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Kinderheim - Willkür oder rechtens?

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Bigdaimond

Mitglied
Hallo liebe Leute. Ich hätte eine Frage bezüglich Heim und Umgangsrecht:
Aus welchen Gründen dürfen Besuchskontakte, seitens des Jugendamtes und den Mitarbeitern des Kinderheims abgelehnt werden?
In meinem Fall: es wurde mir mitgeteilt dass mein Sohn (12) nicht zu unserem Besuchskontakt erscheinen wird. Begründung: Es wurde (seitens des Heimes) verlangt dass ich meinen Sohn nach dem Besuchskontakt persönlich wieder zurück zur Einrichtung bringen soll. Nun war es aber zwei mal nicht möglich.(Mein Sohn ist sicher im Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln und fährt diese Route regelmäßig) Aus diesem Grund wurde mir der nächste Besuchskontakt gestrichen. Ist das rechtens? Wenn nein, wie kann ich mich dagegen wehren?
Mir wurde ausserdem telefonisch von einem Erzieher gesagt, dass ich hoffentlich daraus lerne mich zukünftig an "Absprachen" zu halten. Wenn das mal eine gewesen wäre...
Anfang Juli, also in 2-3 Wochen soll er wieder ganz nach Hause, aber wenn die mir jetzt den Umgang wegen sowas verbieten, habe ich echt Angst dass die sagen dass ich so unzuverlässig bin, dass sie ihn doch nicht nach Hause lassen können.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
 

wanderlust89

Mitglied
Guten Morgen Bigdaimond!

Dir steht grundsätzlich ein Umgangsrecht mit deinem Sohn zu. Wie dieses ausgestaltet ist, also Form und Häufigkeit der Besuchskontakte, sind in der Regel Teil der Hilfeplanung. Das Umgangsrecht kann dir nur verwehrt werden, wenn der Umgang nicht dem Kindeswohl entspricht. Allerdings kann das Heim durchaus den Umgang einschränken, wenn du dich nicht an Absprachen hältst. Es könnte beispielsweise verfügen, dass dein Sohn nicht zu dir nach Hause kommt, sondern du ihn in der Einrichtung besuchen musst. Ganz verwehren kann man dir den Umgang nur durch richterliche Anordnung. Hierfür sehe ich aber absolut keinen Grund. Sprich doch noch mal mit den Betreuern in der Einrichtung, erkläre die Situation und versuche, zukünftig Absprachen einzuhalten. Es hat sicher einen Grund, warum dein 12jähriger Sohn nicht allein mit den Öffis in die Einrichtung zurück fahren soll.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Ich erkenne da keine Willkür.
Du warst wiederholt unzuverlässig und hast Absprachen nicht ernst genommen.
Wenn du möchtest, dass dein kind wieder bei dir lebt, solltest du dich kooperativer zeigen.
(Wurde das Kind dir wegen Kindeswohlgefährdung entzogen? Dann wäre es vollkommen logisch, nun deine Verlässlichkeit besonders im Fokus zu haben.)
 
G

Gelöscht

Gast
Die Absprache war, dass du ihn zurück bringen sollst, aber er ist dann zweimal alleine zurück? Dann hast du tatsächlich diese Absprache nicht eingehalten und das Heim zieht nun Konsequenzen. Wenn ich dich richtig verstanden habe.
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Die Absprache war, dass du ihn zurück bringen sollst, aber er ist dann zweimal alleine zurück? Dann hast du tatsächlich diese Absprache nicht eingehalten und das Heim zieht nun Konsequenzen. Wenn ich dich richtig verstanden habe.
Wie ich es verstanden habe, wurde von dem Heim eine Forderung aufgestellt, der Bigdaimond nicht explizit zugestimmt hat. So etwas würde ich nicht als "Absprache" bezeichnen.

Und dass nur deshalb (vorausgesetzt, die unbegleitete Rückkehr ins Heim stellte für den Jungen keine deutliche Überforderung oder gar Gefahr dar) der nächste Umgang ganz gestrichen wird, finde ich auch fragwürdig. Schließlich geht es hier um die Rechte und das Wohl des Kindes. Es sollte also zumindest versucht werden, den Umgang in der Nähe des Heimes stattfinden zu lassen.

