Ich verstehe das so, dass ab 30 Verkäufen bzw. 2000€ Ebay und Co. den Verkäufer ans Finanzamt melden müssen. Also eine reine Meldepflicht auf Seiten der Plattformbetreiber. Zu diesem Zeitpunkt fallen noch keine Steuern an. Allerdings wird das Finanzamt sich die Fälle zumindest stichprobenartig anschauen.
D.h. wirst du nicht genauer angeschaut, hast du Glück und zahlst auch weiterhin keine Steuern. Wirst du herausgepickt, schaut das Finanzamt, was du so verkauft hast. Hast du innerhalb eines Jahres 10 gebrauchte Smartphones verkauft, werden vermutlich Steuern nacherhoben, da kein Privatmann seine Handys so schnell wechselt (hier müsste man wohl nachweisen, dass man sich echt monatlich ein neues holt und sie mit Verlust weiterverkauft wurden, ergo kein Gewerbe).
Sehen sie aber, dass die 2000+€ vom Verkauf eines einzigen gebrauchten Autos kamen, wird der Fall abgeschlossen und ich zahle nichts. Auch dann nicht, wenn ich den Keller entrümple und 20 gebrauchte Puzzles, 10 Gesellschaftsspiele und dazu meine Kiste Matchboxautos alle einzeln verticke. Oder den Hausstand meiner kürzlich verstorbenen Oma. Es wird schlicht auf Plausibilität geprüft, ob das alles im Rahmen privater Entrümpelung läuft oder ob es Mengen überschreitet, die ein Privatmann selbst als Sammler kaum zusammenbringt. Und im Zweifel nacherhoben, da dann davon ausgegangen wird, dass zwar gewerblich gehandelt wird, man aber die damit verbundenen Steuern (und Kundenrechte) umgehen will, indem man sich als privat ausgibt.
Mitkriegen wird man davon wohl nur dann was, wenn das Finanzamt fündig wurde und nette Briefchen schickt. Selbst wenn du einen kriegst, kannst du immer noch Widerspruch einlegen und erklären, warum deine Verkäufe privater Natur sind.