Es steht aber auch nirgends, daß sie den Umgang verweigern.
Bigdaimond schreibt doch: "Aus diesem Grund wurde mir der nächste Besuchskontakt
gestrichen" und "Umgang wegen sowas
verbieten". Das hört sich für mich nach einer kompletten Absage an. Wobei es natürlich
möglich wäre, dass Alternativen im Gespräch waren, klar... aber einfach davon ausgehen sollte man nicht, finde ich. Und es ist auch nicht die Aufgabe der Mutter, Alternativen anzubieten. Das müsste eigentlich vom JA/Heim ausgehen. Sie sind dazu verpflichtet, den Umgang zu ermöglichen.
Doch klar ist es beantwortet: je nach Unterbringungsform werden Sachverhalte und Situationen mitunter unterschiedlich bewertet und behandelt. Je nach Form gibt es mehr Freiheiten oder nicht oder dass man es locker angeht. Es gibt Heime, da dürfen die Kinder frei bis zum Zapfenstreich Kommen und Gehen und sich mit Freunden verabreden. Sie müssen halt dann z.b. unter der Woche um 18 Uhr wieder im Heim sein. Es gibt aber Heime, da ist dies nicht so locker. Und so wird auch die Zusammenarbeit mit Eltern verschieden angegangen. In einer therapeutischen Wohngruppe bewertet man das Miteinander ganz anders, als in einer teilstationären, die keine therapeutische Wohngruppe ist.
In eine therapeutische Wohngruppe kommen Kinder und Jugendliche, die sehr geschädigt und traumatisiert wurden. Ergo ist das eine andere Basis, wie man den Eltern begegnet, als wenn Kinder nicht oder wenig traumatisiert wurden.
(...)
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei
. Du schreibst wieder über die Begründung, warum es möglicherweise sinnvoll sein könnte, dass der Junge nach dem Besuchskontakt nicht unbegleitet ins Heim zurückfahren soll. Das mag ja auch alles so sein. Natürlich kann es gute Gründe dafür geben. Und natürlich können diese Gründe abhängig davon sein, in welcher Einrichtung sich das Kind befindet.
Nur: Darum geht es doch gar nicht. Hier kommt es ja allein auf die
rechtlichen Befugnisse an.
Mal angenommen, es gäbe eine gute Begründung dafür, den Jungen auf dem Rückweg zu begleiten. Dürfte dann der nächste Umgang von JA/Heim gestrichen werden, weil Bigdaimond sich nicht daran gehalten hat?
Die Antwort darauf ist eindeutig: NEIN. Das ist so nicht rechtens.
Wenn die Mutter noch das Sorgerecht hat, muss mit ihr eine Einigung gefunden werden... und wenn das nicht möglich ist, eine gerichtliche Entscheidung darüber angestrebt werden. Und wenn ihr das Sorgerecht entzogen wurde, muss die gerichtliche Regelung eingehalten werden... wenn man diese für ungünstig hält, muss eine entsprechende Änderung beantragt werden. Solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, darf vom JA oder Heim nicht einfach der Umgang eingeschränkt werden.
Die anderen Punkte, die du ansprichst, sind sicherlich auch interessant, und man könnte noch eine Menge dazu sagen. Aber das würde an dieser Stelle wohl zu weit von der Ausgangsfrage wegführen.