Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Habe gegen die DSGVO verstoßen (Interna ausgeplaudert)

cucaracha

Urgestein
Dieser Mann benahm sich komplett daneben.
Über die eigene Firma hätte er vermutlich auch gelästert.

Eine Person, welche dreckige Judensau sagt.. muss an nicht schützen..
Solch einen Kunden will niemand haben.
 

Daoga

Urgestein
Dieser Mann benahm sich komplett daneben.
Über die eigene Firma hätte er vermutlich auch gelästert.
Eine Person, welche dreckige Judensau sagt.. muss an nicht schützen..
Solch einen Kunden will niemand haben.
Über solche Vorfälle in einer Firma spricht man mit dem eigenen Chef. Wenn der dann was an die andere Firma weitergibt geht das auf seine Kappe, aber ein Mitarbeiter darf sich niemals von selber dieses Recht rausnehmen, quasi über den Kopf des Chefs hinweg entscheiden.
 

57-55

Sehr aktives Mitglied
Es geht nicht um den Schutz des Kunden, es geht um die Weitergabe von anvertrauten Informationen, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann.
@Euphorie1986, Du wirst die Wahrheit der Informationen nicht beweisen können, daher hast Du miserable Karten, sollte es zu einer Anzeige kommen.
Auch wenn Aussage gegen Aussage steht, Du hältst niemals Informationen, deren Wahrheitsgehalt Du nicht beweisen kannst, weitergeben dürfen.
Dem Kunden hast Du dadurch unter Umständen schweren Schaden zugeführt.

Eine Kündigung könnte Dir auch drohen, denn auch Deinem Chef und seinem Unternehmen kann bei der Sache Ungemach drohen.

Moralisch kann ich Dich verstehen, der Kunde ist unterste Schublade.
Allerdings kann auch eine moralisch gerechtfertigte Handlung böse Folgen nach sich ziehen.
 
G

Gelöscht 131027

Gast
Du warst anständig, hast dich ernsthaft entschuldigt und wenn du ansonsten immer Loyal und zuverlässig bist, denke ich kommt vielleicht noch eine Abmahnung.
Sollte das auf eine Kündigung hinaus laufen, das solltest du froh sein. Wenn du für etwas Menschliches wie in diesen besagten Fall die Kündigung bekommen, dann ist es dieser auch nicht wert für so einen Menschen zu arbeiten.
 

Euphorie1986

Mitglied
Die DSGVO betrifft das mMn nicht, sondern den § 4 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)

Hast du dich schon an deinen Vorgesetzten gewandt? @Euphorie1986
der ist aktuell im Urlaub , ich habe ihn aber bereits per Mail über die Situation aufgeklärt.

mir geht es halt vor allem darum , das hatte ich im Eingangsbeitrag vielleicht unzureichend formuliert: der Kunde streitet seine Aussagen ja ab und behauptet , er hätte diese Ausdrücke nie benutzt.

dementsprechend möchte er jetzt gerichtlich gegen mich bzw gegen das Unternehmen vorgehen , weil ich ja „Rufmord“ begehen würde.

meine Entschuldigung war ihm quasi egal und er stellt es jetzt eben so dar, als hätte er niemals diese Aussagen über Herrn S.getätigt und ich hätte das frei erfunden.
 

Euphorie1986

Mitglied
Irgendwie kann ich da keine Firmeninterna sehen. Der Kunde gehört nicht zur Firma und es waren ja keine betriebsrelevanten Daten. Oder habe ich da etwas übersehen?
nunja, Firmen-Interna sind das streng genommen wohl nicht. Der Kunde ist bisher bei uns ja nur Interessent , der sich über eine andere Firma bzw. über deren Inhaber Herr S. bei mir auf übelste Weise ausgelassen hat.

nun droht der Kunde aber eben mir bzw der Firma in der ich beschäftigt bin mit einer Anzeige wegen Verleumdung / Rufmord, weil er abstreitet solche Aussagen über Herrn S. (Welche ich Herrn S. Ja weitergegeben habe) getätigt zu haben. Das ist mein eigentliches Problem.

mehr als mich bei dem Kunden bzw. Interessenten zu entschuldigen DASS ich es weitergegeben habe kann ich ja nicht tun.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben