Micky
Sehr aktives Mitglied
Wollen wir doch mal die Kirche im Dorf lassen.
Die TE studiert, hat Einkommen ca. 800 € im Juni, vorher war es mehr und will weiter noch Unterhalt von ihrem Vater, damit sie ihr bescheidenes Leben mit Reitbeteiligung etc. fristen kann.
Weiterhin lebt sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit Ihrem Verlobten.
Für was soll denn der Vater noch alles gerade stehen?
Wenn man sich das Unterhaltsrecht mal anschaut, da steht auch was drin, dass das Einkommen des Begünstigten vom Unterhalt abzusetzen ist.
Hier werden Ansprüche formuliert, die durch nichts haltbar sind.
Aber weiter so, wir leben zwar über unsere Verhältnisse, aber immer noch nicht standesgemäß genug!
Eheähnliche Gemeinschaft interessiert bei Ansprüchen ggü. der ARGE z.B., primär NICHT beim Ausbildungsunterhalt.
Der Vater könnte es natürlich als "Gegenargument" vorbringen...dann wäre es Sache eines Familienrichters ,zu werten und wichten.
Sie studiert. da gibt es klare gesetzliche Regelungen:
Bedarf / Einkommen (das wäre anrechenbar z.B. ein festes Zinseinkommen von erheblichen eigenen Vermögenswerten oder wohl auch eine Waisenrente oder eingarantiertes Stiftungsstipendium ),auch "verbrauchbares Vermögen" könnte den Vater befreien von seiner Zahlungspflicht: wenn z.B. die Großeltern
für DAS STUDIUM eine erhebliche Summe bereitstellten als Geschenk.
Wenn es sich um ein "Studium mit betrieblicher Ausbildung" handelt,das Arbeitseinkommen also DURCH DIE ART DES STUDIUMS immer anfällt (kontinuierlich) ,denke ich auch,es wäre teilanrechnungsfähig.
Diese genauen details muß aber die TE prüfen lassen.
Ob das Einkommen ein nachhaltiges ist oder ein vorübergehend relativ hohes ---siehe auch Semesterferienjobs !- ist AUCH erst mal sekundär.
Ich verstehe NICHT,wenn die TE ausdrücklich schreibt,sie sei 100% schwerbehindert (hat schon deshalb evl.Sonderbedarf) bzw.sie läge noch in der Regelstudienzeit und der Vater sei durchaus oberhalb des Selbstbehaltes ,wie dann solche
Bemerkungen hier gebracht werden können.
Es war NICHT ihre Frage,wie Ihr zu reichen Eltern steht und zu studierenden schwerbehinderten Mädels,die sogar (oha ) verlobt sind.
Es gibt bei "Sonderfällen" immer für beide Seiten die Möglichkeit,sich zu einigen,Kompromisse zu finden,Einzelfallentscheidungen prüfen zu lassen--durch eigene Sichtung,durch Rechtsanwaltsberatung,durch Familienrichter.
Denkt hier jemand,er müsse sich "solidarisch" zeigen mit dem Vater,dem die Folgen des Handelns evl.gar nicht bewußt sind? Oder...weiß dieser von der hohen psychischen Last ?
Im Interesse des Vaters ist es NICHT,wenn sie ihr Studium abbricht, jetzt paar Monate arbeitet..und dann aber ihm LEBENSLANG als ungelernte,schwerbehinderte unvermittelbare Tochter auf der Tasche liegt...oder im Alter dem Staat.
Da psychische Probleme angedeutet wurden,muß es ja nicht zum Verschlechtern kommen.
Nochmal --tipp alle Fakten zusammen,nimm Deine Unterlagen,hol Dir
verbindlichen Rechtsrat.
Gruß!
Micky