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Hundebetreuung = Schwarzgeld?!?

carrot

Aktives Mitglied
Nur putzt du dann nicht. Du liegst auf der Couch und der Hund davor.
Geh mal für 15 Euro die Stunde putzen und erkenne den Unterschied! ;)
Das kommt aber auch auf den Hund an,
Die können auch ganz schön fordernd sein,
Nimm mal einen jungen Jack Russel Hund ´.
Gassi gehen im Wald, Stöckchen werfen.
Macht mehr Spaß als putzen aber körperlich fordernd ist beides.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Natürlich ist das so. Hat ja nix damit zu tun wer den Hund gerade hält. Deshalb verstehe ich nicht weshalb man diesen Punkt diskutiert.
Der Punkt, der hier eigentlich diskutiert wird, ist die Frage nach der Art der Versicherung, die für durch den Hund verursachte Schäden (Personen- oder Sachschäden) abgeschlossen ist. Viele denken, ich hab ja ne Haftpflichtversicherung, passt also. Aber weit gefehlt - die PRIVAT-Haftpflicht, die tatsächlich ganz viele haben, deckt diese Schäden eben nicht ab. Da muss eine HUNDE-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die dürfte dann wieder für den Halter, aber auch für vorübergehende Bespaßer gelten, denn sie bezieht sich auf den Hund.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Weshalb ist doch klar, sonst gäbe es die steuerliche Reglung für die Freundschaftsdienste nicht, die eine maximale Höhe beziffern, bis zu der du nichts zu versteuern brauchst. Siehe auch Beitrag #6 von GrayBear - über die 256 Euro. Da bist du nach 12 Betreuungstagen à 20 Euro schon drüber. Gibst du das dann nicht an, ist das nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch Schwarzarbeit und strafbar. Ob gerecht oder nicht könnte man sicherlich noch trefflich diskutieren, es ändert aber nichts an den Fakten. Da muss jeder für sich entscheiden, wie er mit solchen Vorgaben umgeht.

Ach ja, und wenn dann hier mit dem gesetzlichen Mindestlohn argumentiert wird, dürfte ja auch klar auf der Hand liegen, dass es sich eben nicht um einen reinen Gefälligkeitsdienst handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ich verstehe deine Frage nach einer rechtlichen Beurteilung ob, das Geld für die Betreuung des Hundes versteuert werden müsste.

Dazu hat Greybear eigentlich schon geantwortet. Bis 256 € hast du sowieso keine Probleme.

Der Sinn des Gesetztes ist kein Arbeitseinkommen ohne Steuern entstehen zu lassen.
Also du darfst keine Hundebetreuung eröffnen und jeden Tag 10 Hunde für X Euro aufnehmen, auch wenn alle 10 Hundebesitzer deine Freunde sind und ihr es als Freundschaftsdienst deklariert.
Es darf kein Erwerbsbestreben vorliegen und schon garnicht darf der Gewinn im Vordergrund stehen.

Juristisch kommt es im Ernstfall deswegen auf das Verhältnis von Leistung zu Bezahlung an.
Wenn du jemanden für schwere Arbeiten 2 Euro die Stunde gibst, dürfte sehr offensichtlich sein, dass er dir aus Freundschaft hilft und es nur ein "Trinkgeld" ist.
Ob nun 20 Euro für 5 Stunden Hundebetreung viel oder wenig sind, weiß ich nicht. Gefühlt würde ich sagen, dass eine Tierpension nicht teurer wäre. Im Internet finde ich dazu Tagespreise zwischen 20 und 40 Euro. Das heißt man könnte sagen: Du lässt dich recht gut für die Hilfe bezahlen und es geht dir schon auch sehr ums Geld.

Ich wäre vorsichtig, wenn du die Hundebetreuung jede Woche über einen längeren Zeitraum machst. Zum einen kommst du über den o.g. Freibetrag, zum anderen ist die Regelmäßigkeit und die Höhe der Zahlung ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit.
Nach meinem Rechtsempfinden ist das summa summarum eine steuerpflichtige Tätigkeit und kein reiner Freundschaftsdienst.

