Sehe ich auch so: gerade bei Sorgerechts und Betreuungsdingen, MUSS alles unterschrieben vorliegen.Ja selbstverständlich gibt es da schriftliche Einverständniserklärungen zu unterschreiben. Und wenn man sie sinnerfassend lesen kann, dann weiß man auch, was man unterschreibt.
ich meine: zB wenn ein Kind an einer ganz normalen Schule an einem Schulausflug teilnimmt MUSS von den Eltern unterschrieben werden, dass das Kind zB ab Station X allein weiter nachhause fahren darf. Wenn das nicht vorliegt, muss das Kind entweder von den Eltern persönlich geholt werden, oder es muss mit zu dem Punkt, wo der Schulausflug offiziell zuende ist (also zurück zur Schule)
Selbst wenn die Eltern später telephonisch sagen: "Hey lassen sie mein Kind doch alleine nachhause kommen- wir habens uns anders überlegt": Rein rechtlich darfst Du als Lehrer das Kind nicht gehen lassen, wenn die Unterschrift nicht da ist.
Schon bei solchen Dingen wird ganz genau geschaut und alles muss extra unterschireben werden. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei noch weitergehenden Unterbringungen anders ist.