Dalmatiner
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Genau so ist es. Auch ein Selbständiger muss sein Einkommen nachweisen. Und ein Gericht würde ganz genau schauen, ob diese Angaben plausibel sind. Und natürlich muss man da Kontoauszüge einreichen als Beleg.Es stimmt, dass Selbstständige eigenverantwortlich handeln, doch das entbindet sie nicht von der Unterhaltspflicht
Sich "herunterrrechnen" klappt nur, wenn man Mitverschwörer hat, die falsche Rechnungen stellen und dergleichen. Ansonsten erkennt das Gericht da z.B. Steuerstraftaten und leitet das gleich dem zuständigen Strafgericht zu. Und bei Allgemeiner Untätigkeit des Selbständigen kann fiktives Einkommen angesetzt werden, ganz genau.