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Aggressive Nachbarn (Flüchtlinge) Bitte um Hilfe!

natasternchen

Aktives Mitglied
Wenn du diese Geschichte in diese Richtung breittritts, dann ist das fremdenfeindlich. Da würde ich auch vor Gericht sehr aufpassen. Diskriminierung ist in Deutschland verboten:
Wenn du Pech hast, bekommst du von den Flüchtlingen eine Gegenklage.
So weit sind wir in Deutschland zum Glück noch nicht. Die Gefahr einer Gegenklage liegt genau bei 0%!
Es gibt ja viele ähnliche Fälle, die bereits medial breit getreten wurden, ohne dass dies kritisch gewesen wäre:
Nach dem Facebook-Post von Edeka-Betreiber und nach diesem Artikel im Merkur hat die Polizei die Initiative ergriffen und wirklich Anklagen erhoben. Dies aber zugegeben nur nach einem erheblichen medialen Druck. Insofern kann ein Einschalten der Presse also durchaus hilfreich sein.

Du könntest auch den Merkur oder eine vergleichbare regionale Zeitung aus Deiner Region kontaktieren. BILD würde ich nicht empfehlen, denn dann driftet es leicht in die fremdenfeindliche Richtung und damit tust Du Dir (und den ehrlichen Ausländern) keinen Gefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Hört bitte auf, ständig von mir zu verlangen, dass ich etwas ändern muss. Ich habe als Kunde bei den Onlinehändlern nichts falsch gemacht. Ich kaufe, bezahle umgehend und erwarte dann meine gekauften Artikel zu erhalten. Ich reklamiere, wenn etwas nicht ankommt. Ich denke, dass würde jeder machen. Soll ich auf dem Schaden sitzen bleiben? Das die Händler genervt sind, über häufige Reklamationen, kann ich verstehen. Es sind übrigens Händler dabei, wo ich schon ewig bestelle. Ich habe in all den Jahren, bevor die Probleme mit den Flüchtlingen auftraten, einmal einen Versandschaden reklamiert (Scherbenhaufen). Wenn ich reklamiere dann in einem respektvollen Umgangston. Ich bin keiner von den Kunden, die einen Mikrokratzer suchen, um den Preis nachzuverhandeln...
Wie schon geschrieben: der Händler bleibt nicht auf den Kosten sitzen. Der Kurier haftet. Drum brauchst Du eigentlich nichts weiter tun, als den Händlern mitzuteilen, dass die Pakete weg sind und der Kurier sie wiederholt ohne Genehmigung abgestellt hat.
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Hey @Kaxov

Es gilt deutsches Recht, wie für alle anderen auch. Deutschland ist ein Rechtsstaat mit geltenden Regeln. Dass Diebe nicht vor Gericht kommen, ist in Deutschland üblich.

"Wenn der Diebstahlswert unter ca. 50 Euro liegt, dann wird das Verfahren in der Regel außergerichtlich beigelegt werden. Dies gilt jedoch nur in der Regel für den Ersttäter. Eine Einstellung, wegen Geringfügigkeit, liegt im Ermessen des Gerichts bzw. der Staatsanwaltschaft." Quelle: rechtsanwaeltin-michaelis.de

Freiheitsstrafen gibt es nur in schweren Fällen.

"Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch für Diebstahl ins Gefängnis gehen können. Der Diebstahl wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Die Gerichte sind bei Wiederholungstätern nicht mehr gnädig. Dies gilt insbesondere für Auto- und Wohnungseinbrüche, also einen besonders schweren Fall des Diebstahls. Hier sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren vor." Quelle: rechtsanwaeltin-michaelis.de

Das ist das deutsche Recht. Wenn wir nicht fremdenfeindlich sein wollen, muss es für alle verschärft werden.

