Der Straftatbestand heißt "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", § 142 StGB.
Das, was einmal in der Ermittlungsakte dokumentiert ist, kann auch eine Anwältin oder ein Anwalt nicht mehr rückgängig machen. Sie/er kann nur Einsicht in die Akte nehmen und dich anschließend dahingehend beraten, noch das Bestmögliche unter den gegebenen Umständen für dich herauszuholen. In Fällen, in denen ein Freispruch unwahrscheinlich erscheint, ist dies eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage. Ein/e von dir beauftragte/r Anwältin/Anwalt kann auch - nach vorheriger Abstimmung mit dir - in deinem Namen Erklärungen in dem Strafverfahren abgeben, Anträge stellen etc. Nur: Das kostet alles Geld. Im Zweifel DEIN Geld.
Und was die Regulierung des Sachschadens durch deine Haftpflichtversicherung betrifft, ist das keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage. Hier kommt es darauf an, wie die Versicherungsbestimmungen ausgestaltet sind.
Oftmals wird man nach einem Unfall in eine ungünstigere Schadensklasse eingestuft und muss dann eine Zeitlang höhere Beiträge zahlen. An den Vertragsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung kann eine Anwältin oder ein Anwalt auch nichts ändern.
Wenn du Glück hast, hast du einen Unfall pro Jahr "frei", d.h. eine einmalige Schadensregulierung löst keine Beitragserhöhung aus. Alles eine Frage der Vertragsbedingungen. Das ist von Versicherung zu Versicherung und von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Erkundige dich telefonisch bei deiner Versicherung und wirf selbst einen Blick in die Vertragsbedingungen.
Das, was einmal in der Ermittlungsakte dokumentiert ist, kann auch eine Anwältin oder ein Anwalt nicht mehr rückgängig machen. Sie/er kann nur Einsicht in die Akte nehmen und dich anschließend dahingehend beraten, noch das Bestmögliche unter den gegebenen Umständen für dich herauszuholen. In Fällen, in denen ein Freispruch unwahrscheinlich erscheint, ist dies eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage. Ein/e von dir beauftragte/r Anwältin/Anwalt kann auch - nach vorheriger Abstimmung mit dir - in deinem Namen Erklärungen in dem Strafverfahren abgeben, Anträge stellen etc. Nur: Das kostet alles Geld. Im Zweifel DEIN Geld.
Und was die Regulierung des Sachschadens durch deine Haftpflichtversicherung betrifft, ist das keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage. Hier kommt es darauf an, wie die Versicherungsbestimmungen ausgestaltet sind.
Oftmals wird man nach einem Unfall in eine ungünstigere Schadensklasse eingestuft und muss dann eine Zeitlang höhere Beiträge zahlen. An den Vertragsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung kann eine Anwältin oder ein Anwalt auch nichts ändern.
Wenn du Glück hast, hast du einen Unfall pro Jahr "frei", d.h. eine einmalige Schadensregulierung löst keine Beitragserhöhung aus. Alles eine Frage der Vertragsbedingungen. Das ist von Versicherung zu Versicherung und von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Erkundige dich telefonisch bei deiner Versicherung und wirf selbst einen Blick in die Vertragsbedingungen.
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