Ganz genau: Deswegen halte ich es auch für so wichtig, ALLES mit dem Anwalt abzusprechen und nichts im Alleingang zu machen: Also weder Dinge hinnehmen (ich würde es keinesfalls einfach so hinnehmen, dass der Umgang gestrichen wurde! Das gehört zum Anwalt!), noch Dinge aktiv tun: Nichts im Alleingang sondern immer sauber dokumentiert (ganz wichtig, alle Gespräche und Anweisungen des JA aufzuschreiben, mit Inhalt, Uhrzeit usw!) und mit einem Anwalt abgesprochen.Fragesteller auf die "rechtliche Seite" zu verweisen ist absolut richtig. Vorsicht ist ebenfalls richtig. Bevor sich die Diskussion noch mehr ausweitet; für Interessierte möchte ich einmal auf die YouTube Videos hinweisen... zum Thema Kinderklau
Vieles habe ich persönlich nicht für möglich gehalten aber die Realität ist manchmal anders.
Grüßele Farnmausi
Nur dann kann man einigermaßen sicher sein, dass man keine fehler macht (aus Leichtsinnigkeit, oder weil man sich dessen einfach nicht klar ist), sich nicht über den Tisch ziehen lässt (was ja eben leider oft genug vorkommt) und dass man eben auch den für die persönlichen Ziele besten Weg geht. Wir wissen hier ja nicht, was das Ziel ist: Soll der Junge wieder zurück zur TE oder ist es auf aus ihrer Sicht momentan eine gute Lösung, dass er dort ist (das wäre ja auch denkbar)?
Also bringen alle Spekulationen nichts.
Übrigens: natürlich darf das JA auch den Umgang- im Akutfall aussetzen -wenn es eine Situation als Kindeswohlgefährdend einschätzt, darf es das- genau das ist ja das "Problem", dass das JA ziemlich weitreichende Befugnisse hat, die oft sogar erstmal ohne richterliche Anordnung- weil Gefahr im Verzug- durchgesetzt werden können.
Also im Akutfall ist das JA definitv berechtigt,die Rechte der Eltern (egal ob es sich um Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht handelt- Siehe Herausnahme aus Familien bei Gefahr im Verzug: Auch hier werden kurzfristig die Rechte der Eltenr gekippt) einzuschränken- langfristig natürlich nicht- dafür braucht es einen richterlichen Beschluss und es ist die Frage, wie sinnvoll es ist, eine Sache vor Gericht zu tragen, die man auch anders lösen kann (Eltern ziehen leider da oft den kürzeren).
Das JA wird in der Regel den Empfehlungen des Heims folgen und Gerichte folgen in der Regel Einschätzungen des JA: Man sitzt da als Eltern definitiv am kürzeren Hebel, weil man sich eben einer vernetzten Maschinerie gegenüber sieht, die natürlich aus Fachleuten besteht, während man ja selber in der Regel kein großes Wissen darüber hat, was das JA wann und wie überhaupt darf und was nicht, bzw wann es gut ist, nachzugeben und wann nicht. Deswegen: Anwalt!!! Das aller wichtigste.
ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber in so einem Fall kann es halt durchaus sein, dass der Umgang weiter eingeschränkt wird (also zB nur in Räumen des Heims stattfinden darf oä): Wenn das Heim dies nachdrücklich empfiehlt (wegen angeblicher oder realer Kindeswohlgefährdung), wird das JA dem folgen und auch Gerichte werden eher dem JA folgen: Es ist also wichtig, sich klar zu sein, was man tut, bevor man so ein Fass aufmacht und evtl den Kürzeren zieht.
Also da wir hier sowieso nur mutmaßen können, können wir wirklich nicht konkret empfehlen, was für Dich und Deinen Jungen das beste ist: Das wichtigste ist, sich Rat beim Anwalt zu holen und das was mit dem Anwalt ausgemacht wird auch konsequent durchzuziehen. Wenn Du das Gefühl hast, bei Deinem Anwalt nicht gut aufgehoben zu sein, so zögere bitte nicht, einen neuen zu suchen: In Solchen Dingen sollte man keine halben Sachen machen und man sollte sich nicht von desinteressierten Anwälten beraten lassen...