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Demokratie war gestern

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dreiKÄSEhoch

Gast
Zitat: golem.de


Online-Durchsuchung durch BKA und Polizei?

In Einzelfällen sollen Computer über das Internet durchsucht worden sein

Das BKA soll nach dem Willen des Bundesinnenministeriums künftig verdächtige Computer über das Internet ausspähen dürfen. Die Ermittler sollen online auf Rechner zugreifen und die Festplatte durchsuchen dürfen, beispielsweise bei Verdacht auf Landesverrat. Die Polizei mache dies schon heute, berichtet die Süddeutsche Zeitung.:mad::mad::mad:

BKA-Pressesprecher Dietmar Müller erklärte gegenüber dem Blatt, in einzelnen Strafverfahren habe bereits eine richterlich angeordnete Online-Durchsuchung stattgefunden.:mad::mad::mad: Noch sei das Verfahren aber relativ neu, heißt es in der Süddeutschen Zeitung.

Wie das Ganze funktioniert, verriet der BKA-Sprecher aus "ermittlungstechnischen Gründen" nicht. Daher ist unklar, ob dazu Sicherheitslücken ausgenutzt, Trojaner eingeschleust oder die Unbedarftheit von Nutzern ausgenutzt wird.

Laut Tagesspiegel liegt das Projekt derzeit aber "wegen rechtlicher Bedenken der Bundesregierung" auf Eis. Demnach bestehen Zweifel, ob die Strafprozessordnung die Online-Durchsuchungen deckt.

Sie hat stattgefunden!
 
K

Kuschelbär

Gast
Sie hat stattgefunden!
Mit richterlicher Genehmigung, wie ich in dem Artikel lesen konnte.

Und wo ist das jetzt undemokratisch?

Nichts anderes wie eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, etc.

Die Menschen begeben sich doch freiwillig in die "Allmacht und Abhängigkeit" der Technik. Zwingt sie doch keiner.

Wer heute mit GPS im Auto zum Banküberfall fährt, Handy eingeschaltet hat und noch unter einer Mautbrücke durchfährt, ist doch selber schuld.

Der ist doch total geloggt.

So wie früher, mit dem Gaul zur Bank reiten, eine Stange Dynamit, ein wenig Schießerei, unerkannt abhauen, das ist doch heute nicht mehr möglich.:cool:
 
D

dreiKÄSEhoch

Gast
Zitat: Heise Im Sinne eines beweissichernde Vorgehens der Polizei äußerten die Wissenschaftler ihre Zweifel. Auf der einen Seite soll die Software keine Daten auf dem Zielsystem lassen, auf der anderen Seite werden gefundene Daten so lange verschlüsselt auf dem System zwischengespeichert, bis eine Verbindung mit dem Steuerrechner des BKA hergestellt ist: Damit sei das System für eine strenge forensische Analyse schon kaum mehr zu gebrauchen, ein Beweis für die Echtheit der gewonnenen Informationen sehr schwer zu führen.


Bei einer Hausdurchsuchung sind Zeugen anwesend, OK. Mann kann die Beweise sehr schwer fälschen. Bei einer Onlinedurchsuchung kann man die Daten Manipulieren. Eine Hausdurchsuchung ist nie heimlich, sonst wäre sie nicht zulässig. Um bei dem Vergleich mit einer Hausdursuchung zu bleiben. Es wäre in etwa so wie wenn die Polizei bei dir in die Wohnung einbricht, dann wieder geht und anschließend behautet sie habe bei dir 2kg TNT gefunden. Es kann sein das sie es wirklich gefunden haben oder auch nicht, wer weiß das schon so genau.
 
D

dreiKÄSEhoch

Gast
Du solltest dich besser informieren. ;)

Die Durchsuchungsanordnung wird von der Staatsanwaltschaft bzw. meistens von ihren Ermittlungspersonen vollstreckt (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO).
Zu einer Durchsuchung einer Wohnung, von Geschäftsräumen oder befriedeten Besitztums sind ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde als Zeugen hinzuzuziehen, wenn nicht der Richter oder Staatsanwalt selbst an der Durchsuchung teilnimmt (§ 105 Abs. 2 StPO). Auf dieses Recht kann der Betroffene verzichten, wenngleich die Zeugen auch die durchsuchenden Beamten vor ungerechtfertigten Beschuldigungen schützen soll. Die Durchsuchung dieser Räumlichkeiten ist zur Nachtzeit (21.00 bis 04.00 bzw. 06.00 Uhr, vgl. § 104 Abs. 3 StPO) unzulässig, es sei denn der Beschuldigte wird auf frischer Tat verfolgt, es besteht Gefahr im Verzug oder die Durchsuchung dient der Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen (§ 104 Abs. 1 StPO).
 
D

Dr. House

Gast
Ich glaub sowieso nicht, dass das alles so kommt.
Und wenn, es gibt immer noch genug Schutzmethoden.
 
K

Kuschelbär

Gast
Du solltest dich besser informieren. ;)

Die Durchsuchungsanordnung wird von der Staatsanwaltschaft bzw. meistens von ihren Ermittlungspersonen vollstreckt (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO).
Zu einer Durchsuchung einer Wohnung, von Geschäftsräumen oder befriedeten Besitztums sind ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde als Zeugen hinzuzuziehen, wenn nicht der Richter oder Staatsanwalt selbst an der Durchsuchung teilnimmt (§ 105 Abs. 2 StPO).
Du hast dabei eines unterschlagen, und zwar die Wörtchen so sind, wenn möglich!

Oft reicht ein Blick in den Gesetzestext!

§ 105 (2) StPO

(2) Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.

Und somit sind wir wieder zurück auf Los!

Das heißt, wenn kein Richter oder Staatsanwalt (Ermittlungsbeamter der Strafverfolgungsbehörde) dabei ist, sind wenn möglich, die genannten Personen beizuzieheh. Müssen aber nicht.

Vor diesem Hintergrund bin ich besser informiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

dreiKÄSEhoch

Gast
Ja, das Gesetzgebungsverfahren ist aber schon angelaufen und wird demnächst durch gewunken.
Da das neu „BKA Gesetz“ im Bundestag breite Zustimmung hat (CDU/CSU, SPD, FDP) wird es dieses Jahr noch kommen. Die SPD hat sich auch mal gesträubt, was leider Vergangenheit ist. Zur Zeit haben nur die Linke und die Grünen etwas dagegen. Aber wie das so ist in einer großen Koalition.
 
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