Nach der Anzeige des Diebstahls bei der Polizei wird diese von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Einen Strafantrag (ausdrückliche (schriftliche) Erklärung, dass du eine Strafverfolgung wünscht) wegen Beleidigung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch musst du selbst stellen. Das musst du aber selbst machen. "Bei einer Reihe von Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Beleidigung) ordnet das Gesetz an, dass eine Straftat nur auf Antrag verfolgt werden darf." Da gilt übrigens eine Frist von 3 Monaten. Alles, was davor passiert ist, kannst du nicht mehr anzeigen. Quelle: justiz.nrw

Aber dafür brauchst du die Presse nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Grisu

Aktives Mitglied
Eigentlich kannst Du nur alles dokumentieren und über einen Anwalt den Miteigentümer abmahnen und zur Beseitigung der Belästigung auffordern lassen. Notfalls muss er den Mietvertrag kündigen.

Gegen die Flüchtlinge selbst wirst Du nichts ausrichten können und sie werden ihr Verhalten auch nicht ändern, wenn nicht mal ordentliche Kommunikation möglich ist.
Ab dem Moment, wo der Vermieter bemüht ist einen Mißstand durch Abmahnung und Kündigungsandrohung zu beenden ist er/sie fein raus. Und einen Mietvertrag zu kündigen bedarf wissen um die Voraussetzungen. Wenn die Wohnung über bspw. 5 Jahre vermietet ist, dann bedarf es langer Prozesse die Kündigungsfrist zu verkürzen.

Da ich als Vermieter schon mal diese Sachen durch habe und dabei Gesundheit und Nerven verloren habe, neben Geld, musste ich feststellen auf Grund der Probleme in der Wohnungswirtschaft bleibt derjenigen drin, der mal da ist. Eventuell - was bei mir der Fall war - wurden von der Stadt, an die die Wohnung vermietet war, die Mieter selber ausgetauscht. Die Probleme hatten sich aber nicht wirklich geändert.
Auch musste ich feststellen, dass die Rechtsanwälte null Lust auf solche Vorfälle haben und deren Verfolgung. Eventuell ist der Streitwert und die dadurch zu erzielenden Umsätze zu gering!!! Der Aufwand für Beweisbarkeiten aber sehr hoch, und am Ende mit dem Resultat der Einstellung ....

Gruß von Grisu
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Sorry aber es nervt langsam. Ich habe mehrfach ausführlich beschrieben, warum ein Umzug nicht in Frage kommt. Schlag doch bitte nicht ständig vor, dass ich unbedingt umziehen soll, sondern respektier einfach, dass ich ganz normal (!) in meiner Eigentumswohnung leben möchte, so wie es mit den anderen Nachbarn über die Jahre möglich gewesen ist, bevor die Flüchtlinge eingezogen sind. Danke.

Du scheinst in Berlin zu leben und es zu lieben. Ich mag städtisch gar nicht...
BTW: Stadt hatte ich zu Studienzeiten und fand es furchtbar)
Na ja, dann musst du deinen Streit halt weiterführen, dich weiter aufregen, alles dokumentieren. (......................................)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Grisu

Aktives Mitglied
Ach Ihr stellt Euch das so "einfach" vor mit dem Umziehen.

Ich habe damals auch die Wohnung meiner Mutter verkauft - aber geplant war es so nicht. Ich wollte zurück in meine Geburtsstadt da ich nun sehbehindert bin und dort noch Freunde habe und eine bessere medizinische Versorgung. Im Gegensatz zu meinem jetzigen Wohnort....

Ich habe also wegen dieser Ärgernisse in dem Haus (wobei in meinem Fall jedoch die deutschen WEG-Eigentümer keinen Deut besser waren weil sie die Wohnung günstig aufkaufen wollten) die Entscheidung des Verkaufs treffen müssen da die Wohnung komplett an Wert verloren hatte.
Ich habe die Wohnung also mit Mietern für rund 25% billiger verkauft als wenn ich abgewartet hätte bis die Leute gegangen wären durch aufkündigen des Zeitvertrages.

