Sigillaria
Aktives Mitglied
Befreien lassen kann man sich aber auch als Bürgergeld bzw Grundsicherungs-Bezieher erst dann, wenn man für die Rezeptgebühr und sonstige Zuzahlungen 2% des Brutto- Jahreseinkommens bezahlt hat.Du kannst Dich von der Zuzahlunge befreien lassen bei Grundsicherung.
Ja, nicht verschreibungspflichtige Medikamente tatsächlich teuer.
Wenn man nicht zu sehr eingeschränkt ist, vielleicht kann man in einer Werkstatt
für Behinderte was dazuverdienen? Oder nen Minijob suchen?
Manche Sozialämzter können auch Spenden alle 2-3 Jahre vermitteln.
Und bei chronisch Kranken ist es nur 1%, da muss man aber bei der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Die 1% wären bei BG und GS etwas mehr als 60 Euro, und bei nicht chronisch Kranken dann also 120.
Also sollte man auf jeden Fall immer die Quittungen über die gezahlten Rezeptgebühren aufheben!
Wenn man diesen Betrag an Rezeptgebühr überschritten hat, dann muss man einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse stellen, und die ganzen gesammelten Quittungen darüber mitschicken, und die ärztliche Bescheinigung für chronische Krankheit. Und natürlich die Bescheinigung über das Einkommen von Arbeitgeber, Jobcenter, Sozialamt, oder woher auch immer man sein Geld herbekommt nicht vergessen!
Wenn das alles in Ordnung ist, dann wird man für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen und Rezeptgebühren befreit.
Falls man diesen Antrag stellt wenn man schon längst über der 2%-Grenze liegt, bekommt man von der Krankenkasse das zuviel gezahlte Geld natürlich zurückerstattet.
Ich kannte mal einen Frührentner mit ergänzender Grundsicherung, der hat die Krankenkasse quasi als Sparkasse genutzt, und den Antrag auf Befreiung nur alle zwei Jahre gestellt.
Da hat sich in der Zeit natürlich eine Menge zuviel gezahlte Rezeptgebühren u.ä. angesammelt, und als er den Betrag dann auf dem Konto hatte, konnte er sich davon dann ein paar Wintersachen kaufen.
Gerade wenn einem sonst das Sparen schwerfällt, ist das doch eine gute Idee, finde ich.