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Kinderheim - Willkür oder rechtens?

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Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ja selbstverständlich gibt es da schriftliche Einverständniserklärungen zu unterschreiben. Und wenn man sie sinnerfassend lesen kann, dann weiß man auch, was man unterschreibt.
Sehe ich auch so: gerade bei Sorgerechts und Betreuungsdingen, MUSS alles unterschrieben vorliegen.
ich meine: zB wenn ein Kind an einer ganz normalen Schule an einem Schulausflug teilnimmt MUSS von den Eltern unterschrieben werden, dass das Kind zB ab Station X allein weiter nachhause fahren darf. Wenn das nicht vorliegt, muss das Kind entweder von den Eltern persönlich geholt werden, oder es muss mit zu dem Punkt, wo der Schulausflug offiziell zuende ist (also zurück zur Schule)
Selbst wenn die Eltern später telephonisch sagen: "Hey lassen sie mein Kind doch alleine nachhause kommen- wir habens uns anders überlegt": Rein rechtlich darfst Du als Lehrer das Kind nicht gehen lassen, wenn die Unterschrift nicht da ist.

Schon bei solchen Dingen wird ganz genau geschaut und alles muss extra unterschireben werden. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei noch weitergehenden Unterbringungen anders ist.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Ja, ich meinte auch eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber eben nicht unbedingt eine ausführliche, in der Details wie z.B. Besuchsmodalitäten genau geregelt werden.
Doch ,natürlich ausführlich..
Es gibt erstmal Standart Vordrucke die "Grundsätzliches" ausführen,wie Besuche/Schule/Urlaub/Krankheit..usw

Viel wird aber noch individuell in Zusammenarbeit hinzugefügt,verbessert oder Wunschgemäß aufgelistet und in beidseitigem Verständniss Unterschrieben.
Soweit ich weiß,wird das erstmal halbjährlich Bewilligt und so gehandhabt,dann gibt es (auch der Kosten wegen) neue Verlängerungen die wieder schriftlich Beantragt werden müssen und eben auch jene Plan Änderungen enthalten ,je nach dem..

Das ist viel Arbeit von verschiedenen Mitarbeitern, für das Kind und deren Eltern.

Eine Hilfestellung und Erfolge können aber nur fruchten,wenn man sich mit seinen Problemen "zusammen hinsetzt/ausseinandersetzt" und Mitwirkt.

Oft scheitert dieses auch daran,weil man sich "seine Hilfe anders Vorstellt und den O-Ton selber angeben will.
Es ist nicht einfach seine eigenen Vorstellungen losszulassen. Diese, die einen ja im Grunde die eigenen Probleme brachten..
Im Gesundheitsystem läuft es meist anders herum,was man erstmal nicht Versteht,weil man es so nicht kennt.
Es ist also Wichtig,sich auch mal "führen"zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Winnetou

Aktives Mitglied
Ich bin ganz sicher das eine kleine Einverständniserklärung nicht reichen würde.

Generell,..Ich bin nicht vom Fach..aber das es mindestens ein Hilfeplaner sein wird,da gehe ich von aus.
Im Hilfeplan werden aber doch die alltäglichen Abläufe der Heimunterbringung nicht näher geregelt. Das würde mich wirklich wundern.

Abmachungen an die sich beide Seiten halten,sonst läuft es eben nicht.
Eine Vollbetreuung mit Übernachtung ect, ist nochmal ne andere Nummer die es nicht einfacher macht.

Deswegen wäre es auch Wichig,das die TE da mal genauer nach schaut.

Meist gibt es solche "Hausgemachten"Probleme,wenn einer von den beiden Seiten ungenau oder unwissend in der Zusammenarbeit ist und damit ist es keine Willkür,sondern rechtens um auf die Frage zurückzukommmen.
Nee, bestimmt nicht. Auch nicht mit schriftlicher Vereinbarung. Hier geht es schließlich nicht um einen Kaufvertrag, bei dem man die verkaufte Ware so lange zurückhalten darf, bis der Preis komplett gezahlt wurde.

