer weitern Stress eines Verfahrens. Finanziell womöglich, aber wohin damit… Habe jetzt ausreichend durch die Leistungen um mir keine Sorgen mehr machen zu müssen . Lasse lieber etwas in den Kassen, welche nach mir kommen oder schon da sind .
@Höhnchen
Grandfathering Klausel zu deutsch Bestandsschutz :
Unter Bestandsschutz versteht man Regelungen in Gesetzen oder Verträgen , wonach Rechtsverhältnisse , die bereits vor einer verschärfenden gesetzlichen oder vertraglichen Neuregelung bestanden habe, auch dann unverändert bleiben, wenn sie in der geänderten Gesetzeslage nicht mehr vorgesehen sind und nicht mehr neu abgeschlssen werden können.
Heisst, im Gegensatz was Du angenommen hast, ist nicht korrekt . Ich nehme das Wahlrecht nicht in Anspruch und verbleibe im alten Recht, dem OEG/BVG , das hat ja nun weiterhin Bestand und von daher gilt die Regelung mit den 55 Jahre , etc. weiterhin.
Das BVG ist nicht aufgehoben und weiterhin gültig in seiner grundlegenden Form, bis eben auf den Passus der befristeten Leistungen, welche manche erhalten. Das kann bei den Fragen zum SER nachgelesen werden. Die gibt es ja max. bis Ende 2033 dann wird das vom BVG ins SER automatisch übergeleitet , betrifft aber nur diese Leistungen.
Beispiel : Bezieher von BSA und desweiteren jetzt im Besitzstandschutz im Ausland lebend , wenn diese im BVG verbleiben und das Wahlrecht nicht beanspruchen , werden im Rahmen der grandfathering Klausel / Bestandsschuz nicht gezwungen werden können das aufzugeben. Die werden eine T tun, ins SER zu wechseln. Heißt, wenn ich noch ins Ausland ziehen wollen würde, bekäme ich meine Bezüge weiter im Gegensatzzu jenen, welche sich im SER befinden.
Jetzt ruft meine Pizza , hoffe ich konnte hilfreich beantworten
LG
 

Höhnchen

Mitglied
Das ist gut zu wissen, danke! Spricht für mich ganz klar für den Bestansschutz. Da kann ich
dich zu 100 % verstehen. Für das Gefühl safe zu sein, gerade dann wenn es auch Realität ist, würde ich auch Abstriche in Kauf nehmen.

Ich frage mich gerade, was wohl mit den befristeten Leistungen ab 2033 passiert, wenn diese weiterhin benötigt werden…. 🤔
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 19
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37
B OEG-Antrag, nicht zufrieden mit Psychologin Gewalt 49

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben