Und wer entscheidet, ob die Einnahmen gewerblicher Art sind? Mit der Frage sollte man sich ab ner gweissen Verkaufsintensität durchaus beschäftigen. Die Antwort hierzu mag man (naturgemäß) selbt oft anders entscheiden, als die zuständigen Behörden. Daher gibt es diese Behörden und eben auch den Steuerberater.
ᐅ Gewerbe: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerisc ...
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Ja, aber es muss eine Gewinnerzielungsabsicht auf Dauer erkennbar sein.
Und das ist sie mit ein paar einzelnen Verkäufen, z. B. beim Verkauf von Hausrat aus einer Wohnungsauflösung sicher nicht.
Egal in welcher Höhe.