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Hat man ein „Recht“ auf Teilzeit?

Egal, wie man die Haltung mancher Unternehmen findet:
Was außer Ärger soll dabei denn herauskommen?
Will man einen unbequemen Mitarbeiter loswerden, finden sich Wege.
Willst du riskieren, dir das anzutun?
 
Grundsätzlich gibt es ein Recht auf Teilzeit.
Das, was Du vorhast, widerspricht aber der „Treuepflicht des Arbeitnehmers“.
Mit einem guten Rechtsbeistand kann Dein Arbeitgeber Dir das dann möglicherweise auch nachweisen.
Letztlich fährst Du damit nicht gut.
 
Ist es denn eine Stelle die vom Fachkräftemangel betroffen ist? Dann würde ich sagen, los. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wenn du dich in diesen sechs Monaten als gute Kraft bewiesen hast, kannst du dann ja mal anfragen. Es ist ja auch Aufwand immer jemand neues anzulernen. Lass dich hier nicht von Leuten abschrecken die noch das Mindset haben " Arbeit ist alles und man muss dem AG in den Hintern kriechen". Wenn du gut bist in dem, was du tust, wirst du das nicht müssen. Und wenn der Chef nö sagt, dann gehst du halt wieder.
 
Ist es denn eine Stelle die vom Fachkräftemangel betroffen ist? Dann würde ich sagen, los. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wenn du dich in diesen sechs Monaten als gute Kraft bewiesen hast, kannst du dann ja mal anfragen. Es ist ja auch Aufwand immer jemand neues anzulernen. Lass dich hier nicht von Leuten abschrecken die noch das Mindset haben " Arbeit ist alles und man muss dem AG in den Hintern kriechen". Wenn du gut bist in dem, was du tust, wirst du das nicht müssen. Und wenn der Chef nö sagt, dann gehst du halt wieder.
Wenn der AG beweisen kann, dass Teilzeit betrieblich nicht möglich ist, ist das Thema gegessen.
Daher wäre es doch schlauer, sich gleich auf eine Teilzeitstelle zu bewerben.
 
Hallo zusammen,
ich bin gerade auf Jobsuche, da die Situation bei mir im Büro nicht mehr erträglich ist für mich.

Letzte Woche hatte ich ein Vorstellungsgespräch für eine Stelle im schriftlichen und telefonischen Customer Support.

Die Personalerin sagte mir, dass die Stelle ausschließlich in Vollzeit mit 42 Wochenstunden zu besetzen ist, da es sonst zu kompliziert wäre mit dem Schichtplan.

An und für sich hört sich das alles zwar gut an für mich, jedoch möchte ich definitiv nicht dauerhaft 42h die Woche arbeiten.

jedenfalls ist meine Frage, wenn ich die Stelle jetzt erstmal so annehme und dann eine zeitlang dort in Vollzeit arbeite, habe ich dann irgendwann das „Recht“, in TZ zu arbeiten? Bzw muss dies dann genehmigt werden, wenn ich es beantrage oder kann man mir dies auch verwehren, zB mit der o.g. Begründung mit dem Schichtplan?
Ich würde mich von vornherein auf Stellen bewerben, bei denen Teilzeit auch wirklich möglich ist.
 
Bloß nicht. Such weiter.
42 Stunden?
Finde 40 Stunden schon ausreichend. Bei 42,wie willst du da Mal früher Feierabend machen. Hast noch nicht Mal gestartet und Stress dich
 
Google hilft 🙂
Ja, Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit. Das Recht auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Voraussetzungen für Teilzeit

  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
  • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer
  • Dem Wunsch nach Teilzeit stehen keine betrieblichen Gründe entgegen
  • Die Einhaltung bestimmter Fristen
Antrag auf Teilzeit

  • Der Antrag muss in Textform, also per E-Mail oder Brief, gestellt werden
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Arbeitszeitverringerung beim Arbeitgeber eingegangen sein
  • Im Antrag sollte die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden

Ablehnung des Antrags

  • Der Arbeitgeber muss das Vorliegen betrieblicher Gründe für seine Ablehnung darlegen und beweisen
  • Gegen die Ablehnung kann man vor dem Arbeitsgericht klagen

Es gibt auch die Möglichkeit einer befristeten Teilzeit, also der Brückenteilzeit.

Da Dir ja aber schon gesagt wurde, dass das mit dem Schichtplan nicht zu vereinbaren ist, kann dir der Arbeitgeber das u. U. gut darlegen, nachweisen und ja, dann müsstest Du dagegen klagen. Das kannst Du nicht wollen.

Dem kann ich als ehemaliger Betriebsrat, der sich auch mit diesem Thema beschäftigt hat, nur zustimmen.

Der Anspruch auf Teilzeit ist im Gesetz geregelt. In aller Realität ist das aber nicht so einfach durchzusetzen. In größeren Betrieben mit Tarifvertrag und so, vermutlich relativ einfach, in allen anderen Fällen eventuell etwas schwieriger.

Es ist teils wohl auch nicht gerne gesehen, obwohl es mit dem Betrieb durchaus vereinbar wäre.

~~~

Ob ich als Arbeitgeber jetzt 1000 Vollzeitkräfte anstelle/beschäftige oder 2000 Halbzeitkräfte, ist doch vollkommen Latte, insofern die Arbeitsleistung stimmt. Ist doch nur eine Frage der Administration.

~~~

Im Übrigen, im Nachfolgenden steht alles gesetzlich Relevante bzgl. Teilzeitarbeit und so:

 

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