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ich hab unbewusst Fahrerflucht begangen..wie soll ich damit umgehen ?

Sarnade

Aktives Mitglied
Der Straftatbestand heißt "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", § 142 StGB.

Das, was einmal in der Ermittlungsakte dokumentiert ist, kann auch eine Anwältin oder ein Anwalt nicht mehr rückgängig machen. Sie/er kann nur Einsicht in die Akte nehmen und dich anschließend dahingehend beraten, noch das Bestmögliche unter den gegebenen Umständen für dich herauszuholen. In Fällen, in denen ein Freispruch unwahrscheinlich erscheint, ist dies eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage. Ein/e von dir beauftragte/r Anwältin/Anwalt kann auch - nach vorheriger Abstimmung mit dir - in deinem Namen Erklärungen in dem Strafverfahren abgeben, Anträge stellen etc. Nur: Das kostet alles Geld. Im Zweifel DEIN Geld.

Und was die Regulierung des Sachschadens durch deine Haftpflichtversicherung betrifft, ist das keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Frage. Hier kommt es darauf an, wie die Versicherungsbestimmungen ausgestaltet sind.
Oftmals wird man nach einem Unfall in eine ungünstigere Schadensklasse eingestuft und muss dann eine Zeitlang höhere Beiträge zahlen. An den Vertragsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung kann eine Anwältin oder ein Anwalt auch nichts ändern.

Wenn du Glück hast, hast du einen Unfall pro Jahr "frei", d.h. eine einmalige Schadensregulierung löst keine Beitragserhöhung aus. Alles eine Frage der Vertragsbedingungen. Das ist von Versicherung zu Versicherung und von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Erkundige dich telefonisch bei deiner Versicherung und wirf selbst einen Blick in die Vertragsbedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Hochgestuft wird man von der Versicherung sowieso, wenn man nicht gerade einen Vertrag hat, wo man einen Unfall im Jahr frei hat. Es geht um Regress. Falls die das machen, steht es in den Allgemeinen Vertragsbedingungen. Und dann kann eine Beule im Kotflügel schnell ein paar tausend Euro kosten. Ich meinte, die Kosten für einen Anwalt müsste man eigentlich diesen möglichen Kosten Gegenüber stellen. Wenn der Anwalt es schafft, dass der Vorwurf unerlaubtes entfernen vom Unfallort fallengelassen wird, dann sind die Kosten für den Anwalt gut investiert. Nicht wegen der Strafsache, sondern wegen des Regresses.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Wenn das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt wird, liegt auch keine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor. Ich würde mich umgehend bei der Versicherung erkundigen, welche Folgen eine solche Einstellung gegen Geldauflage zivilrechtlich hätte und ob man dann die Beule am Kotflügel aus eigener Tasche zahlen müsste bzw. von der Versicherung in Höhe des Gesamtbetrags in Regress genommen würde.

Ob der Anwalt es schaffen kann, dass der Vorwurf fallen gelassen wird, kann er erst nach Akteneinsicht beurteilen. Dann ist er aber schon im Auftrag des Mandanten tätig geworden. Auch das kostet schon Geld. Eine Garantie, dass es wegen der Einschaltung eines Anwalts zum Freispruch kommt bzw. zur Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts, hat man nie.

Es kann dann passieren, dass man trotz Anwalts auch noch die Gerichtskosten und die Kosten für die Schadensregulierung und die Anwaltskosten am Hals hat.


Eine andere Möglichkeit wäre, zunächst einmal nur eine Beratung beim Anwalt in Anspruch zu nehmen und ihn nur zu mandatieren, wenn die Haftpflichtversicherung noch mit Regressansprüchen kommt.

Die Frage ist, ob ein Regress auch bei einer Einstellung gegen Geldauflage zulässig wäre, weil dann ja gar keine Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorliegt. Ich würde das im Vorfeld mit der Versicherung klären, ihr auch sagen, dass ich nichts von dem Unfall bemerkt habe. Je nach Eindruck von dem Telefonat kann man dann immer noch einen Anwalt einschalten, ihm die Vermögenssituation offenbaren und fragen, ob man Anspruch auf Beratungshilfe hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Elenora

Mitglied
Mal langsam
Meine Tante hatte vor 3 Jahren den Fall, dass ein Ehepaar sie Beschuldigte Kratzer dran gefahren zu haben.
Sie war es nicht, das Ehepaar hatte das nur erfunden um den selbst zugefügten Schaden bezahlt zu kriegen
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Mal langsam
Meine Tante hatte vor 3 Jahren den Fall, dass ein Ehepaar sie Beschuldigte Kratzer dran gefahren zu haben.
Sie war es nicht, das Ehepaar hatte das nur erfunden um den selbst zugefügten Schaden bezahlt zu kriegen
Die Polizei ist ja nicht dumm. Die haben sich die Kratzer am Auto des TE ja schon angesehen und meinten, das passt zum Schaden am Gegenfahrzeug.
 

AbiKisa99

Mitglied
@Sarnade Ich werde den Brief jetzt so abschicken, mit den angekreuzten Feldern die du empfohlen hast. Danke nochmals dafür ! Ich muss den Brief zügig zurückschicken, weil ich nur 1 Woche Abgabefrist habe. Meinte Mutter sagte, sie habe nach dem Unfall bei der Versicherung angerufen bzw. unseren zuständigen Sachberater, aber dieser sagte nur, dass es zum einer Regress-Zahlung kommen KÖNNTE. Die Versicherung müsse erst abwarten, was inwiefern das Verfahren beendet wird, wie hoch der Schaden sein wird etc.
 

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