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Kinderheim - Willkür oder rechtens?

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Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Fragesteller auf die "rechtliche Seite" zu verweisen ist absolut richtig. Vorsicht ist ebenfalls richtig. Bevor sich die Diskussion noch mehr ausweitet; für Interessierte möchte ich einmal auf die YouTube Videos hinweisen... zum Thema Kinderklau

Vieles habe ich persönlich nicht für möglich gehalten aber die Realität ist manchmal anders.

Grüßele Farnmausi
Ganz genau: Deswegen halte ich es auch für so wichtig, ALLES mit dem Anwalt abzusprechen und nichts im Alleingang zu machen: Also weder Dinge hinnehmen (ich würde es keinesfalls einfach so hinnehmen, dass der Umgang gestrichen wurde! Das gehört zum Anwalt!), noch Dinge aktiv tun: Nichts im Alleingang sondern immer sauber dokumentiert (ganz wichtig, alle Gespräche und Anweisungen des JA aufzuschreiben, mit Inhalt, Uhrzeit usw!) und mit einem Anwalt abgesprochen.
Nur dann kann man einigermaßen sicher sein, dass man keine fehler macht (aus Leichtsinnigkeit, oder weil man sich dessen einfach nicht klar ist), sich nicht über den Tisch ziehen lässt (was ja eben leider oft genug vorkommt) und dass man eben auch den für die persönlichen Ziele besten Weg geht. Wir wissen hier ja nicht, was das Ziel ist: Soll der Junge wieder zurück zur TE oder ist es auf aus ihrer Sicht momentan eine gute Lösung, dass er dort ist (das wäre ja auch denkbar)?
Also bringen alle Spekulationen nichts.

Übrigens: natürlich darf das JA auch den Umgang- im Akutfall aussetzen -wenn es eine Situation als Kindeswohlgefährdend einschätzt, darf es das- genau das ist ja das "Problem", dass das JA ziemlich weitreichende Befugnisse hat, die oft sogar erstmal ohne richterliche Anordnung- weil Gefahr im Verzug- durchgesetzt werden können.
Also im Akutfall ist das JA definitv berechtigt,die Rechte der Eltern (egal ob es sich um Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht handelt- Siehe Herausnahme aus Familien bei Gefahr im Verzug: Auch hier werden kurzfristig die Rechte der Eltenr gekippt) einzuschränken- langfristig natürlich nicht- dafür braucht es einen richterlichen Beschluss und es ist die Frage, wie sinnvoll es ist, eine Sache vor Gericht zu tragen, die man auch anders lösen kann (Eltern ziehen leider da oft den kürzeren).

Das JA wird in der Regel den Empfehlungen des Heims folgen und Gerichte folgen in der Regel Einschätzungen des JA: Man sitzt da als Eltern definitiv am kürzeren Hebel, weil man sich eben einer vernetzten Maschinerie gegenüber sieht, die natürlich aus Fachleuten besteht, während man ja selber in der Regel kein großes Wissen darüber hat, was das JA wann und wie überhaupt darf und was nicht, bzw wann es gut ist, nachzugeben und wann nicht. Deswegen: Anwalt!!! Das aller wichtigste.
ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber in so einem Fall kann es halt durchaus sein, dass der Umgang weiter eingeschränkt wird (also zB nur in Räumen des Heims stattfinden darf oä): Wenn das Heim dies nachdrücklich empfiehlt (wegen angeblicher oder realer Kindeswohlgefährdung), wird das JA dem folgen und auch Gerichte werden eher dem JA folgen: Es ist also wichtig, sich klar zu sein, was man tut, bevor man so ein Fass aufmacht und evtl den Kürzeren zieht.

