Ganz in Grunde,und weiter Ferne, ist es aber auch nicht immer Sichergestellt das eine Mutter ihren Kind im Umgang wirklich Gut tut.
Deshalb schrieb ich ja auch:
so weit es geht.
Die Mutter wird auch nicht im Fehlverhalten bestraft,sondern wurde ganz Klar gesagt,das Sie bitte darüber nachdenken möchte,um daraus etwas zu lernen.
Das ist doch eine
Bestrafung. Oder meinetwegen auch eine
erzieherische Maßnahme. Aber jedenfalls eine völlig unangebrachte Konsequenz... und das auch noch zu Lasten des Kindes.
Ich finde es ganz Lieb,das du dich für Kind und Mutter so einsetzt.
Naja... ich gehe eben von dem aus, was Bigdaimond hier geschrieben hat.
Wenn Sie Hilfe und Obhut von Behörden in Anspruch nimmt,ist deine Aussage nicht korrekt.
Ich meinte an dieser Stelle nur die Verantwortlichkeit für den Fall, dass etwas passieren sollte. Dann hätte das Heim eben keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten gehabt.
Der Hilfeplan ist doch ganz etwas anderes. Gaanz anders. Es läuft da zwischen Kostenträger und Einrichtung. Das hat mit Erziehungsberechtigten nichts zu tun (abgesehen von der Finanzierung).
Nee, also das stimmt jetzt nicht. Der Hilfeplan wird vom zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamts unter Einbeziehung des/der Erziehungberechtigten und ggf. weiterer Personen erstellt.
Vielleicht kommt es ja auch auf die Uhrzeit an. Nur mal so ein Gedanke... Und da schließt sich der Kreis wieder.
Wo es derzeit bis nach 21 Uhr hell ist? Eher unwahrscheinlich. Und wenn: Dann kann man das doch auch so sagen. Aber doch nicht "das ist bei uns eben so"

.
Das ist immer ein sehr gern genommenes Argument.
Dafür setzt sich das ganze Hilfesystem immer in einem Team aus mehreren fachkundigen Beratern und der Leitung zusammen und bespricht und hinterfragt die Lage.Es wird immer im Absprache besprochen und "erlaubt",weil es mehrere Köpfe anschauen.Letzendlich auch mit den Eltern.
Damit genauso etwas nicht (mehr) geschehen kann.
Es kann sich immer mal jemand irren,das ist Menschlich, oder man ist sich unsympatisch.
Obwohl das heute zu Tage vorweg schon anders gehabt wird.
..aber das sich ALLE irren ist eher unwahrscheinlich.
Ich möchte mal gerne wissen, in welchem Bilderbuch-Jugendamt das so läuft, wie von dir beschrieben...
Soweit ich weiß, ist es mitnichten vorgeschrieben, dass so viele Personen beteiligt werden müssen. Und wenn weitere Personen mit einbezogen werden, heißt das noch lange nicht, dass diese auch die Hintergründe und Erziehungskompetenzen der zu beurteilenden Erziehungsberechtigten adäquat einschätzen können.
Dazu könnte man wirklich noch viel sagen. Würde hier aber zu weit führen.