natasternchen
Aktives Mitglied
Wir können den Fall hier nicht final beurteilen. Die genannten Umstände sind aber Indizien, die für eine Inobhutnahme sprechen. Indizien dagegen gibt es dagegen außer der Oma keine, die uns hier bekannt wären. .Die Großmutter hatte das ja übernommen.
Es wäre ja schlimm, wenn sowas tatsächlich die Inobhutnahme eines Kindes begründen würde.
Ausschlaggebend ist aber, ob eine Kindeswohlgefährdung besteht und wenn ja, ob diese nur durch das Mittel der Inobhutnahme abgewendet werden kann.
Insofern von "exekutiver Gewalt" zu sprechen, ist absurd.
Keiner kann das hier beurteilen. Das Jugendamt wird seine Gründe haben.