Also da wir hier sowieso nur mutmaßen können, können wir wirklich nicht konkret empfehlen, was für Dich und Deinen Jungen das beste ist: Das wichtigste ist, sich Rat beim Anwalt zu holen und das was mit dem Anwalt ausgemacht wird auch konsequent durchzuziehen. Wenn Du das Gefühl hast, bei Deinem Anwalt nicht gut aufgehoben zu sein, so zögere bitte nicht, einen neuen zu suchen: In Solchen Dingen sollte man keine halben Sachen machen und man sollte sich nicht von desinteressierten Anwälten beraten lassen...
 

momo28

Sehr aktives Mitglied
Hallo liebe Leute. Ich hätte eine Frage bezüglich Heim und Umgangsrecht:
Aus welchen Gründen dürfen Besuchskontakte, seitens des Jugendamtes und den Mitarbeitern des Kinderheims abgelehnt werden?
In meinem Fall: es wurde mir mitgeteilt dass mein Sohn (12) nicht zu unserem Besuchskontakt erscheinen wird. Begründung: Es wurde (seitens des Heimes) verlangt dass ich meinen Sohn nach dem Besuchskontakt persönlich wieder zurück zur Einrichtung bringen soll. Nun war es aber zwei mal nicht möglich.(Mein Sohn ist sicher im Umgang mit öffentlichen Verkehrsmitteln und fährt diese Route regelmäßig) Aus diesem Grund wurde mir der nächste Besuchskontakt gestrichen. Ist das rechtens? Wenn nein, wie kann ich mich dagegen wehren?
Mir wurde ausserdem telefonisch von einem Erzieher gesagt, dass ich hoffentlich daraus lerne mich zukünftig an "Absprachen" zu halten. Wenn das mal eine gewesen wäre...
Anfang Juli, also in 2-3 Wochen soll er wieder ganz nach Hause, aber wenn die mir jetzt den Umgang wegen sowas verbieten, habe ich echt Angst dass die sagen dass ich so unzuverlässig bin, dass sie ihn doch nicht nach Hause lassen können.
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

Da du dich nicht mehr meldest, liebe TE, bleiben hier nur Spekulationen übrig.

Warum wurde denn Seitens des Heimes verlangt, dass du deinen Sohn zurückbringen musst und er nicht alleine fahren darf?
Was habt ihr, du, Jugendamt und Heim denn besprochen bei Beginn der Heimunterbringung und gab es zwischenzeitlich Gespräche und Änderungen der anfangs besprochenen Vereinbarungen?
Hat man dich beim ersten Mal noch einmal aufgefordert, ihn zurückzubringen und du hast ihn wieder alleine fahren lassen?
Den Besuchskontakt selbst kann das Heim sicher nicht einfach untersagen, aber evtl. dass er zu dir darf, du ihn "nur" besuchen darfst und dich mit ihm auf dem Heimgelände aufhalten musst.

Es wäre schön, wenn du dich noch einmal meldest und schreibst, wie es nun weiterging bzw. -geht.
Dir und deinem Sohn alles Gute.
 

Bigdaimond

Mitglied
Hallo und erstmal vielen Dank für die zahlreichen und ausführlichen Antworten!

Mir wurde nichts entzogen. Ich habe sowohl das Sorgerecht (geteilt mit dem KV) und das Aufenthaltbestimmungsrecht.
Der Grund für die Unterbringung war, dass ich mich eine Sekunde nicht unter Kontrolle hatte und meinem Sohn (12, ADHS) eine Ohrfeige verpasst. Das hat er in der Schule erzählt worauf dann natürlich das Jugendamt mit ihm vor der Tür stand.
Wir saßen zusammen und haben zusammen entschieden dass es erstmal gut wäre, wenn mein Junge und ich zur Ruhe kommen.

Soviel zu der Begründung.

Mein Kind kennt die Strecke in und auswendig, da er diese Strecke auch immer zur Schule gefahren ist (von hier zum Heim sind es ca. 6km und mit einem Bus ohne umsteigen) . Er ist absolut sicher im Umgang mit Öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ich habe nachgefragt warum ich ihn abholen und bringen soll, da wurde nur geantwortet "das ist bei uns so".
Abholen bräuchte ich ihn nicht mehr, aber bringen. Wieso, weshalb..."das ist bei uns eben so"

Absprachen gab es keine, sondern war von Beginn an eine voraussetzung der "Zusammenarbeit"
 
K

kasiopaja

Gast
Und was hat waren die Gründe dafür, dass Du ihn nicht dahin bringen konntest?
 