Noch mal: Umgang ist nicht nur das Recht der Mutter, sondern auch des Kindes. Es ist ein ganz elementarer Bestandteil des Kindeswohls! Und muss deshalb auch gefördert werden, so weit es nur geht. Darum ist es ganz sicher kein probates Mittel, die Mutter für "Fehlverhalten" zu "bestrafen", indem man den Umgang streicht.

Wie kommst du darauf ?

Wozu ?

..und für wen soll das Gut sein?
Was meinst du? Zu knappe oder sachlich unrichtige Vermerke?

Sowas kann viele Ursachen haben. Arbeitsüberlastung, Vorurteile, Inkompetenz, Übervorsichtigkeit, falsche Interpretation von Aussagen und/oder Beobachtungen... und und und.

Ja selbstverständlich gibt es da schriftliche Einverständniserklärungen zu unterschreiben. Und wenn man sie sinnerfassend lesen kann, dann weiß man auch, was man unterschreibt. Ich/wir haben etliche Dokumente unterschreiben müssen...eines drehte sich darum, daß das hinterlegte Geld für notwendige Anschaffungen gebraucht werden durfte, wenn die Einrichtung eine solche Anschaffung für notwendig befand (das war Vorkommnis, bei dem es bei uns Dissonanzen gab).
Hm. Also für Klassenfahrten reicht jedenfalls ein äußerst kurzes und unspezifisches Formular, soweit ich weiß.

Es muß da gar nichts begründet werden. Der Sohn der TE ist erst 12!!! Denke nach, was das heißt.
Den Hinweg kann er ohne Weiteres fahren, den Rückweg aber nicht. Und das sollte man nicht begründen können? Heißt das, du als Mutter würdest es ohne Weiteres akzeptieren, dir vom Heim ohne nachvollziehbare Begründung solche Vorschriften machen zu lassen?

Also ich kann gut verstehen, dass man über so eine Vorgehensweise verärgert ist...

ich meine: zB wenn ein Kind an einer ganz normalen Schule an einem Schulausflug teilnimmt MUSS von den Eltern unterschrieben werden, dass das Kind zB ab Station X allein weiter nachhause fahren darf. Wenn das nicht vorliegt, muss das Kind entweder von den Eltern persönlich geholt werden, oder es muss mit zu dem Punkt, wo der Schulausflug offiziell zuende ist (also zurück zur Schule)
Selbst wenn die Eltern später telephonisch sagen: "Hey lassen sie mein Kind doch alleine nachhause kommen- wir habens uns anders überlegt": Rein rechtlich darfst Du als Lehrer das Kind nicht gehen lassen, wenn die Unterschrift nicht da ist.
Das ist doch auch was anderes. In diesem Fall ist das Kind ja während des Besuchs unter der Aufsicht der sorgeberechtigten Mutter, die es dann mit dem Bus zurückfahren lässt. Das ist ihre Entscheidung... das Heim ist also gar nicht in der Verantwortung.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Noch mal: Umgang ist nicht nur das Recht der Mutter, sondern auch des Kindes. Es ist ein ganz elementarer Bestandteil des Kindeswohls! Und muss deshalb auch gefördert werden, so weit es nur geht.
Sofern es dem Kind dabei wohl geht,und es zu Verantworten ist,sicherlich.
Hinzu darf Sie es bestimmt ,nach Absprache auch im betreuten Heim,je nach Zeiten,besuchen.

Ganz in Grunde,und weiter Ferne, ist es aber auch nicht immer Sichergestellt das eine Mutter ihren Kind im Umgang wirklich Gut tut.


Darum ist es ganz sicher kein probates Mittel, die Mutter für "Fehlverhalten" zu "bestrafen", indem man den Umgang streicht.
Die Mutter wird auch nicht im Fehlverhalten bestraft,sondern wurde ganz Klar gesagt,das Sie bitte darüber nachdenken möchte,um daraus etwas zu lernen.
Ich denke das wird seine Gründe haben,warum es nicht anders bei ihr ankommt.

