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Kinderheim - Willkür oder rechtens?

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G

Gelöscht 75067

Gast
Kein Kind wird ins Heim gegeben wegen einer Ohrfeige. Da scheinst du einen Teil der Wahrheit entweder auszublenden oder zu verheimlichen.
Das ist schwer zu beurteilen.

Es gibt durchaus Fälle, wo das Jugendamt vorschnell war, aber gibt auch genauso viele, wo die "nur eine Ohrfeige" in Wirklichkeit zehn plus Faustschlag waren...
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Hm, das ist in der Tat dann schon befremdlich, dass das Heim derart reagiert: Der Junge ist sozusagen "freiwillig" da, ihr als Eltern habt ihn freiwillig dort hingegeben und habt nach wie vor alle Rechte.
Auch wenn das Heim solche Regeln aufstellt (kann es ja machen) hat es meiner Auffassung nach dann nicht das Recht, eine Nichteinhaltung in dieser Weise zu bestrafen. (andere Strafen vielleicht, aber solche nicht).
Hast Du mal mit Deinem zuständigen sachbearbeiter beim JA gesprochen- was sagt der dazu? Wurde das JA informiert und hat es die "maßnahme" des Heims abgesegnet?
Das solltest Du unbedingt zur Sprache bringen.
nach wie vor würde ich mich unbedingt mit einem Anwalt kurz schließen.
es ist leider ja ab und zu so, dass Heime ,die ja von freien Trägern finanziert werden und somit ein echtes finanzielles Interesse an ihren kleinen "Kunden" haben, ein wenig "nachhelfen", um den Aufenthalt eines Kindes dort so lang wie möglich in die Länge zu ziehen.
Sei da lieber vorsichtig und kläre das mit einem Anwalt. Beim JA in Misskredit zu sein ist immer ein Tanz auf dem Vulkan. Da ist eine gute anwaltlische Begleitung ein muss!
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied


Hallo;

Deine Angst das du als Unzuverlässig oder gar Unverantwortlich angesehen werden könntest,ist doch auch voll Berechtigt.
Das sehe ich nähmlich auch so.
Denn wie du geschrieben hast:

Wir saßen zusammen und haben zusammen entschieden dass es erstmal gut wäre, wenn mein Junge und ich zur Ruhe kommen.
Wenn dein Junge, mit deiner Einwilligung woanders Übernachtet und Betreut wird,(was dem Jungen wohl auch gut tut,aufgrund das er als ADHS Kind auch ensprechende Aufmerksamkeiten braucht),und Du dessen vllt Überfordert Erschöpft oder Unwissend bist..
wirst du doch einen Übergangsvertrag beim JA Unterschrieben haben.(müssen).
Hast du den dir mal genau durchgelesen?

Die Vollmacht die Sie haben (müssen) um die Verantwortung für dein Kind gerecht zu werden, ist nun mal ein Teil mit Regeln und in Absprachen gebunden.
Du scheinst das je nach Laune im Alleingang machen?
Vielleicht kommen die Probleme genau daher..?

Wenn deinem Jungen auf dem Heim Weg etwas passiert,(auch unverschuldet) oder gerade auf Grund des ADHS ,ist es einfach unverantworlich !!
Wer trägt diese dann,wenn das JA noch mit im Spiel ist?

Letzendlich ist es eine Hilfeleistung für Dich und deinem Jungen,was auch mit hohen Kosten und AUfsichtspflicht gebunden ist.Da kannst doch nicht eben mal machen wie Du willst..Und WENIGSTENS vorweg Anrufen und Bescheid geben, sollte schon drinne sein.ABer Du übegrehst damit das AMt einfach.
Wenn du genauso wenig Handelst, wie Komminizierst,kann ich die kurzen Antworten sogar etwas verstehen seitens des JA.

Wieso,in Gottes Namen stehst du mit Ihnen so schlecht in der Kommunikation??
Ist es mit deinem Sohn auch so?
Vielleicht liegt das Manko,und die Probleme (auch mit deinem Sohn) einfach darin..?
 
Zuletzt bearbeitet:

Winnetou

Aktives Mitglied
Wenn dein Junge, mit deiner Einwilligung woanders Übernachtet und Betreut wird,(was dem Jungen wohl auch gut tut,aufgrund das er als ADHS Kind auch ensprechende Aufmerksamkeiten braucht),und Du dessen vllt Überfordert Erschöpft oder Unwissend bist..
wirst du doch einen Übergangsvertrag beim JA Unterschrieben haben.(müssen).
Hast du den dir mal genau durchgelesen?

Die Vollmacht die Sie haben (müssen) um die Verantwortung für dein Kind gerecht zu werden, ist nun mal ein Teil mit Regeln und in Absprachen gebunden.
Du scheinst das je nach Laune im Alleingang machen?
Vielleicht kommen die Probleme genau daher..?

