Also das was Du beschreibst soll ja ganz offenbar eine Schenkung werden: DH Du sollst alleiniger Eigentümer des Wohnung werden.
Dann ist es eine Schenkung und auf die fällt ggf Schenkungssteuer an (wenn der Wert die Freigrenze von 400 000 Euro übersteigt oder Du rückwärts vom Tag der letzten Schenkung gerechnet innerhalb der letzten 10 Jahre insgesamt über diesen Freibetrag kommen würdest (also wenn Du zB vor 5 Jahren schon mal 200 000 geschenkt bekommen hättest).
Ansonsten ist es eine Schenkung, die der Notar beurkunden muss. viel mehr muss er nicht tun. Die Wertermittlung und die Steuerfestsetzung (bzw das Feststellen, dass keine Steuer fällig ist) kommt dann vom Finanzamt. Dh ihr bekommt nach der Schenkung eine Aufforderung, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Die müsst ihr ausfüllen und dann kommt der Bescheid, was und ob was fällig wird.
Wenn ihr wollt, könnt ihr deinem Vater ein Nießbrauchrecht eintragen lassen (das kostet beim Notar extra, ist aber nicht so teuer). Dann könnte er zB über seinen Anteil an Mieteinnahmen weiter verfügen.
Ein Nießbrauch hat übrigens einen weiteren Vorteil: Er mindert den Wert einer Immobilie. Also WENN die ganze Aktion nahe an der Schenkungssteuergrenze kratzen würde (oder das was Du schon geschenkt bekommen hast oder evtl noch erben wirst), könnt ihr den Nießbrauch nützen, um den Wert zu drücken (klar: EIne Immobilie mit Nießbrauch lässt sich schlechter verkaufen, hat also weniger Wert).
Bevor ich den Schritt zum Notar gehe.
- Welche Unterlagen brauche ich (oder muss ich im Vorfeld wo besorgen) um die Lösung einer Person zu veranlassen
- Muss die Person mit gehen oder reicht eine Vollmacht? Mein Vater ist nicht mehr so mobil und wenn es an dem Tag blöd läuft und er nicht raus kann, muss ich den Notartermin absagen, wäre blöde.
- Welche Kosten kommen beim Notar auf einen zu
- Gibt es steuerlich etwas zu beachten?
Unterlagen: Am besten alles was Du auftreiben kannst. Aber der Notar wird Dir das bei Terminvereinbarung sagen. Kauffvertrag usw ist sicher von Vorteil. Ebenso Grundriss und qm-Zahl. Usw.
Ja dein Vater muss eigenhändig unterschreiben. Notfalls kommen Notare ins Haus. Einfach nachfragen.
Steuer lich hab ich ja schon geschrieben: Man kann eine Person nicht einfach "löschen" das ist eine Schenkung und da muss man ggf Schenkungssteuer zahlen.
Aber der Notar wird euch da ganz sicher auch gut aufklären. Das ist ja deren Tagesgeschäft und wenn was fehlen sollte, ist das auch nicht schlimm.
Man kann übrigens meines Wissens auch Beratungstermine beim Notar vorab haben. Die sind soweit ich weiß auch kostenlos aber nur, wenn danach auch eine Beurkundung stattfindet. (also wenn ihr dann doch nix macht, kostet die Beratung was)