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Kinderheim - Willkür oder rechtens?

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Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Spielt das denn eine Rolle?
Ja tut es. Es gibt therapeutische Wohngruppen, heilpädagogisch orientierte, es gibt stationäre oder teilstationäre Wohnformen, welche die im Außenwohnbereich angesiedelt sind usw. Je nach Unterbringung befindet sich dort eine komplett andere "Zielgruppe" an Kindern und es wird unterschiedlich gearbeitet.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Danke Findefuchs für diese ausführlichen Infos: All das weiß man ja als Laie garnicht so genau...

Und ja, ich sehe das wie Du: Man KANN natürlich immer auf Prinzipien rumreiten und sozusagen stur bleiben, aber in so einem fall sitzt das JA immer am längeren Hebel und - nehmen wir mal an, es ist wirklich reine Schikane des Heims: Dennoch wird sich ein unkooperatives Verhalten immer negativ auswirken, bzw wird es wohl negativ ausgelegt werden. Das ist einfach eine Tatsache.
Deswegen ist nach wie vor mein Rat: Sich absolut unangreifbar zu verhalten und alles dokumentieren und mit einem Anwalt absprechen, wenn es kritische Punkte gibt.
Es ist einfach so, dass man als Betroffener nicht gut abschätzen kann, nach welchen Maßstäben Heime und das JA arbeiten, was sie im Sinn haben usw: Drum ist man immer am besten beraten, wenn man sich absolut korrekt und verlässlich zeigt.
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Ja tut es. Es gibt therapeutische Wohngruppen, heilpädagogisch orientierte, es gibt stationäre oder teilstationäre Wohnformen, welche die im Außenwohnbereich angesiedelt sind usw. Je nach Unterbringung befindet sich dort eine komplett andere "Zielgruppe" an Kindern und es wird unterschiedlich gearbeitet.
Natürlich gibt es verschiedene Unterbringungsformen... das hat ja niemand bezweifelt. Aber inwiefern das für Bigdaimonds Frage eine Rolle spielen soll, hast du jetzt trotzdem noch nicht beantwortet. Es ist doch völlig irrelevant, um welche Zielgruppe und Arbeitsweise es sich handelt - in keinem Fall sind die Mitarbeiter des Heims oder des Jugendamts befugt, den Umgang zu verweigern.

Man KANN natürlich immer auf Prinzipien rumreiten und sozusagen stur bleiben, aber in so einem fall sitzt das JA immer am längeren Hebel und - nehmen wir mal an, es ist wirklich reine Schikane des Heims: Dennoch wird sich ein unkooperatives Verhalten immer negativ auswirken, bzw wird es wohl negativ ausgelegt werden. Das ist einfach eine Tatsache.
Wenn eine längere Fremdunterbringung des Kindes im Raum steht, würde ich das so keinesfalls unterschreiben. Es kann sich dann genausogut auch nachteilig auswirken, sehr weitgehend zu kooperieren und sich mit allem einverstanden zu erklären. Gerade dann, wenn die Maßnahme nicht genügend begründet war und/oder manche Diagnosen oder Vorwürfe, die dazu geführt haben, so nicht zutreffen, würde ich eher raten, mit der Unterstützung eines versierten Anwalts für Familienrecht beim Jugendamt ggf. falsche Annahmen zu Sachverhalten richtigzustellen und freundlich, aber mit aller Deutlichkeit klarzustellen, dass man eine längere Fremdunterbringung seines Kindes nicht zu akzeptieren gedenkt. Wenn man halbwegs gute Argumente dafür hat, dass das Kind zuhause gut versorgt und nicht gefährdet ist, sollte man meiner Meinung nach nicht zu lange damit zögern und sich auch nicht scheuen, es letztendlich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen.

Es ist einfach so, dass man als Betroffener nicht gut abschätzen kann, nach welchen Maßstäben Heime und das JA arbeiten, was sie im Sinn haben usw: Drum ist man immer am besten beraten, wenn man sich absolut korrekt und verlässlich zeigt.
"Betroffener" ist gut. Es geht hier um Eltern und um ihr eigenes Kind. Da sollte es wohl eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass Jugendamt und Heim Transparenz zeigen und den Eltern bestmöglich vermitteln, was sie im Sinn haben...

Leider ist das aber in der Praxis tatsächlich oft nicht genügend der Fall. Was ich für ein absolutes Unding halte.
 