Wenn deinem Jungen auf dem Heim Weg etwas passiert,(auch unverschuldet) oder gerade auf Grund des ADHS ,ist es einfach unverantworlich !!
Wer trägt diese dann,wenn das JA noch mit im Spiel ist?

Letzendlich ist es eine Hilfeleistung für Dich und deinem Jungen,was auch mit hohen Kosten und AUfsichtspflicht gebunden ist.
Guter Hinweis. Aber meinst du, dass dafür ein detaillierter Vertrag nötig ist? Genauer kenne ich mich mit den Formalia nicht aus... aber ich könnte mir vorstellen, dass eine allgemeine Einverständniserklärung ausreicht. Und zudem - auch wenn das Zurückbringen nach dem Umgang Teil einer schriftlichen Vereinbarung gewesen sein sollte, rechtfertigt ein Nichteinhalten noch lange nicht so eine drastische Konsequenz, wie den nächsten Besuchskontakt einfach zu boykottieren.

Bigdaimond, schau doch mal genau nach, was du unterschrieben hast. Vermutlich hast du ja einen Antrag auf Erziehungshilfe gestellt, oder? Und es müsste auch so etwas wie einen Hilfeplan geben. Welche Defizite auf deiner Seite werden dort vom Jugendamt beschrieben, und wie sollen diese behoben werden?
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied

Hi Winnetou;

..Aber meinst du, dass dafür ein detaillierter Vertrag nötig ist? Genauer kenne ich mich mit den Formalia nicht aus... aber ich könnte mir vorstellen, dass eine allgemeine Einverständniserklärung ausreicht.
Ich bin ganz sicher das eine kleine Einverständniserklärung nicht reichen würde.

Generell,..Ich bin nicht vom Fach..aber das es mindestens ein Hilfeplaner sein wird,da gehe ich von aus.

JEDER Hilfeplaner hat xxx Seiten die vorweg Besprochen und Unterschrieben werden,beidseitigt.
Abmachungen an die sich beide Seiten halten,sonst läuft es eben nicht.
Eine Vollbetreuung mit Übernachtung ect, ist nochmal ne andere Nummer die es nicht einfacher macht.

Deswegen wäre es auch Wichig,das die TE da mal genauer nach schaut.

Meist gibt es solche "Hausgemachten"Probleme,wenn einer von den beiden Seiten ungenau oder unwissend in der Zusammenarbeit ist und damit ist es keine Willkür,sondern rechtens um auf die Frage zurückzukommmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Angua

Gast
Guter Hinweis. Aber meinst du, dass dafür ein detaillierter Vertrag nötig ist? Genauer kenne ich mich mit den Formalia nicht aus... aber ich könnte mir vorstellen, dass eine allgemeine Einverständniserklärung ausreicht. Und zudem - auch wenn das Zurückbringen nach dem Umgang Teil einer schriftlichen Vereinbarung gewesen sein sollte, rechtfertigt ein Nichteinhalten noch lange nicht so eine drastische Konsequenz, wie den nächsten Besuchskontakt einfach zu boykottieren.
Doch, eigentlich ist da immer eine schriftliche Vereinbarung nötig, wenn man alle Rechte noch hat als Eltern.
Eigene Erfahrung.
Diese Einrichtungen sind ja keine Kinderhotels, bei denen man die Kids bringen und abholen kann, wie es einem gerade in den Kram passt. Wenn die sagen, er muß persönlich zurückgebracht werden, dann haben die einen Hintergedanken. Ob der für die TE nachvollziehbar ist oder nicht, ändert da dran erst einmal nichts.

Mein Küken war auch schon in ähnlichen Einrichtungen. Wir behielten immer sämtliche Rechte. Einmal war just in der Nähe der Einrichtung ein Fest, auf dem wir eingeladen waren. Wir hätten das gerne als ganze Familie wahrgenommen und haben in der Einrichtung angefragt. Die Antwort war: Ausnahmen gibt es bis spätestens 20 Uhr, aber dann muß das Kind in der Einrichtung sein, persönlich gebracht natürlich. Das war für uns nicht durchführbar. Als Folge nahm das Kind am Fest nicht teil.
Ich hätte jetzt auch hingehen können und sagen "Ey, ich bin die Mutter, ich pack es jetzt ein und gut." Dann hätte ich den Platz wahrscheinlich und mit Recht verloren. Bei der TE ist es nochmal anders, da hat sich extern das JA eingeschaltet. Und das ist nochmal eine ganz eine andere Hausnummer.