G

Gelöscht

Gast
Absprachen gab es keine, sondern war von Beginn an eine voraussetzung der "Zusammenarbeit"

Das Kinderheim hat das so festgelegt. Mich würde auch interessieren, warum du das dann nicht gemacht hast, wenn klar war, dass es Konsequenzen geben wird. Nur, weil dein Kind das schon kann, musst du ihn ja nicht alleine schicken. Aus meiner Sicht muss das Kinderheim dir auch nicht begründen, warum du ihn zu bringen hast.
 

LeonieMarie

Mitglied
Mir wurde nichts entzogen. Ich habe sowohl das Sorgerecht (geteilt mit dem KV) und das Aufenthaltbestimmungsrecht. "
Dann kann dir das Heim schlicht überhaupt keine Vorschriften machen, sie können maximal aufhören, weiter für euch zu arbeiten, was ja für ein paar Wochen kein Beinbruch wäre.
Wenn dein Sohn auch zu dir zurück will, spricht dann eigentlich nichts dagegen, ihn einfach gleich heute zurück zu holen.
 

Winnetou

Aktives Mitglied
Hallo und erstmal vielen Dank für die zahlreichen und ausführlichen Antworten!
Hi - schön, dass du dich noch mal meldest. :)

Mir wurde nichts entzogen. Ich habe sowohl das Sorgerecht (geteilt mit dem KV) und das Aufenthaltbestimmungsrecht.
Der Grund für die Unterbringung war, dass ich mich eine Sekunde nicht unter Kontrolle hatte und meinem Sohn (12, ADHS) eine Ohrfeige verpasst. Das hat er in der Schule erzählt worauf dann natürlich das Jugendamt mit ihm vor der Tür stand.
Wir saßen zusammen und haben zusammen entschieden dass es erstmal gut wäre, wenn mein Junge und ich zur Ruhe kommen.

Soviel zu der Begründung.

Mein Kind kennt die Strecke in und auswendig, da er diese Strecke auch immer zur Schule gefahren ist (von hier zum Heim sind es ca. 6km und mit einem Bus ohne umsteigen) . Er ist absolut sicher im Umgang mit Öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ich habe nachgefragt warum ich ihn abholen und bringen soll, da wurde nur geantwortet "das ist bei uns so".
Abholen bräuchte ich ihn nicht mehr, aber bringen. Wieso, weshalb..."das ist bei uns eben so"

Absprachen gab es keine, sondern war von Beginn an eine voraussetzung der "Zusammenarbeit"
In dem Fall liegt sicherlich keine ausreichende Begründung vor, den nächsten Umgangskontakt einfach so ersatzlos zu streichen.

Ist der Besuchstermin mittlerweile schon vorbei? Wenn nicht, würde ich an deiner Stelle im Heim anrufen und höflich aber unmissverständlich klarstellen, dass nicht nur du ein Recht auf Umgang hast, sondern vor allem auch dein Kind... und dass du darum darauf bestehst und erwartest, dass dein Sohn wie vereinbart zu dir fahren kann. Sollte der Termin bereits verstrichen sein, würde ich mit derselben Begründung einen Ersatztermin erfragen.

Insbesondere dann, wenn auch dein Sohn dich gerne sehen möchte, würde ich dir wirklich raten, konsequent auf eurem Recht zu bestehen. Schließlich sollt ihr euch ja über eure Differenzen auseinandersetzen und euch wieder annähern können. Wie äußert er sich denn dazu... sind ihm die Besuche bei dir wichtig? Möchte er auch gerne wieder nach Hause zurück, oder lieber im Heim bleiben? Wenn ja, und wenn dir die Heimunterbringung auch ansonsten nicht mehr sinnvoll erscheint, wäre es vielleicht ohnehin die beste Lösung, die Maßnahme zu beenden und dein Kind einfach wieder zu dir zu holen. Wenn es nur um eine Ohrfeige und evtl. für den Beginn der Pubertät typische Konflikte geht, wird es kaum genügend Argumente für das Jugendamt geben, deinen Sohn in Obhut zu nehmen. Und falls das Jugendamt sich quer stellt, solltest du auf alle Fälle einen Anwalt mit Erfahrung im Familien- und Kindschaftsrecht hinzuziehen und dich beraten lassen, wie du am besten dagegen vorgehen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 71014

Gast
Kein Kind wird ins Heim gegeben wegen einer Ohrfeige. Da scheinst du einen Teil der Wahrheit entweder auszublenden oder zu verheimlichen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

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