A

Angua

Gast
Es ist doch völlig irrelevant, um welche Zielgruppe und Arbeitsweise es sich handelt - in keinem Fall sind die Mitarbeiter des Heims oder des Jugendamts befugt, den Umgang zu verweigern.
Es steht aber auch nirgends, daß sie den Umgang verweigern. Sie sind nur dagegen, den Umgang in der bisherigen Form stattfinden zu lassen, weil Bigdaimond entgegen der Absprache ihren Sohn zweimal alleine zurückfahren ließ. Ich bin mir fast 100%ig sicher, daß sie ihn in der Einrichtung besuchen darf.
Die werden sich aber etwas dabei gedacht haben, als sie verlangt haben, er muß persönlich hingebracht werden.

Ich kann mir nicht helfen, das hört sich sehr nach KJP o.ä. an.
 

Findefuchs

Sehr aktives Mitglied
Doch klar ist es beantwortet: je nach Unterbringungsform werden Sachverhalte und Situationen mitunter unterschiedlich bewertet und behandelt. Je nach Form gibt es mehr Freiheiten oder nicht oder dass man es locker angeht. Es gibt Heime, da dürfen die Kinder frei bis zum Zapfenstreich Kommen und Gehen und sich mit Freunden verabreden. Sie müssen halt dann z.b. unter der Woche um 18 Uhr wieder im Heim sein. Es gibt aber Heime, da ist dies nicht so locker. Und so wird auch die Zusammenarbeit mit Eltern verschieden angegangen. In einer therapeutischen Wohngruppe bewertet man das Miteinander ganz anders, als in einer teilstationären, die keine therapeutische Wohngruppe ist.

In eine therapeutische Wohngruppe kommen Kinder und Jugendliche, die sehr geschädigt und traumatisiert wurden. Ergo ist das eine andere Basis, wie man den Eltern begegnet, als wenn Kinder nicht oder wenig traumatisiert wurden.

Du schreibst vom idealeren Fall, wenn man das so nennen kann. Wo man mit Eltern noch einigermaßen reden kann und Interesse da ist. Was machst du aber mit Eltern, die ihre Kinder misshandelt, missbraucht oder in den Drogensumpf reingezogen haben? Wo ein Partner oder Elternteil das Kind sexuell missbraucht hat und der Vater oder die Mutter trotz aller Wünsche, das Kind möge wieder in die Familie kommen, mit diesem Täter trotzdem zusammenbleibt. Oder wo gar nicht die wirkliche Einsicht besteht, was dem Kind geschadet hat. Wo nicht existent ist, dass es fast gestorben, fast verhungert ist. Oder wo die Eltern schwere psychische Erkrankungen und Störungen haben, mit wenig bis keiner Krankheitseinsicht. Auch solche Familien gibt es. Und mit denen arbeitest du anders zusammen, als mit den Eltern, die mal eine harte Phase haben, die überfordert sind, aber engagiert sind und bemüht.

Das alles weiß man bei der TE nicht. Was aber im Raum steht ist, dass es oft berechtigte Gründe dafür gibt, warum ein Kind ins Heim kommt.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Das alles weiß man bei der TE nicht. Was aber im Raum steht ist, dass es oft berechtigte Gründe dafür gibt, warum ein Kind ins Heim kommt.
Es ist im Grunde ja auch für den generellen Rat ziemlich egal: Wichtig ist, dass die TE sich korrekt verhält UND zu ihrer eigenen "Absicherung" in engem Kontakt zu einem Anwalt steht.
Das ist in jedem Fall das beste: denn es schützt einen davor, aus Leichtsinn "Fehler" (also dinge, die sich auf das Gesamtziel- wie das auch immer aussieht negativ auswirken könnten) zu machen UND es schützt einen auf der anderne Seite vor Willkür des JA oder des Heimes.