Ich finde es ganz Lieb,das du dich für Kind und Mutter so einsetzt.

Doch,hat alles seine zwei Sichtweisen,oder gar mehrere.
Und nicht immer ist Optimal eine Voraussetzung die jeder tragen oder Leben kann.

Das ist ihre Entscheidung... das Heim ist also gar nicht in der Verantwortung.
Wenn Sie Hilfe und Obhut von Behörden in Anspruch nimmt,ist deine Aussage nicht korrekt.

Wie schon geschrieben wurde ist es doch kein Hotel für ihr Kind,mit dem Sie nicht Klar kommt,..wo man eben sein Kind alleine läßt und je nach Laune macht was man will, ohne das andere die täglich "ihre eigentliche Verantwortung und Obhut" übernehmen,kein Mitspracherecht hätten.

ALLEM voran,das wohlergehen des 12 jährigen Kindes mit ADS, dem es bestimmt besser gehen würde,wenn es Abends nach einem Besuch bei der Mama,nicht alleine ins Heim fahren muss.

Mindestens würde ich bei Verhinderung dafür Sorge tragen ,das es von einer Nachbarin gefahren oder begleitet wird und das vorher telefonisch mit dem Heim absprechen,damit Sie bescheid wissen.

Das ist normal für eine Mutter.
UND wenn es eh nicht so oft Zuhause ist,gäbe es bei mir auch "kein Verhindert sein".
Wo liegen denn ihre Prioritäten?
Zeigt es so nicht eher Bequemlichkeit oder mangelde Verantwortlichkeit der Mutter.?

Genau"das" ,was die TE jetzt Befürchtet.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Angua

Gast
Im Hilfeplan werden aber doch die alltäglichen Abläufe der Heimunterbringung nicht näher geregelt. Das würde mich wirklich wundern.
Der Hilfeplan ist doch ganz etwas anderes. Gaanz anders. Es läuft da zwischen Kostenträger und Einrichtung. Das hat mit Erziehungsberechtigten nichts zu tun (abgesehen von der Finanzierung).
Nee, bestimmt nicht. Auch nicht mit schriftlicher Vereinbarung. Hier geht es schließlich nicht um einen Kaufvertrag, bei dem man die verkaufte Ware so lange zurückhalten darf, bis der Preis komplett gezahlt wurde.

Noch mal: Umgang ist nicht nur das Recht der Mutter, sondern auch des Kindes. Es ist ein ganz elementarer Bestandteil des Kindeswohls! Und muss deshalb auch gefördert werden, so weit es nur geht. Darum ist es ganz sicher kein probates Mittel, die Mutter für "Fehlverhalten" zu "bestrafen", indem man den Umgang streicht.
Und auch von mir nochmal: Auch nach Rückmeldung der TE ist noch nicht klar, ob sie ihren Sohn nicht wie vorgesehen zu den Umgangszeiten in der Einrichtung besuchen hätte dürfen. Ich verwette jetzt meine Lieblingsraspel, aber ich bin mir sicher...diesmal hätte die TE einen Fahrtweg auf sich nehmen müssen, um ihren Sohn zu sehen und das wäre in der Einrichtung jederzeit möglich gewesen.
Hm. Also für Klassenfahrten reicht jedenfalls ein äußerst kurzes und unspezifisches Formular, soweit ich weiß.
Ich weiß, was da ausreicht, aber um das geht es doch nicht.
Den Hinweg kann er ohne Weiteres fahren, den Rückweg aber nicht. Und das sollte man nicht begründen können? Heißt das, du als Mutter würdest es ohne Weiteres akzeptieren, dir vom Heim ohne nachvollziehbare Begründung solche Vorschriften machen zu lassen?
Oh ja. Es ist tatsächlich so. Vielleicht kommt es ja auch auf die Uhrzeit an. Nur mal so ein Gedanke...
Das ist ihre Entscheidung... das Heim ist also gar nicht in der Verantwortung.
Und da schließt sich der Kreis wieder.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Ps.
Was meinst du? Zu knappe oder sachlich unrichtige Vermerke?

