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Hat man ein „Recht“ auf Teilzeit?

Google hilft 🙂
Ja, Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit. Das Recht auf Teilzeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.

Voraussetzungen für Teilzeit

  • Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten
  • Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer
  • Dem Wunsch nach Teilzeit stehen keine betrieblichen Gründe entgegen
  • Die Einhaltung bestimmter Fristen
Antrag auf Teilzeit

  • Der Antrag muss in Textform, also per E-Mail oder Brief, gestellt werden
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Arbeitszeitverringerung beim Arbeitgeber eingegangen sein
  • Im Antrag sollte die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden

Ablehnung des Antrags

  • Der Arbeitgeber muss das Vorliegen betrieblicher Gründe für seine Ablehnung darlegen und beweisen
  • Gegen die Ablehnung kann man vor dem Arbeitsgericht klagen

Es gibt auch die Möglichkeit einer befristeten Teilzeit, also der Brückenteilzeit.

Da Dir ja aber schon gesagt wurde, dass das mit dem Schichtplan nicht zu vereinbaren ist, kann dir der Arbeitgeber das u. U. gut darlegen, nachweisen und ja, dann müsstest Du dagegen klagen. Das kannst Du nicht wollen.

Dem kann ich als ehemaliger Betriebsrat, der sich auch mit diesem Thema beschäftigt hat, nur zustimmen.

Der Anspruch auf Teilzeit ist im Gesetz geregelt. In aller Realität ist das aber nicht so einfach durchzusetzen. In größeren Betrieben mit Tarifvertrag und so, vermutlich relativ einfach, in allen anderen Fällen eventuell etwas schwieriger.

Es ist teils wohl auch nicht gerne gesehen, obwohl es mit dem Betrieb durchaus vereinbar wäre.

~~~

Ob ich als Arbeitgeber jetzt 1000 Vollzeitkräfte anstelle/beschäftige oder 2000 Halbzeitkräfte, ist doch vollkommen Latte, insofern die Arbeitsleistung stimmt. Ist doch nur eine Frage der Administration.

~~~

Im Übrigen, im Nachfolgenden steht alles gesetzlich Relevante bzgl. Teilzeitarbeit und so:

 
Dem kann ich als ehemaliger Betriebsrat, der sich auch mit diesem Thema beschäftigt hat, nur zustimmen.

Der Anspruch auf Teilzeit ist im Gesetz geregelt. In aller Realität ist das aber nicht so einfach durchzusetzen. In größeren Betrieben mit Tarifvertrag und so, vermutlich relativ einfach, in allen anderen Fällen eventuell etwas schwieriger.

Es ist teils wohl auch nicht gerne gesehen, obwohl es mit dem Betrieb durchaus vereinbar wäre.

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Ob ich als Arbeitgeber jetzt 1000 Vollzeitkräfte anstelle/beschäftige oder 2000 Halbzeitkräfte, ist doch vollkommen Latte, insofern die Arbeitsleistung stimmt. Ist doch nur eine Frage der Administration.

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Im Übrigen, im Nachfolgenden steht alles gesetzlich Relevante bzgl. Teilzeitarbeit und so:


Wieder mal so ein Möchtegern BR ohne Ahnung. Der Anspruch ist so gut wie immer ganz leicht durchzusetzen. Viele AG verbummeln auch den Antrag und dann gilt es automatisch als genehmigt.
Und vor dem ArG gewinnt man fast immer wenn der Betrieb nicht gerade am Hungertuch nagt (dann sollte man aber auch gehen)
 
Ich finde es nicht gut, immer zu pauschalisieren.

Erste Frage beim Recht auf Teilzeit: Beschäftigt der Betrieb mehr als 15 Personen?
In kleinen Betrieben gibt es nämlich keinen Anspruch.
Zweite Frage: Welche betrieblichen Gründe können eine Ablehnung zur Folge haben?
Z.B. wenn der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb klar beeinträchtigt würde.
(Schichtplan und Besetzung sind u.U. ein solcher Grund)
 

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