Was anderes ist es natürlich, wenn es darum geht, die Gründe, warum ein Kind im Heim ist aufzuarbeiten: Das sind nochmal andere Herangehensweisen. Aber jetzt ganz konkret bezogen auf den Umgang: Sich anwaltlich beraten lassen und dann das was man mit dem Anwalt besprochen hat, auch durchziehen.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Soll sie mit dem Anwalt durchsetzen, dass sie ihr Kind unbegleitet zurück ins Heim fahren lassen kann? :confused:

Vor dem Hintergrund, dass das Kind bald wieder ganz rückgeführt werden soll, würde ich mich ganz ohne Anwalt kooperativ zeigen.

was ist so schwer daran, das Kind zu begleiten?
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Es steht aber auch nirgends, daß sie den Umgang verweigern.
Bigdaimond schreibt doch: "Aus diesem Grund wurde mir der nächste Besuchskontakt gestrichen" und "Umgang wegen sowas verbieten". Das hört sich für mich nach einer kompletten Absage an. Wobei es natürlich möglich wäre, dass Alternativen im Gespräch waren, klar... aber einfach davon ausgehen sollte man nicht, finde ich. Und es ist auch nicht die Aufgabe der Mutter, Alternativen anzubieten. Das müsste eigentlich vom JA/Heim ausgehen. Sie sind dazu verpflichtet, den Umgang zu ermöglichen.

Doch klar ist es beantwortet: je nach Unterbringungsform werden Sachverhalte und Situationen mitunter unterschiedlich bewertet und behandelt. Je nach Form gibt es mehr Freiheiten oder nicht oder dass man es locker angeht. Es gibt Heime, da dürfen die Kinder frei bis zum Zapfenstreich Kommen und Gehen und sich mit Freunden verabreden. Sie müssen halt dann z.b. unter der Woche um 18 Uhr wieder im Heim sein. Es gibt aber Heime, da ist dies nicht so locker. Und so wird auch die Zusammenarbeit mit Eltern verschieden angegangen. In einer therapeutischen Wohngruppe bewertet man das Miteinander ganz anders, als in einer teilstationären, die keine therapeutische Wohngruppe ist.

In eine therapeutische Wohngruppe kommen Kinder und Jugendliche, die sehr geschädigt und traumatisiert wurden. Ergo ist das eine andere Basis, wie man den Eltern begegnet, als wenn Kinder nicht oder wenig traumatisiert wurden.

(...)
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei :). Du schreibst wieder über die Begründung, warum es möglicherweise sinnvoll sein könnte, dass der Junge nach dem Besuchskontakt nicht unbegleitet ins Heim zurückfahren soll. Das mag ja auch alles so sein. Natürlich kann es gute Gründe dafür geben. Und natürlich können diese Gründe abhängig davon sein, in welcher Einrichtung sich das Kind befindet.

Nur: Darum geht es doch gar nicht. Hier kommt es ja allein auf die rechtlichen Befugnisse an.

Mal angenommen, es gäbe eine gute Begründung dafür, den Jungen auf dem Rückweg zu begleiten. Dürfte dann der nächste Umgang von JA/Heim gestrichen werden, weil Bigdaimond sich nicht daran gehalten hat?

Die Antwort darauf ist eindeutig: NEIN. Das ist so nicht rechtens.

Wenn die Mutter noch das Sorgerecht hat, muss mit ihr eine Einigung gefunden werden... und wenn das nicht möglich ist, eine gerichtliche Entscheidung darüber angestrebt werden. Und wenn ihr das Sorgerecht entzogen wurde, muss die gerichtliche Regelung eingehalten werden... wenn man diese für ungünstig hält, muss eine entsprechende Änderung beantragt werden. Solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, darf vom JA oder Heim nicht einfach der Umgang eingeschränkt werden.

Die anderen Punkte, die du ansprichst, sind sicherlich auch interessant, und man könnte noch eine Menge dazu sagen. Aber das würde an dieser Stelle wohl zu weit von der Ausgangsfrage wegführen.
 

LeonieMarie

Mitglied
Nur: Darum geht es doch gar nicht. Hier kommt es ja allein auf die rechtlichen Befugnisse an.
Ja, eben, nur darauf kommt es letztendlich an und die Rechtslage hat Winnetou völlig richtig dargestellt.

Auf praktischer Ebene ist vermutlich das wichtigste: Die TE hat sich seit ihrer Frage nicht mehr gemeldet, wollte evtl nur einmal Dampf ablassen, und das Kind ist sowieso in Kürze aus dem Heim (umgangssprachlich) zurück.
 

Farnmausi

Aktives Mitglied
Fragesteller auf die "rechtliche Seite" zu verweisen ist absolut richtig. Vorsicht ist ebenfalls richtig. Bevor sich die Diskussion noch mehr ausweitet; für Interessierte möchte ich einmal auf die YouTube Videos hinweisen... zum Thema Kinderklau

Vieles habe ich persönlich nicht für möglich gehalten aber die Realität ist manchmal anders.

Grüßele Farnmausi
 
Status
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