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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Hamburger

Mitglied
Neues Recht:

01.07.2024 Entschädigungszahlung ist um 4,57% gestiegen.

BSA z.B. Besoldungsgruppe 7 (abgeschlossene Berufsausbildung)

01.01.2024 - 3 683, netto Single ca. 2.100,--, abzhg. bereinigte EU-Rente z.B. 1.000,--

Beim BSA werden nur Erwerbseinkünfte (z.B. Gehalt) bzw. ehmalige Erwerbseinkünfte (z.B. EU-Rente, Altersrente) abgezogen.

Anders sehe es aus bei BSA vor 6/2011, da müsste, wenn der BSA vom 31.12.2023 weiterbezahlt wird (ob Rechtmäßig weiß ich nicht) auch der BSA um 4,57% steigen.



01.07.2024 - 3 701, netto höher € 9,18

abzhg. erhöhung EU-Rente 4,57% z.B. 45,70

danach wäre der BSA ca. 35,-- geringer. Das dies zufällig, 4,57% von der Entschädigungsleistung ist, erscheint mir wie dir recht unwahrscheinlich.

da der Rentenerhöhungssatz höher lag, als die Erhöhung des Vergleichseinkommen, wird der BSA geringer.
Hab es jetzt noch ein paar mal "angestarrt " auf den Zetteln
Es scheint tatsächlich ein rechnerischer Zufall zu sein
Vermutlich auch nur eines meiner berühmten Grenzwert-gespenster
 

logig

Aktives Mitglied
Schon allein die pauschale 25% Erhöhung des BSA
Eine Rente die vom BSA abgezogen wird wird ja nicht um 25 % erhöht
Das heißt je weniger BSA desto "Nachteil "
Die 25% Erhöhung soll die evtl. sonst noch erfolgten Erhöhungen oder weiteren Leistungen ausgleichen.
Ja, die Leute welche eine höhere EU-Rente o.ä. haben, bekommen im Bestandschutz weniger. Ich finde allerdings den Unterschied bei "Alt-BSA" Fällen (ich bin Neufall) noch stärker, wenigsten bei Wahlrecht. Da es scheint, dass dort einfach nur der BSA zum 31.12.2023 weiterbezahlt wird, bei diesem allerdings Ausgleichsrente und Diff. Höherbewertung abgezogen wurden. Per 31.12.2023 wurde die Ausgleichsrente noch ausbezahlt, beim Wahlrecht fällt sie weg. Wobei ich mich bei den ganz alten Fällen nicht auskenne.

Oder begehe ich da einen mehr als kapielen Denkfehler?
Dafür müssten verschiedene Vergleichsrechnung gemacht werden.
Im Vergleich alt/neu scheint aber tatsächlich die dynamisierung die Entscheidung zu erschweren
Wenn jetzt das "neue " einen Vorteil hat zum "alten " schmälert sie ja scheinbar den Differenzbetrag mit jeder Rentenerhöhung?
kann nicht pauschal gesagt werden. Da auch bei Neufällen jährlich erhöht wird. Insbesondere weiß keiner wieviel das Vergleichseinkommen pro Jahr steigt. Ich meine in früheren Jahren, sind die Gehälter (Besoldungsgruppen) weit mehr gestiegen als der Rentenerhöhungssatz. 2024 war es umgekehrt. Sprich es bräuchte eine Glaskugel.

Und wie verhält es sich dann mit Kapital Erträgen
30T€ zu 2% ergibt 50 € pro Monat
Bei BSA werden sie gar nicht angerechnet. Und auch die meisten anderen Leistungen sind nach dem SGB XIV frei von Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Ausnahme § 10a OEG Fälle, da diese davon abhägig sind, ob bedürftigkeit vorliegt.

Das ganze ergibt ein interessantes wettkonzept
Was steigt schneller ,Löhne oder Renten
Ja, der Markt für Glaskugel müsste steigen.

Ich versuche immer mal Vergleichsberechnungen anzustellen, was wäre wenn. Je höher die Differenz desto leichter wird es, denke ich. Nur den Faktor Amt, bekomme ich in meine Rechnungen nicht hin. Zumal momentan scheint Amt mehr mit keine Ahnung oder Willkür zu tun haben, als mit dem SGB XIV.
 

Silan

Aktives Mitglied
Da ich also keinerlei Abzüge habe, ich bekomme keine andere Rente oder sonstwas, müsste ich mich dann nach eueren Schilderungen tatsächlich deutlich besser stellen, wenn ich vom Wahlrecht gebrauch mache und ins neue Recht wechsele? Vor allem mit der bbB, welche meinen GDS auf 70 anhebt?
 

logig

Aktives Mitglied
Bekommst du keine EU-Rente? Seit wann bekommst du BSA (nach 6/2011)?

Soweit du nach 6/2011 erhälst, sollte ggf. als BSA das Nettovergleichseinkommen ausbezahlt werden (wenn du keine anderen Einkünfte aus Erwerbsmäßigkeit oder ehmailiger ERwerbsmäßigkeit wie EU-Rente oder Altersrente hast).