Da dein Sohn ja schon bald wieder zu dir zurückkommen soll, Bigdaimond, würde ich dir allerdings eher raten, nicht viel darüber zu diskutieren und vor allem keine Auseinandersetzung zu provozieren... sondern dich in dieser kurzen Zeit noch bestmöglich anzupassen und die Bedingungen zu akzeptieren, solange sie nicht sehr unzumutbar sind. Denk immer daran, was für dein Kind das Beste ist.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
ich halte das auch für eher fragwürdig: Das Heim müsste abwägen, was besser für das Kind ist: Und die Frage, ob es wirklich besser ist, das Kind NICHT zur Mutter zu lassen, anstatt in Kauf zu nehmen, dass es zweimal selber fährt ist schon sehr fragwürdig. Das klingt mir eher danach, als wollte man der Mutter mal zeigen, wer hier der stärkere ist.
Aber leider. Das Heim IST in dem Fall auch der Stärkere und sitzt letztendlich am längeren Hebel!

Auf der anderen Seite solltest Du nicht vergessen: So ein Heim bekommt Geld dafür, Dein Kind bei sich zu behalten: Es hat also eher ein wirtschaftliches Interesse daran, den Aufenthalt Deines Kindes zu verlängern und zumindest nicht zu verkürzen.
Das Einhalten von Absprachen ist also zwingend notwendig, einfach damit man Dir nicht das geringste vorwerfen kann. In solchen Fällen sollte man sich IMMER absolut "wasserdicht" und zu 100% korrekt verhalten.
Einfach auf den gesunden Menschenverstand oder Verständnis zu hoffen, oder damit rechnen, dass das schon irgendwie geht, ist total verkehrt.
Am besten wäre es, wenn Du all das mit Deinem Anwalt absprichst. Generell würde ich im Umgang mit Heimen oder dem JA alles haarklein dokumentieren (also zB Telephonate: Aufschreiben, mit WEM genau Du gesprochen hast, wasnn das Gespräch war, wie lange es gedauert hat und was der Inhalt war.) und alles mit dem Anwalt besprechen. Als Laie hast Du sonst keine Chance, bei sowas durchzublicken!
 
G

Gelöscht 54649

Gast
Vielleicht schätzen die Sozialpädagogen und Erzieher die Fähigkeiten und Reife Deines Sohnes anders ein als Du und deshalb wurde gefordert, dass er nicht allein mit den Öffis fahren soll.
Es wird Dir ja nicht der Kontakt verwehrt, sondern er kann nicht zu Dir kommen, weil unsicher ist, ob Du ihn nicht wieder in die Bahn setzen musst, weil irgendwer im Sterben liegt oder Du selbst notfallmäßig zum Arzt musst und keine guten Freunde mit Auto und kein Geld für ein Taxi hast.

Und @all: man kann nicht pauschal sagen, dass ein 12jähriger ÖPNV kann oder nicht. Es gibt Kinder in dem Alter, die das bestimmt hinkriegen und andere, viele, die damit übererfordert wären - zumal mit einem frischen Abschied im Magen und Rückkehr ins Heim.
 
G

Gelöscht

Gast
Ich weiß nicht, was hier gelesen wird, aber zwischen einem Verlangen, was von einer Seite festgelegt wird und einer Absprache, was im beiderlei Einverständnis erfolgt wäre, besteht meiner Meinung nach ein Himmelweiter unterschied.

Ich würde daher der TE raten, sich an das zuständige Jugendamt zu wenden, denn wenn das Kind schon in der Lage ist mit den ÖPVN alleine zu fahren, was übrigens in Städten keine Seltenheit mehr darstellt, dann ist das hier tatsächlich nur als Machtdemonstration von Seiten des Heimes zu werten.
 

LeonieMarie

Mitglied
In der Schilderung der Lage steht übrigens mit keinem Wort, dass die Person nicht selber das Sorgerecht hätte. In dem Fall könnte das Heim sowieso überhaupt nichts selber bestimmen (und wenn sie es nicht hat, wird es auch kaum das Heim haben...)
 
Status
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