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Kindergeld/ Unterhalt von den Eltern

Micky

Sehr aktives Mitglied
Wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen.

Die TE studiert, hat Einkommen ca. 800 € im Juni, vorher war es mehr und will weiter noch Unterhalt von ihrem Vater, damit sie ihr bescheidenes Leben mit Reitbeteiligung etc. fristen kann.

Weiterhin lebt sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Ihrem Verlobten.

Für was soll denn der Vater noch alles gerade stehen?

Wenn man sich das Unterhaltsrecht mal anschaut, da steht auch was drin, dass das Einkommen des Begünstigten vom Unterhalt abzusetzen ist.

Hier werden Ansprüche formuliert, die durch nichts haltbar sind.

Aber weiter so, wir leben zwar über unsere Verhältnisse, aber immer noch nicht standesgemäß genug!

Eheähnliche Gemeinschaft interessiert bei Ansprüchen ggü. der ARGE z.B., primär NICHT beim Ausbildungsunterhalt.

Der Vater könnte es natürlich als "Gegenargument" vorbringen...dann wäre es Sache eines Familienrichters ,zu werten und wichten.

Sie studiert. da gibt es klare gesetzliche Regelungen:

Bedarf / Einkommen (das wäre anrechenbar z.B. ein festes Zinseinkommen von erheblichen eigenen Vermögenswerten oder wohl auch eine Waisenrente oder eingarantiertes Stiftungsstipendium ),auch "verbrauchbares Vermögen" könnte den Vater befreien von seiner Zahlungspflicht: wenn z.B. die Großeltern
für DAS STUDIUM eine erhebliche Summe bereitstellten als Geschenk.
Wenn es sich um ein "Studium mit betrieblicher Ausbildung" handelt,das Arbeitseinkommen also DURCH DIE ART DES STUDIUMS immer anfällt (kontinuierlich) ,denke ich auch,es wäre teilanrechnungsfähig.

Diese genauen details muß aber die TE prüfen lassen.

Ob das Einkommen ein nachhaltiges ist oder ein vorübergehend relativ hohes ---siehe auch Semesterferienjobs !- ist AUCH erst mal sekundär.

Ich verstehe NICHT,wenn die TE ausdrücklich schreibt,sie sei 100% schwerbehindert (hat schon deshalb evl.Sonderbedarf) bzw.sie läge noch in der Regelstudienzeit und der Vater sei durchaus oberhalb des Selbstbehaltes ,wie dann solche
Bemerkungen hier gebracht werden können.

Es war NICHT ihre Frage,wie Ihr zu reichen Eltern steht und zu studierenden schwerbehinderten Mädels,die sogar (oha :D) verlobt sind.

Es gibt bei "Sonderfällen" immer für beide Seiten die Möglichkeit,sich zu einigen,Kompromisse zu finden,Einzelfallentscheidungen prüfen zu lassen--durch eigene Sichtung,durch Rechtsanwaltsberatung,durch Familienrichter.

Denkt hier jemand,er müsse sich "solidarisch" zeigen mit dem Vater,dem die Folgen des Handelns evl.gar nicht bewußt sind? Oder...weiß dieser von der hohen psychischen Last ?

Im Interesse des Vaters ist es NICHT,wenn sie ihr Studium abbricht, jetzt paar Monate arbeitet..und dann aber ihm LEBENSLANG als ungelernte,schwerbehinderte unvermittelbare Tochter auf der Tasche liegt...oder im Alter dem Staat.
Da psychische Probleme angedeutet wurden,muß es ja nicht zum Verschlechtern kommen.

Nochmal --tipp alle Fakten zusammen,nimm Deine Unterlagen,hol Dir
verbindlichen Rechtsrat.

Gruß!
Micky
 
G

Gast

Gast
Die Unterhaltspflicht geht aber nicht soweit, dass der Unterhaltspflichtige für Luxuswünsche, wie z.B. Reitbeteiligung geradezustehen hat.

Und überhaupt, wir haben heute erst den 30.06.2008. Es ist noch kein Juli.

Für was also diese übersteigerte Echauffiererei?

Fakt ist auch, dass der vom Unterhalt Begünstigte sein Einkommen mit in die Waagschale zu werfen hat.

Wir sind hier nicht bei "Wünsch Dir was!"
 
G

Gast

Gast
Nun reg dich mal ab. Und deinen Ton finde ich erst recht unangemessen. Du kannst nicht davon ausgehen, dass man deine Lebensgeschichte kennt, aber man darf vielleicht bei einer fast 27-jährigen Studentin, die noch mindestens 4 Semester vor sich hat und fast 1000,--€ / Monat verdient mal anfragen, ob sie sich noch in der Regelstudienzeit befindet. Bei so hohen monatlichen Einnahmen kann kann man auch unterstellen, dass du gar keine wirkliche Studentin mehr bist, sondern das Arbeiten im Vorderfrund steht.

Ich werde mein mein Posting wieder löschen. So einen Ton muss ich mir auch nicht gefallen lassen, zumal ich ganz konkrete Hilfe mit zwei Links angeboten habe.

Danke !
Deine Reaktion kann ich nachvollziehen.

Die Leute wollen halt nur das hören und akzeptieren, was ihnen gefällt.

Da kommt so eine Nummer mit Anwalt gegen die eigenen Eltern vorzugehen ja auch viel besser bei manch schlichten Gemütern an.

