S
suntox
Gast
wenn es tatsächlich keinen speisesaal gab ist es wirklich schwerer nachzuvollziehen. da man normalerweise beim mieten einer ferienwohnung eine kaution hinterlegt die evtl. schäden abdeckt, müll selbst entsorgt und kontakt zu anderen gästen kaum besteht ist die reaktion der vermieterin nicht nachzuvollziehen und warscheinlich rechtswidrig, sofern die informationen vollständig sind. was in den medien allerdings eher selten der fall ist.
@Giesy & evma das menschen mit jeglicher behinderung gesetzlich das recht haben in jeder gaststätte bewirtet zu werden bezweifele ich jedoch, da es mit sicherheit im bereich des "zumutbaren" sein muß. dabei geht es nicht um diskriminierung behinderter menschen, sondern lediglich um das einhalten bestimmter regeln innerhalb der gaststätte.
wenn ein mensch eine extreme "duftwolke" um sich verbreitet oder sich ähnlich unangenehm bemerkbar macht in einer gastätte ist bestimmt auch eine schwere behinderung kein schutz davor, darum gebeten zu werden das lokal zu verlassen. wird warscheinlich auf die toleranz der verantwortlichen ankommen.
es geht bei gaststätten nun mal nur ums geld, wie immer. natürlich verdienen behinderte menschen den selben respekt wie alle anderen und zusätzliche rücksichtname. es gibt zwar anti-diskriminierungs gesetze, aber keine gesetze die eine bevorzugte behandlung vorschreiben soweit mir bekannt ist (abgesehen von rollstuhl tauglichtkeit bestimmter einrichtungen). klingt herzlos aber kommt der warheit warscheinlich sehr nahe.
@Giesy & evma das menschen mit jeglicher behinderung gesetzlich das recht haben in jeder gaststätte bewirtet zu werden bezweifele ich jedoch, da es mit sicherheit im bereich des "zumutbaren" sein muß. dabei geht es nicht um diskriminierung behinderter menschen, sondern lediglich um das einhalten bestimmter regeln innerhalb der gaststätte.
wenn ein mensch eine extreme "duftwolke" um sich verbreitet oder sich ähnlich unangenehm bemerkbar macht in einer gastätte ist bestimmt auch eine schwere behinderung kein schutz davor, darum gebeten zu werden das lokal zu verlassen. wird warscheinlich auf die toleranz der verantwortlichen ankommen.
es geht bei gaststätten nun mal nur ums geld, wie immer. natürlich verdienen behinderte menschen den selben respekt wie alle anderen und zusätzliche rücksichtname. es gibt zwar anti-diskriminierungs gesetze, aber keine gesetze die eine bevorzugte behandlung vorschreiben soweit mir bekannt ist (abgesehen von rollstuhl tauglichtkeit bestimmter einrichtungen). klingt herzlos aber kommt der warheit warscheinlich sehr nahe.
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