Das ist aber alles eine sehr strenge juristische Sicht. In der Praxis dürften sich die meisten diese Fragen selten stellen. Das Geld wird bar angenommen und man erzählt es nicht rum.
Nur bleibt eben dann ein Restrisiko, dass irgendein böser Nachbar, irgendein böser Kollege euch anschwärzt. Extrem unwahrscheinlich aber dann hilft euch auch kein Kommentar hier, der euch vorher gesagt hat "wird schon nix passieren".
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Dann soll sie sich die 20 Euro jeweils als Einkaufsgutschein, des bevorzugten Supermarktes auszahlen lassen. Oder sie soll alles bei der Steuererklärung angeben. Nicht das irgendwann die Steuerfahndung vor der Tür steht.
Ich bin hier raus.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Dann soll sie sich die 20 Euro jeweils als Einkaufsgutschein, des bevorzugten Supermarktes auszahlen lassen. Oder sie soll alles bei der Steuererklärung angeben. Nicht das irgendwann die Steuerfahndung vor der Tür steht.
Ich bin hier raus.
Falls das gegen meinen Hinweis geht: Ich hab die Gesetze nicht gemacht, sondern nur zitiert und auf Beiträge anderer User verwiesen, die die Regelungen recherchiert zu haben scheinen. Finde so piefige Reaktionen immer etwas seltsam. Es geht doch nicht um ein Gefühl, sondern um die gesetzliche Sachlage, nach der hier gefragt wurde.

Die Idee mit dem Supermarktgutschein fänd ich zwar ganz pfiffig, kann mir aber nicht vorstellen, dass das anders gesehen wird als als Bargeld. Schließlich hat auch der einen Geldwert.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Das kommt aber auch auf den Hund an,
Die können auch ganz schön fordernd sein,
Nimm mal einen jungen Jack Russel Hund ´.
Gassi gehen im Wald, Stöckchen werfen.
Macht mehr Spaß als putzen aber körperlich fordernd ist beides.
Der Hund geht auch mit dir Gassi, wenn du kein Stöckchen wirfst. Du musst dann nur mit dem Blick umgehen können ... 😁
Wenn ich die Wahl hätte, ob ich eine Runde spazieren gehe und gleichzeitig mir etwas Gutes tue oder ob ich putze, fiele mir die Entscheidung nicht schwer. Einzig einen fehlsozialisierten Beißer fänd ich kritisch - denn den an der Leine zu bändigen und immer in Hab-Acht-Stellung zu sein, ist wirklich anstrengend. Ups, jetzt wirds OT und ich bekomme gleich bestimmt Haue. 😶
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Falls das gegen meinen Hinweis geht: Ich hab die Gesetze nicht gemacht, sondern nur zitiert und auf Beiträge anderer User verwiesen, die die Regelungen recherchiert zu haben scheinen. Finde so piefige Reaktionen immer etwas seltsam. Es geht doch nicht um ein Gefühl, sondern um die gesetzliche Sachlage, nach der hier gefragt wurde.

Die Idee mit dem Supermarktgutschein fänd ich zwar ganz pfiffig, kann mir aber nicht vorstellen, dass das anders gesehen wird als als Bargeld. Schließlich hat auch der einen Geldwert.
Steuerlich werden geldähnliche Einkünfte wie Gutscheine meist mit Geld gleich behandelt.
Also man kann nicht einfach einen Lohn in einen Gutschein umwandeln um die Steuern zu sparen.
.
Darüber hinaus bin ich ganz bei dir: Es geht mir nicht um die Beurteilung des Gesetzes sondern einen juristischen Rat an die TE - soweit man das in einem Leienforum machen kann.

Ich persönlich würde hier schlicht keine Risiken eingehen. Das mag bei mir aber auch daran liegen, dass es mir die Sache nicht wert wäre. Für eine Steuerersparnis im Jahr von wenns hochkommt 100-200 € würde ich nicht mal dran denken, das schwarz zu machen. Könnte auch sein, dass die Einkünfte extrem niedrig besteuert oder teilweise steuerfrei sind:
Nur: Ich würds in jedem Fall angeben.
 

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