Außerdem ist die Frage, ob sie ihn nicht in der Einrichtung hätte besuchen dürfen, überhaupt nicht beantwortet worden. Es ist halt die Frage von Prophet und Berg und wer zu wem kommt.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
auch wenn das Zurückbringen nach dem Umgang Teil einer schriftlichen Vereinbarung gewesen sein sollte, rechtfertigt ein Nichteinhalten noch lange nicht so eine drastische Konsequenz, wie den nächsten Besuchskontakt einfach zu boykottieren.
Das ist wohl Richtig.

Ich kann mir ehrlich gesagt,auch nur schwer Vorstellen, das nur 1 Vorfall solche Schritte folgen läßt.
So wie auch "alles" schriftlich Festgehalten wird.
Man könnte also mal "im Guten" nach Fragen ohne ein O Ton.
 
Zuletzt bearbeitet:

Winnetou

Aktives Mitglied
Doch, eigentlich ist da immer eine schriftliche Vereinbarung nötig
Ja, ich meinte auch eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber eben nicht unbedingt eine ausführliche, in der Details wie z.B. Besuchsmodalitäten genau geregelt werden.

Wenn die sagen, er muß persönlich zurückgebracht werden, dann haben die einen Hintergedanken. Ob der für die TE nachvollziehbar ist oder nicht, ändert da dran erst einmal nichts.
Dann könnten sie doch auch begründen, warum sie das so haben wollen. Aber auf wiederholte Nachfrage nur "das ist bei uns eben so" zu antworten, und der Mutter dann auch noch mitzuteilen, man hoffe, dass sie aus der Streichung des nächsten Umgangskontaktes nun hoffentlich lerne, sich an Absprachen zu halten, finde ich bedenklich. Also ich würde mir in dem Moment sehr wahrscheinlich ein paar Gedanken dazu machen, ob das Heim dies wohl für die richtige Vorgehensweise hält, um das Verhältnis zwischen Mutter und Kind zu verbessern und darauf hinzuwirken, dass sie ihre Probleme miteinander lösen können. Und dementsprechend auch, ob das Kind generell in dieser Einrichtung gut untergebracht ist.

Ich kann mir ehrlich gesagt,auch nur schwer Vorstellen, das nur 1 Vorfall solche Schritte folgen läßt.
Es war ja zweimal. Was aber nichts daran ändert, dass man so nicht darauf reagieren sollte.

So wie auch "alles" schriftlich Festgehalten wird.
Was meinst du damit? "Alles" wird sicherlich nicht schriftlich festgehalten. Manchmal sogar nur sehr wenig. Und, noch schlimmer... oft genug auch mehr oder weniger Unzutreffendes.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Was meinst du damit? "Alles" wird sicherlich nicht schriftlich festgehalten. Manchmal sogar nur sehr wenig. Und, noch schlimmer... oft genug auch mehr oder weniger Unzutreffendes.

Ich meine damit das Termin Absprachen festgehalten werden, Entwicklungprozesse, Veränderungen im Privaten sowie auch die Verfassung/Einsicht/Mitarbeit der Eltern..
sowie die ganze Schiene des Kindes.
Ein geregelter Alltag,Strukuren, ect..



Wie kommst du darauf ?

Wozu ?

..und für wen soll das Gut sein?

Bedenke,es gibt keine Alleingänge..es wird immer in "Teamarbeit besprochen und beschlossen",damit eben die Sicht nicht zu Einseitig wird.
Sie haben auch Vorgaben die einzuhalten sind,auch als AMt/Behörde/Heim,..sowie auch mehrfach bei Problemen mit den Eltern vorab,gesprochen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Angua

Gast
Ja, ich meinte auch eine schriftliche Einverständniserklärung. Aber eben nicht unbedingt eine ausführliche, in der Details wie z.B. Besuchsmodalitäten genau geregelt werden.
Ja selbstverständlich gibt es da schriftliche Einverständniserklärungen zu unterschreiben. Und wenn man sie sinnerfassend lesen kann, dann weiß man auch, was man unterschreibt. Ich/wir haben etliche Dokumente unterschreiben müssen...eines drehte sich darum, daß das hinterlegte Geld für notwendige Anschaffungen gebraucht werden durfte, wenn die Einrichtung eine solche Anschaffung für notwendig befand (das war Vorkommnis, bei dem es bei uns Dissonanzen gab).
Dann könnten sie doch auch begründen, warum sie das so haben wollen.
Es muß da gar nichts begründet werden. Der Sohn der TE ist erst 12!!! Denke nach, was das heißt.
dass sie aus der Streichung des nächsten Umgangskontaktes nun hoffentlich lerne, sich an Absprachen zu halten
Das wäre auch nur konsequent, denn sie hat sich zweimal nicht daran gehalten. Aber ich bin mir nach wie vor sicher: in der Einrichtung hätte sie ihren Sohn sehen können ohne Einschränkungen. Wollte sie aber anscheinend nicht.
 
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