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Fragen zur Grundbuchänderung (1 Person soll gelöscht werden)

Luisa1960

Aktives Mitglied
Fragen, die das Notargeschäft betreffen, wird der Notar kostenlos beantworten, da dies eine Klärung der Vertragsgrundlage betrifft.
Achso, du meinst den Notar fragen, zu dem man gehen will.
Ja klar. Ich dachte jetzt, du meinst mit Anwalt einen anderen Anwalt, nicht den Notar.
Ich hatte auch mal wegen Erbschaftsfall mit einem Notar zu tun.
Da muss man ja eh anrufen wegen Termin, stellt dann seine Fragen.
Wie es abläuft und was man mitbringen sollte.
Ich bekam das sogar schriftlich per E-Mail.
>> In der Regel sind Notarkosten deutlich geringer als Anwaltskosten. Das liegt vor allem daran, dass die Preise eines Notars festgelegt sind.
Eine Abrechnung auf Basis des Gegenstandswertes nach Gebührenordnung beim Anwalt erzeugt häufig höhere Kosten als beim Notar auch dann, wenn das Testament nicht anschließend noch notariell beurkundet wird. Denn die Beratung beim Notar erfolgt ohne zusätzliche Berechnung, wenn das Testament dort auch beurkundet wird. Sie ist mit den festgelegten Gebühren für die Beurkundung abgegolten. Diese richten sich nach dem Erbvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung und können beim Notar vorab angefragt werden. >>
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Guten Morgen,
vor 12 Jahren hat mein Vater eine Wohnung gekauft. Im Grundbuch stehen er und ich. Nun möchten wir, dass nur noch ich im Grundbuch als Eigentümerin stehe.

Bevor ich den Schritt zum Notar gehe.

- Welche Unterlagen brauche ich (oder muss ich im Vorfeld wo besorgen) um die Lösung einer Person zu veranlassen
- Muss die Person mit gehen oder reicht eine Vollmacht? Mein Vater ist nicht mehr so mobil und wenn es an dem Tag blöd läuft und er nicht raus kann, muss ich den Notartermin absagen, wäre blöde.
- Welche Kosten kommen beim Notar auf einen zu
- Gibt es steuerlich etwas zu beachten?
Dein Vater muss mit.
Zu den Kosten: www.notarkostenrechner.com
Wähle dort "Kauf einer Immobilie", auch wenn bei Euch eine Schenkung vorliegen wird.
Vormerkung: Nein:
Anderkonto: Nein.

Den Verkehrswert musst Du schätzen, dann nimm davon 50%, wenn Dir die Hälfte bereits gehört.

Zack, hast Du die Kosten!

Steuerlich sollte der Wert unter 400.000 Euro liegen, damit keine Schenkungssteuer anfällt.
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Es gab hier zwei gegensätzliche Aussagen. Erstens, die Änderung im Grundbuch ist eine Schenkung. Zweitens, eine Schenkung ist nochmal was anderes. Was stimmt?

Weitere Frage: Kommen Notare auch mal ins Haus, wenn die ältere Person nicht mehr mobil ist? Ich glaube, bei uns in der Familie war das so, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
 

Luisa1960

Aktives Mitglied
Es gab hier zwei gegensätzliche Aussagen. Erstens, die Änderung im Grundbuch ist eine Schenkung. Zweitens, eine Schenkung ist nochmal was anderes. Was stimmt?
Also so wie ich das bei meinem Erbfall mitbekommen habe (es gab da mehrere Erben mit unterschiedlichen Anteilen, ziemlich komplizierte Sache) Da war es so, das man entweder seinem Anteil wem schenken (übertragen ) konnte, oder das man auf seinen Erbteil verzichtet bzw. sich aus dem Grundbuch löschen lässt.
Beim verzichten wird der Teil unter den anderen aufgeteilt, beim schenken lässt man es nur einem zugute kommen.
Wir hatten beide Fälle dabei, aber da handelte es sich um eine Immobilie.
Ob das nun im Fall des TE zutrifft, weiss ich nicht.
Kommen Notare auch mal ins Haus, wenn die ältere Person nicht mehr mobil ist? Ich glaube, bei uns in der Familie war das so, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
Ja früher gab es das, aber ist wohl wie bei den Hausärzten, die kommen heut auch nicht mehr ins Haus.
Kommt wohl auf den Notar darauf an, wie beschäftigt der ist und ob er sich darauf einlässt.
Da müsste man eben im Vorfeld sich ans Telefon hängen und rumfragen, und sich den passenden Notar aussuchen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also das was Du beschreibst soll ja ganz offenbar eine Schenkung werden: DH Du sollst alleiniger Eigentümer des Wohnung werden.
Dann ist es eine Schenkung und auf die fällt ggf Schenkungssteuer an (wenn der Wert die Freigrenze von 400 000 Euro übersteigt oder Du rückwärts vom Tag der letzten Schenkung gerechnet innerhalb der letzten 10 Jahre insgesamt über diesen Freibetrag kommen würdest (also wenn Du zB vor 5 Jahren schon mal 200 000 geschenkt bekommen hättest).
Ansonsten ist es eine Schenkung, die der Notar beurkunden muss. viel mehr muss er nicht tun. Die Wertermittlung und die Steuerfestsetzung (bzw das Feststellen, dass keine Steuer fällig ist) kommt dann vom Finanzamt. Dh ihr bekommt nach der Schenkung eine Aufforderung, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Die müsst ihr ausfüllen und dann kommt der Bescheid, was und ob was fällig wird.
Wenn ihr wollt, könnt ihr deinem Vater ein Nießbrauchrecht eintragen lassen (das kostet beim Notar extra, ist aber nicht so teuer). Dann könnte er zB über seinen Anteil an Mieteinnahmen weiter verfügen.
Ein Nießbrauch hat übrigens einen weiteren Vorteil: Er mindert den Wert einer Immobilie. Also WENN die ganze Aktion nahe an der Schenkungssteuergrenze kratzen würde (oder das was Du schon geschenkt bekommen hast oder evtl noch erben wirst), könnt ihr den Nießbrauch nützen, um den Wert zu drücken (klar: EIne Immobilie mit Nießbrauch lässt sich schlechter verkaufen, hat also weniger Wert).
Bevor ich den Schritt zum Notar gehe.

