Ich bin ganz sicher das eine kleine Einverständniserklärung nicht reichen würde.
Generell,..Ich bin nicht vom Fach..aber das es mindestens ein Hilfeplaner sein wird,da gehe ich von aus.
Im Hilfeplan werden aber doch die alltäglichen Abläufe der Heimunterbringung nicht näher geregelt. Das würde mich wirklich wundern.
Abmachungen an die sich beide Seiten halten,sonst läuft es eben nicht.
Eine Vollbetreuung mit Übernachtung ect, ist nochmal ne andere Nummer die es nicht einfacher macht.
Deswegen wäre es auch Wichig,das die TE da mal genauer nach schaut.
Meist gibt es solche "Hausgemachten"Probleme,wenn einer von den beiden Seiten ungenau oder unwissend in der Zusammenarbeit ist und damit ist es keine Willkür,sondern rechtens um auf die Frage zurückzukommmen.
Nee, bestimmt nicht. Auch nicht mit schriftlicher Vereinbarung. Hier geht es schließlich nicht um einen Kaufvertrag, bei dem man die verkaufte Ware so lange zurückhalten darf, bis der Preis komplett gezahlt wurde.
Noch mal: Umgang ist nicht nur das Recht der Mutter, sondern auch des Kindes. Es ist ein ganz elementarer Bestandteil des Kindeswohls! Und muss deshalb auch gefördert werden, so weit es nur geht. Darum ist es ganz sicher kein probates Mittel, die Mutter für "Fehlverhalten" zu "bestrafen", indem man den Umgang streicht.
Wie kommst du darauf ?
Wozu ?
..und für wen soll das Gut sein?
Was meinst du? Zu knappe oder sachlich unrichtige Vermerke?
Sowas kann viele Ursachen haben. Arbeitsüberlastung, Vorurteile, Inkompetenz, Übervorsichtigkeit, falsche Interpretation von Aussagen und/oder Beobachtungen... und und und.
Ja selbstverständlich gibt es da schriftliche Einverständniserklärungen zu unterschreiben. Und wenn man sie sinnerfassend lesen kann, dann weiß man auch, was man unterschreibt. Ich/wir haben etliche Dokumente unterschreiben müssen...eines drehte sich darum, daß das hinterlegte Geld für notwendige Anschaffungen gebraucht werden durfte, wenn die Einrichtung eine solche Anschaffung für notwendig befand (das war Vorkommnis, bei dem es bei uns Dissonanzen gab).
Hm. Also für Klassenfahrten reicht jedenfalls ein äußerst kurzes und unspezifisches Formular, soweit ich weiß.
Es muß da gar nichts begründet werden. Der Sohn der TE ist erst 12!!! Denke nach, was das heißt.
Den Hinweg kann er ohne Weiteres fahren, den Rückweg aber nicht. Und das sollte man nicht begründen können? Heißt das, du als Mutter würdest es ohne Weiteres akzeptieren, dir vom Heim ohne nachvollziehbare Begründung solche Vorschriften machen zu lassen?
Also ich kann gut verstehen, dass man über so eine Vorgehensweise verärgert ist...
ich meine: zB wenn ein Kind an einer ganz normalen Schule an einem Schulausflug teilnimmt MUSS von den Eltern unterschrieben werden, dass das Kind zB ab Station X allein weiter nachhause fahren darf. Wenn das nicht vorliegt, muss das Kind entweder von den Eltern persönlich geholt werden, oder es muss mit zu dem Punkt, wo der Schulausflug offiziell zuende ist (also zurück zur Schule)
Selbst wenn die Eltern später telephonisch sagen: "Hey lassen sie mein Kind doch alleine nachhause kommen- wir habens uns anders überlegt": Rein rechtlich darfst Du als Lehrer das Kind nicht gehen lassen, wenn die Unterschrift nicht da ist.
Das ist doch auch was anderes. In diesem Fall ist das Kind ja während des Besuchs unter der Aufsicht der sorgeberechtigten Mutter, die es dann mit dem Bus zurückfahren lässt. Das ist
ihre Entscheidung... das Heim ist also gar nicht in der Verantwortung.