Sowas kann viele Ursachen haben. Arbeitsüberlastung, Vorurteile, Inkompetenz, Übervorsichtigkeit, falsche Interpretation von Aussagen und/oder Beobachtungen... und und und.
Das ist immer ein sehr gern genommenes Argument.

Dafür setzt sich das ganze Hilfesystem immer in einem Team aus mehreren fachkundigen Beratern und der Leitung zusammen und bespricht und hinterfragt die Lage.Es wird immer im Absprache besprochen und "erlaubt",weil es mehrere Köpfe anschauen.Letzendlich auch mit den Eltern.
Damit genauso etwas nicht (mehr) geschehen kann.

Es kann sich immer mal jemand irren,das ist Menschlich, oder man ist sich unsympatisch.
Obwohl das heute zu Tage vorweg schon anders gehabt wird.
..aber das sich ALLE irren ist eher unwahrscheinlich.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Wie schon geschrieben wurde ist es doch kein Hotel für ihr Kind,mit dem Sie nicht Klar kommt,..wo man eben sein Kind alleine läßt und je nach Laune macht was man will, ohne das andere die täglich "ihre eigentliche Verantwortung und Obhut" übernehmen,kein Mitspracherecht hätten.
Genau das ist der entscheidende Aspekt: wie auch immer das ganze gelaufen ist: Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme des Jugendamtes: Zu so einer Maßnahme gibt es ausfühliche Unterlagen, die unterschrieben werden müssen: Es wird genau festgelegt, welche Rechte das Ja in Anspruch nimmt und wie das ganze abläuft.
Das JA zahlt nicht einfach einen Heimaufenthalt, sondern es zahlt eine Maßnahme und solche knüpft es in der Regel an Bedingungen, die schriftlich festgelegt werden. Und schätzungsweise wird eine dieser Bedingungen dem Heim eine gewisse Weisungsbefugnis einräumen. Genauso wird dort vermutlich auch festgelegt sein, zu welchen Zeiten die TE Umgang haben darf und wie lange der sein darf usw: Über all das wird die TE eben im Rahmen dieser maßnahme Rechte an das JA abgetreten haben, bzw dem Ja entsprechende rechte eingeräumt haben, denn sonst könnte sie den Sohn ja nach Lust und Laune abholen, bringen oder ganz mitnehmen. Dies ist ja ganz offenbar auch nicht der Fall, sondern es gibt regeln über den Umgang.

Auch wenn eine Maßnahme freiwillig unterschrieben wird, so bleibt es dennoch eine Maßnahme.

Aber über all das können wir hier nur spekulieren und das ist dann doch eher unseriös, denn erstens kennen wir uns nicht aus, zweitens kennen wir den fall nicht genau.
Das ganze gehört in die Hände eines Anwaltes.
Ob das Heim seine Grenzen überschritten hat oder nicht, kann definitiv nur der Anwalt beurteilen.
 

Bigdaimond

Mitglied
Hi - schön, dass du dich noch mal meldest. :)


In dem Fall liegt sicherlich keine ausreichende Begründung vor, den nächsten Umgangskontakt einfach so ersatzlos zu streichen.

Ist der Besuchstermin mittlerweile schon vorbei? Wenn nicht, würde ich an deiner Stelle im Heim anrufen und höflich aber unmissverständlich klarstellen, dass nicht nur du ein Recht auf Umgang hast, sondern vor allem auch dein Kind... und dass du darum darauf bestehst und erwartest, dass dein Sohn wie vereinbart zu dir fahren kann. Sollte der Termin bereits verstrichen sein, würde ich mit derselben Begründung einen Ersatztermin erfragen.