- Welche Unterlagen brauche ich (oder muss ich im Vorfeld wo besorgen) um die Lösung einer Person zu veranlassen
- Muss die Person mit gehen oder reicht eine Vollmacht? Mein Vater ist nicht mehr so mobil und wenn es an dem Tag blöd läuft und er nicht raus kann, muss ich den Notartermin absagen, wäre blöde.
- Welche Kosten kommen beim Notar auf einen zu
- Gibt es steuerlich etwas zu beachten?
Unterlagen: Am besten alles was Du auftreiben kannst. Aber der Notar wird Dir das bei Terminvereinbarung sagen. Kauffvertrag usw ist sicher von Vorteil. Ebenso Grundriss und qm-Zahl. Usw.
Ja dein Vater muss eigenhändig unterschreiben. Notfalls kommen Notare ins Haus. Einfach nachfragen.
Steuer lich hab ich ja schon geschrieben: Man kann eine Person nicht einfach "löschen" das ist eine Schenkung und da muss man ggf Schenkungssteuer zahlen.
Aber der Notar wird euch da ganz sicher auch gut aufklären. Das ist ja deren Tagesgeschäft und wenn was fehlen sollte, ist das auch nicht schlimm.
Man kann übrigens meines Wissens auch Beratungstermine beim Notar vorab haben. Die sind soweit ich weiß auch kostenlos aber nur, wenn danach auch eine Beurkundung stattfindet. (also wenn ihr dann doch nix macht, kostet die Beratung was)
 

Joly

Aktives Mitglied
Die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten unterliegt dann der Schenkungsteuer, wenn der Wert der Immobilie oder des Immobilienanteils den im ErbStG festgelegten Freibetrag übersteigt.
Dies dürfte jedoch kaum greifen, da du ja bereits schon im Grundbuch stehst, mit deinem Vater zusammen.
Er möchte dir ja jetzt seinen Anteil übertragen, also seine Hälfte der Eigentumswohnung.
Die Übertagung/Schenkung der Immobilie, beträgt also die Hälfte ihres Wertes, dafür dürften keine Steuern anfallen, es sei denn es ist eine Luxusimmobilie die den Freibetrag überschreitet.
Es fallen also nur Notargebühren an.
 

kasiopaja

Urgestein
Es gab hier zwei gegensätzliche Aussagen. Erstens, die Änderung im Grundbuch ist eine Schenkung. Zweitens, eine Schenkung ist nochmal was anderes. Was stimmt?

Weitere Frage: Kommen Notare auch mal ins Haus, wenn die ältere Person nicht mehr mobil ist? Ich glaube, bei uns in der Familie war das so, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
Zuerst erfolgt , notariell beurkundet, die Schenkung und aufgrund dieser beantragt man dann die Löschung des Vaters aus dem Grundbuch.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Ja, Notare kommen auch ins Haus, wobei dann Mehrkosten anfallen. Ich meine es waren bei uns für rund 20 km 80 Euro - aber immer noch viel besser als einen Menschen, der nicht mobil ist, durch die Gegend zu "jagen oder zu tragen".

Gruß von Grisu
 

Ostwind1957

Sehr aktives Mitglied
Zuerst erfolgt , notariell beurkundet, die Schenkung und aufgrund dieser beantragt man dann die Löschung des Vaters aus dem Grundbuch.
Wir haben grad als Erben die Situation. Da wir aus bestimmten Umständen das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen hatten, läuft jetzt die Schenkung über einen Notar. Der macht gleich beides in einem Abwasch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piepel

Aktives Mitglied
Zuerst erfolgt , notariell beurkundet, die Schenkung und aufgrund dieser beantragt man dann die Löschung des Vaters aus dem Grundbuch.
Seh ich auch so, daher denke ich, dass eine zweifache Notargebühr anfällt.
Da Schenkungen aber Leistungen ohne Gegenleistung sind, ist eine Immobilienübertragung mit Gegenforderungen keine Schenkung.
Man kann den "Wert" der Immobilie senken, indem man zB vereinbart, dass im Gegenzug Grabkosten übernommen werden. Ist der Verpflichtete das Kind, so wird es die Kosten eh tragen müssen, also gehts dann tatsächlich nur um eine Wertsenkung.

Es kann aber sein, dass eine Werterhöhung Sinn macht.
Ist man nämlich verheiratet und nicht so wirklich sicher, dass das auch bleibt, so wird im falle der Trennung zwar nicht die Immobilie angegriffen - aber deren Wertsteigerung. Die fällt später bei höheren Anfangswerten natürlich geringer aus.
So etwas kann vll. auch zum Tragen kommen, wenn es zur Berechnung von Steuern auf den Hausverkaufgewinn bei kurzfristigem Verkauf kommt.
 

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