Gruß von Grisu
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Hey @Kaxov
ich weiß, dass ist nicht schön, die Idee mit dem Umziehen. Hält dich denn da viel in der Gegend? Du scheinst keine Familie vor Ort zu haben, keine Freunde, wenn noch nicht einmal jemand ein Paket für dich annehmen, abholen kann.

Kannst du nicht wohin ziehen, wo du ein paar Menschen kennst. Oder in ein Wohnprojekt mit mehreren Parteien. Da kannst du dir die Nachbarn besser aussuchen. Die gibt es doch auch auf dem Land.

Das hört sich sehr bedrückend an deine Situation. Ich befürchte, vor Ort wirst du sie nicht lösen können, so bitter die Erkenntnis ist.
 

Portion Control

Urgestein
Ich versuche zu verstehen, was in diesen Menschen vorgehen muss, so wie ich es mir für mich gewünscht hätte. Mehr nicht.
Dann sag bitte Bescheid, wenn du verstanden hast weshalb sich die Nachbarn der TE so aufführen wie sie es tun, mit Sachbeschädigung und allem drum und dran. Und dann erkläre es uns bitte. Ich würde es nämlich auch gerne verstehen.

Übrigens, drangsaliert wird wohl eher die TE.

ich weiß, dass ist nicht schön, die Idee mit dem Umziehen. Hält dich denn da viel in der Gegend? Du scheinst keine Familie vor Ort zu haben, keine Freunde, wenn noch nicht einmal jemand ein Paket für dich annehmen, abholen kann.
Zum einen wurde es ausreichend erklärt und zum anderen muss man nicht umziehen. Es geht vielmehr darum das sich jeder an die Hausordung und die üblichen Gesetze halten MUSS.
Was soll daran zielführend sein, wenn man jedes Mal umzieht sobald sich andere nicht benehmen können?
 

Grisu

Aktives Mitglied
Ich kann TE wirklich verstehen: Sie/Er möchte an seinem Wohnort bleiben.

Wenn jetzt aber die Wohnung verkauft werden sollte, was dann?? Wieder eine Eigentumswohnung wo wieder selbiges Problem auftreten kann???? In einer Eigentümergemeinschaft wird es oftmals zu Problemen kommen. Und bitte vergesst eines nicht: es scheinen derzeit größere Probleme in der Wirtschaft vorzuliegen und diverse Kündigungen auf dem Weg zu den Arbeitnehmern sein.
Was meint Ihr, was es da noch für Probleme gibt - gerade in WEG's wo dann Eigentümer nicht mehr zahlen können (was aber jetzt OT wäre).

Sprich: mit einem Wohnungsverkauf wäre eventuell nichts besser ..... eventuell eben ...... aber die Kraft, das auszuprobieren hat man/frau nach solchen Aktionen nicht mehr.....

Gruß von Grisu
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Hey @Kaxov
das wäre noch eine Möglichkeit. Wenn der Eigentümer eine Hausordnung erlässt. Gibt es denn eine?

"Mieter, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, können vom Vermieter eine Abmahnung erhalten. Damit verwarnt der Vermieter den Mieter und fordert ihn auf, sich zukünftig an die Hausordnung zu halten. Verstößt der Mieter weiterhin gegen die Regeln, droht ihm eine Kündigung nach Abmahnung." Quelle: homeday.de

Das gilt aber leider nur, wenn der Eigentümer eine Hausordnung erlässt. Eigentlich ist das doch im Sinne des Vermieters, dass seine Wohnung (und das Haus) in gutem Zustand bleiben und Ordnung herrscht. Vielleicht kannst du doch noch einmal mit ihm sprechen? Wenn der nicht mitmacht, hast du allerdings schlechte Karten leider.

Ansonsten gelten nur die üblichen Gesetze, wie oben beschrieben.
 

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