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Gelöscht 79650
Gast
Im Eröffnungsbeitrag steht, dass die Mutter ein UMGANGSRECHT hat.
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Erstmal, reagier doch nicht gleich angefressen.ch hätte eine Frage bezüglich Heim und Umgangsrecht:
[...]
Anfang Juli, also in 2-3 Wochen soll er wieder ganz nach Hause, aber wenn die mir jetzt den Umgang wegen sowas verbieten, habe ich echt Angst dass die sagen dass ich so unzuverlässig bin, dass sie ihn doch nicht nach Hause lassen können.
So wird es sein. Es hat mit Sicherheit einen Grund, warum du ihn persönlich(!) bringen sollst. Es ist nicht die Frage, ob das Kind mit den Öffis überfordert ist. Es ist auch nicht die Rede davon, Dir den Kontakt zum Kind ganz zu verwehren. In der Einrichtung dürftest Du ihn besuchen, Brief und Siegel.Es könnte beispielsweise verfügen, dass dein Sohn nicht zu dir nach Hause kommt, sondern du ihn in der Einrichtung besuchen musst. Ganz verwehren kann man dir den Umgang nur durch richterliche Anordnung. Hierfür sehe ich aber absolut keinen Grund. Sprich doch noch mal mit den Betreuern in der Einrichtung, erkläre die Situation und versuche, zukünftig Absprachen einzuhalten. Es hat sicher einen Grund, warum dein 12jähriger Sohn nicht allein mit den Öffis in die Einrichtung zurück fahren soll.
Ja, genau! Sie schreibt sicher vom Umgangsrecht, weil dieses gar nichts mit dem Sachverhalt zu tun hat.
Aus dem Eingangsbeitrag ist tatsächlich überhaupt nicht ersichtlich, wer in diesem Fall das Sorgerecht innehat. Und das ist für die Fragestellung doch auch gar nicht wichtig. Das Umgangsrecht, um das es hier geht, ist schließlich kein Teilbereich der elterlichen Sorge, sondern unabhängig davon... es besteht ja z.B. auch, wenn man nicht sorgeberechtigt ist. Es bringt also nicht viel, darüber Spekulationen anzustellen.sollte es wirklich so sein, dass du nur ein Umgangsrecht hast
... schrieb Bigdaimond:Zum Thema "12-jährige können schon alleine zurück fahren". Wir wissen auch nicht, ob das Kind entwicklungsverzögert ist, aufgrund von Traumata, Vernachlässigungen oder Misshandlungen. Wir wissen auch nicht, ob es eine ausgeprägte Bindungsstörung hat, ob es kognitiv beeinträchtigt ist, das alles wissen wir nicht. Ich habe auf der Arbeit 12-jährige, die kannst du LOCKER alleine zum Einkaufen schicken. Aber dann gibt es halt auch welche, da wäre das absolut nicht möglich. Oder noch nicht. Es gibt auch Kids, die sind selbständig und intelligent genug, aber die würden abhauen. Oder haben das schon öfters in Konfliktsituationen innerhalb der Gruppe, bei der sie untergebracht sind, als Drohung geäußert. Und je nach Ausmaß muss man das ernst nehmen. Oder Kinder, die würden locker den Weg finden und wissen auch, dass sie zurück müssen - aber die würden dann erstmal ausgiebig noch eine Runde auf dem Bolzplatz drehen, trödeln und 2 Stunden später auf der Gruppe ankommen. Und keiner weiß bis dahin, wo es ist.
Also scheint er die Fahrt ja im Regelfall bewältigen zu können, ohne sich dabei zu verirren, Abstecher zu machen oder abzuhauen.Mein Sohn ist sicher im Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln und fährt diese Route regelmäßig
Ich glaube nicht einmal, daß es ein Kinderheim ist, in dem sich der Sohn der TE befindet.Also scheint er die Fahrt ja im Regelfall bewältigen zu können, ohne sich dabei zu verirren, Abstecher zu machen oder abzuhauen.