Im Bescheid zum 01.07.2024 steht in der Anlage A VI, die Angaben zum BSA

Wenn du z.B. € 1.750 Netto Vergleichseinkommen (Spalte 72) bekommen hast, dann müsste wenn davon in Spalte 75 evtl. auch 76 (müsste ich nachsehen, was dort genau enthalten ist) nicht steht, der BSA per 01.01.2024 auch € 1.750,-- sein (BSA erst nach 6/2011).

Dazu die Entschädigungszahlung GdS 70 € 1.200,--

Soweit ich mich nicht versehe, müsste es um € 800,-- mehr als zum 31.12.2023 sein, wobei davon die 25% abgezogen werden müssten. Die 25% wäre meine ich höher, wenn das Nettovergleichseinkommen über 2.800,-- liegt.

Mit Altagsrentenalter, wird der BSA da vom Bruttovergleichseinkommen nur noch 50% genommen werden, geringer. Auch ist offen, ob irgendwann mal der GdS neu berechnet wird.
 

Hamburger

Mitglied
Die 25% Erhöhung soll die evtl. sonst noch erfolgten Erhöhungen oder weiteren Leistungen ausgleichen.
Ja, die Leute welche eine höhere EU-Rente o.ä. haben, bekommen im Bestandschutz weniger. Ich finde allerdings den Unterschied bei "Alt-BSA" Fällen (ich bin Neufall) noch stärker, wenigsten bei Wahlrecht. Da es scheint, dass dort einfach nur der BSA zum 31.12.2023 weiterbezahlt wird, bei diesem allerdings Ausgleichsrente und Diff. Höherbewertung abgezogen wurden. Per 31.12.2023 wurde die Ausgleichsrente noch ausbezahlt, beim Wahlrecht fällt sie weg. Wobei ich mich bei den ganz alten Fällen nicht auskenne.



Dafür müssten verschiedene Vergleichsrechnung gemacht werden.


kann nicht pauschal gesagt werden. Da auch bei Neufällen jährlich erhöht wird. Insbesondere weiß keiner wieviel das Vergleichseinkommen pro Jahr steigt. Ich meine in früheren Jahren, sind die Gehälter (Besoldungsgruppen) weit mehr gestiegen als der Rentenerhöhungssatz. 2024 war es umgekehrt. Sprich es bräuchte eine Glaskugel.



Bei BSA werden sie gar nicht angerechnet. Und auch die meisten anderen Leistungen sind nach dem SGB XIV frei von Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Ausnahme § 10a OEG Fälle, da diese davon abhägig sind, ob bedürftigkeit vorliegt.



Ja, der Markt für Glaskugel müsste steigen.

Ich versuche immer mal Vergleichsberechnungen anzustellen, was wäre wenn. Je höher die Differenz desto leichter wird es, denke ich. Nur den Faktor Amt, bekomme ich in meine Rechnungen nicht hin. Zumal momentan scheint Amt mehr mit keine Ahnung oder Willkür zu tun haben, als mit dem SGB XIV.

Die Erhöhung des vergleichseinkommens hat 2023 einen "quantensprung" gemacht
Da war es für agschl Ausbildung ein Plus Brutto knapp 300€ die das NVK um ca 150 € erhöht haben
Ansonsten waren die Erhöhungen ziemlich moderat
Rentenerhöhung war auch eher moderat bis auf die letzte. Da waren die ca 4,5 % auch eher ein Quantensprung

Meine münzwerf statistik sagt grad rente/gehalt-wetten 11:7

Wenn du eine richtig gute Glaskugel willst nicht nur mit zusätzlichem Amtfaktor sondern auch mindestens "neuwahlen auswirkungsfaktor" und vielleicht zusätzlich "trump-effekt"


Lohnt es sich auch über kapitalisieungsmöglichkeiten und den Erwerb einer Immobilie zur eigennutzung nachzudenken?
Man konnte sich ja bislang die grundrente als eine Art "vorschuss" auszahlen lassen?
Verringert dann die Einnahmen aber reduziert die Ausgaben...
Vorausgesetzt man hat auch die immo Kosten/nutzen-glaskugel mit spezialfunktionen wie zb "veränderungen in der wohnumgebung und persönlichen Bedürfnissen"

Ich geh mal Münze werfen ...
Aktien für den Glaskugelmarkt oder gleich Firmengründung

Oder doch besser Knoten aus dem Gehirn bügeln?
 

Silan

Aktives Mitglied
Lohnt es sich auch über kapitalisieungsmöglichkeiten und den Erwerb einer Immobilie zur eigennutzung nachzudenken?
Man konnte sich ja bislang die grundrente als eine Art "vorschuss" auszahlen lassen?
Verringert dann die Einnahmen aber reduziert die Ausgaben...
Genau das haben wir gemacht und nicht bereut. Wir haben uns von der Nachzahlung einen alten Resthof mit ½ ha Land gekauft und für die Dachsanierung die Kapitalabfindung genutzt. Das ist jetzt unser Refugium. Hier dürfen wir so sein wie wir sind.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ja, das ist es auch. Und besser, als das Geld für wss anderes auf den Kopf zu hauen. Fand ich jedenfalls. Und selbst bestimmen zu dürfen, wer mein Haus betritt und wer nucht, fühlt sich auch gut an.
 

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