Solche TEs und deren Unterstützer sind wirklich ein Grund hier nicht mehr zu schreiben.

Einfach Mitglieder einer Vollkaskogesellschaft sind dies.
 
L

LillyJo

Gast
Oha,

so einen Aufruhr wollte ich hier nicht verursachen! Es ging lediglich um ein paar Informationen, mehr nicht! Schade, dass man hier gleich persönlich angeriffen wird! :confused: Und nein, es geht nicht nur darum, Antworten zu bekommen, die man sich erhofft! Ich finde es aber unfair, direkt als verwöhnte Göre abgestempelt zu werden, die das Studium nur zum Vorwandt hat, um ihre armen Eltern abzuzocken!

Mir wäre es auch lieber, ich würde Bafög bekommen! Bekomme ich aber leider nicht! Von meinem Einkommen zahle ich sämtliche Extraausgaben wie Vitamine und nicht verschreibungsfähige Medikamente. Reiten ist Luxus, das ist klar. Bei mir ersetzt es die Physiotherapie, zu der ich sonst zweimal die Woche müsste. Euer "Geschrei" könnte ich verstehen, wenn ich ein eigenes Pferd hätte, aber das ist nicht der Fall. Andere Hobbys habe ich nicht neben dem Reiten und gebe auch sonst nicht viel aus. Auch haben wir keine große Wohnung und kein teures Auto (ich selber habe keins, brauche es auch nicht.) Diese Reitbeteiligung ist der einzige "Luxus", den ich mir leiste. Sämtliche Medikamentenzuzahlungen und Krankenhauseigenenanteile, Unterrichtsmaterialien und Bücher fürs Studium zahle ich auch selber, natürlich! Es geht mir nicht darum, meine Eltern auszunehmen und man kann über alles reden. Ich merke einfach, dass meine finanzielle Schmerzgrenze erreicht ist und ich Angst habe, nicht mehr arbeiten zu können und dann vor dem Nichts zu stehen!

Ich bin froh, wenn ich endlich finanziell unabhängig bin und kann den Tag kaum erwarten! Ich werde mir echt überlegen, hier nochmal Rat einzuholen...

LillyJo
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T

Tartaros

Gast
Hallo!

Kann es sein das sich die finanzelle Situation des Vaters verändert hat?
Er wäre jetzt so um die 50 ig Jahre oder älter , könnt ja auch sein das er in finanzellen Nöten ist.
An den Vater denkt mal keiner oder?
 
C

Carli

Gast
@ Deichgräfin:

DEIN ZITAT:
"Im Interesse des Vaters ist es NICHT,wenn sie ihr Studium abbricht, jetzt paar Monate arbeitet..und dann aber ihm LEBENSLANG als ungelernte,schwerbehinderte unvermittelbare Tochter auf der Tasche liegt.."
ZITATENDE

Wie kommst du darauf, dass Papi bei Abbruch des Studiums unterhaltspflichtig ist und noch dazu lebenslang? Bricht sie ab, entfällt die Unterhaltspflicht. Egal ob schwerbehindert oder nicht. Ohne Job gibt es dann ALGII, wobei der Liebste mit angerechnet wird. Die Eltern sind dann raus aus der Sache.

Und eigenes Einkommen wird sehr wohl auf den Elternunterhalt angerechnet.

Woher hast du deine Weisheiten? Du verbreitest hier mit einer Vehemenz Falschaussagen...wirklich erstaunlich.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
:D:D:D

Arme Deichgräfin,sie war das nicht!

Deine höfliche Art finde ich bemerkenswert... ;)

Solche "Weisheiten" ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Verwandte in gerader Linie...

Der Vater könnte befreit sein,wenn Tochter ihm nach dem Leben getrachtet hat oder wenn er unterm Selbstbehalt ist etc.

Lebenslange Unterhaltspflicht ergibt sich lt.BGB aus den §§ 1601 und folgenden .

Der Staat kommt immer erst in zweiter Hinsicht in die Pflicht.

Wenn der Vater dann über dem Selbstbehalt ist (1100Eu)ist er AUCH BEIM ERLÖSCHEN DER AUSBILDUNGSUNTERHALTSPFLICHT potentiell pflichtig-- zum "Verwandtenunterhalt."

ALG2,Sozialhilfe ,Zuschüsse für Notlagen...eigentlich ALLES erst,wenn der Verwandtenunterhalt geprüft und ausgeschlossen wurde..
Siehe "Sozialbetrug".

Auf den Verwandtenunterhalt wird eigenes Einkommen angerechnet
( Pflegegeld aber z.B. wohl AUCH nicht) ,auf den Ausbildungsunterhalt
NICHT jede Einkommensart (Schüler/Studenten dürfen anrechnungsfrei dazuverdienen..wenn das Studium/die Schule der HAUPTLEBENSINHALT ist--also Ferienjobs/sporadische Jobs,bestimmte Wochenarbeitsstunden...).

Nur die KG-Kasse /KK prüft den "Verdienst" als Ausschlußsumme.

Also...ruhig Blut und ALLE Aspekte bedenken.

Lieber Gruß! :cool::cool::cool:
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Tartaros

Gast
Hallo Micky!

Frage: Ergibt sich die Lebenslange Unterhaltspflicht auf Grund der Behinderung der TE ?
Würde mich Interessieren , fand diesbezüglich nichts im INet.
 

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