Insbesondere dann, wenn auch dein Sohn dich gerne sehen möchte, würde ich dir wirklich raten, konsequent auf eurem Recht zu bestehen. Schließlich sollt ihr euch ja über eure Differenzen auseinandersetzen und euch wieder annähern können. Wie äußert er sich denn dazu... sind ihm die Besuche bei dir wichtig? Möchte er auch gerne wieder nach Hause zurück, oder lieber im Heim bleiben? Wenn ja, und wenn dir die Heimunterbringung auch ansonsten nicht mehr sinnvoll erscheint, wäre es vielleicht ohnehin die beste Lösung, die Maßnahme zu beenden und dein Kind einfach wieder zu dir zu holen. Wenn es nur um eine Ohrfeige und evtl. für den Beginn der Pubertät typische Konflikte geht, wird es kaum genügend Argumente für das Jugendamt geben, deinen Sohn in Obhut zu nehmen. Und falls das Jugendamt sich quer stellt, solltest du auf alle Fälle einen Anwalt mit Erfahrung im Familien- und Kindschaftsrecht hinzuziehen und dich beraten lassen, wie du am besten dagegen vorgehen kannst.
Der Besuchstermin ist schon vorbei. Er kommt morgen und verbringt das ganze Wochenende hier. Das JA titulierte die Situation als "unglücklicher Vorfall"
Ich interpretiere es mal als eine Art Zugeständnis.

Zumal: Es ist tatsächlich vorgesehen dass er zum 05.07 wieder ganz nach Hause kommt. Schon allein deswegen fand ich die Entscheidung, den Besuchskontakt aus dem genannten Gründen, ganz zu streichen absolut daneben. Ich verstehe nicht welchen Zweck damit verfolgt werden sollte. Als eine Art "Erziehungsmaßnahme?" Fragwürdig wenn der große ohnehin 2 Wochen später zurück nach Hause kommt.

Mein Sohn freut sich wahnsinnig auf Zuhause und formuliert das auch immer klar dem Heim und JA gegenüber. Diese Rückmeldung bekomme ich regelmäßig.
Schon allein deswegen hätte man (im Sinne des Kindes) eine solche Entscheidung nicht treffen dürfen.

Ich danke euch allen für die vielen Beiträge und Denkanstöße. Ihr habt mir den Rücken gestärkt und gehe mit mehr Selbstbewusstsein in das Abschlussgespräch.
 

Bigdaimond

Mitglied
Und was hat waren die Gründe dafür, dass Du ihn nicht dahin bringen konntest?
Das wäre vielleicht auch noch interessant zu erwähnen. Es ging tatsächlich finanziell nicht. Ich konnte mir einfach keine Fahrkarten für hin und zurück leisten.
Telefon wurde schon angestellt (weil ich die Rechnungen nicht mehr zahlen konnte) und habe daher meinem Großen einen Zettel mitgegeben. Beide Male.
Also die wussten durchaus warum es nicht ging, aber die sagten halt dass ich hätte Nachbarn oder Freunde fragen können ob sie mich fahren können.
Ja, das hätte ich wohl tun sollen...ahnte allerdings nicht dass es eine derartige Konsequenz mit sich bringen könnte.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Die Leitung erwartet das das übernommende Kind Abends wieder zurück,selbstverständlich in Begleitung der Mutter.
Etwas ganz normales würde ich sagen.
Nun sehen Sie ihren Sohn mit 12 Jahren und ADS aber das zweite mal alleine da an trotten.
Ich glaube ehrlich gesagt nicht,das da ein Anwalt helfen wird.

Aber ich hoffe für die TE,das all die Zeilen Sie zum Nachdenken und einrenken Umstimmen und Sie Hilfestellungen für das Schwierige beisammen sein mit ihren Sohn, annehmen kann.
Wenn man den Sinn dahinter nicht versteht,kann man bestimmt nach Fragen,..aber am besten nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.^^

 
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