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Die Logik vom Glücklichsein

_Tsunami_

Urgestein
Dem kann ich als ehemaliger Betriebsrat, der sich auch mit diesem Thema beschäftigt hat, nur zustimmen.

Der Anspruch auf Teilzeit ist im Gesetz geregelt. In aller Realität ist das aber nicht so einfach durchzusetzen. In größeren Betrieben mit Tarifvertrag und so, vermutlich relativ einfach, in allen anderen Fällen eventuell etwas schwieriger.

Es ist teils wohl auch nicht gerne gesehen, obwohl es mit dem Betrieb durchaus vereinbar wäre.

~~~

Ob ich als Arbeitgeber jetzt 1000 Vollzeitkräfte anstelle/beschäftige oder 2000 Halbzeitkräfte, ist doch vollkommen Latte, insofern die Arbeitsleistung stimmt. Ist doch nur eine Frage der Administration.

~~~

Im Übrigen, im Nachfolgenden steht alles gesetzlich Relevante bzgl. Teilzeitarbeit und so:

"Hättest halt doch Verwaltungsfachangestellter werden sollen."
 

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