Ja, und? Was ist, wenn er im Kinderheim androht, abzuhauen? Was ist, wenn er sich dort eben nicht zuverlässig zeigt, sich nicht an Absprachen hält oder diese bewusst übergeht? Oder bei Ausflügen schon getürmt ist? Das sind alles Faktoren, die mit reinspielen können, dass man sich dazu entscheidet, es anders zu halten.Also scheint er die Fahrt ja im Regelfall bewältigen zu können, ohne sich dabei zu verirren, Abstecher zu machen oder abzuhauen.
Korrekt. Es gibt sehr viele verschiedene Unterbringungsformen mit teilweise ziemlich verschiedenen Schwerpunkten. Es wird auch je nach Form unterschiedlich gearbeitet. "Heim" ist so ein Sammelbegriff für viele, der aber häufig überhaupt nicht differenziert oder das trifft, was es eigentlich ist.Ich glaube nicht einmal, daß es ein Kinderheim ist, in dem sich der Sohn der TE befindet.
Für manche Menschen ist alles, das Kinder weg vom Elternhaus holt, ein "Heim". Drama. Obwohl es gar nicht so ist. Mein Mann konnte die einzelnen Begriffe auch nicht auseinanderhalten.
Winnetou, es wird wahrscheinlich um die Abstecher gehen. Das sagt mir jetzt so mein Bauchgefühl.
Ich glaube nicht einmal, daß es ein Kinderheim ist, in dem sich der Sohn der TE befindet.
Für manche Menschen ist alles, das Kinder weg vom Elternhaus holt, ein "Heim". Drama. Obwohl es gar nicht so ist.
Spielt das denn eine Rolle?Korrekt. Es gibt sehr viele verschiedene Unterbringungsformen mit teilweise ziemlich verschiedenen Schwerpunkten. Es wird auch je nach Form unterschiedlich gearbeitet. "Heim" ist so ein Sammelbegriff für viele, der aber häufig überhaupt nicht differenziert oder das trifft, was es eigentlich ist.
Winnetou, es wird wahrscheinlich um die Abstecher gehen. Das sagt mir jetzt so mein Bauchgefühl.
Falls es so ist, könnte man wieder weiter spekulieren: Vielleicht fühlt sich der Junge im Heim ja nicht wohl? Es könnte also die falsche Unterbringung für ihn sein? Usw.. Oder es könnte auch ganz anders sein.Ja, und? Was ist, wenn er im Kinderheim androht, abzuhauen? Was ist, wenn er sich dort eben nicht zuverlässig zeigt, sich nicht an Absprachen hält oder diese bewusst übergeht? Oder bei Ausflügen schon getürmt ist? Das sind alles Faktoren, die mit reinspielen können, dass man sich dazu entscheidet, es anders zu halten.
Wie schon gesagt:Zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht liegen teilweise große Unterschiede. Und wie das genau geregelt ist, kann man nicht pauschal sagen und erfährt man hier auch nicht von der TE. Fakt ist: Das Umgangsrecht wird in vielen Fällen per Gericht festgelegt. WENN eben ein Umgangsrecht besteht und das wirklich so ist und das nicht wie gesagt umgangssprachlich gemeint war.
Wenn das Szenario zutrifft, dass nur ein Umgangsrecht besteht, dann hat das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen. Das heißt, es darf über den Lebensmittelpunkt des Kindes entschieden werden. ABER: das Aufenthaltsrecht entscheidet nicht zwangsläufig über den Umgang. Heißt, es darf nicht einfach so verboten werden, z. B. die Familie zu sehen und die Eltern dürfen ihre Kinder treffen, wenn sie das wollen. Früher war das allerdings so, dass dies auch das Jugendamt entscheiden konnte, bis es diesbezüglich Prozesse gab. Es wird aber immer noch zwischen "Lebensmittelpunkt" und "Umgang" unterschieden. Allerdings, wenn das Sorgerecht komplett entzogen wurde, dann sieht das alles anders aus - und auch das weiß man nicht.
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