Guter Hinweis. Aber meinst du, dass dafür ein detaillierter Vertrag nötig ist? Genauer kenne ich mich mit den Formalia nicht aus... aber ich könnte mir vorstellen, dass eine allgemeine Einverständniserklärung ausreicht. Und zudem - auch wenn das Zurückbringen nach dem Umgang Teil einer schriftlichen Vereinbarung gewesen sein sollte, rechtfertigt ein Nichteinhalten noch lange nicht so eine drastische Konsequenz, wie den nächsten Besuchskontakt einfach zu boykottieren.
Doch, eigentlich ist da immer eine schriftliche Vereinbarung nötig, wenn man alle Rechte noch hat als Eltern.
Eigene Erfahrung.
Diese Einrichtungen sind ja keine Kinderhotels, bei denen man die Kids bringen und abholen kann, wie es einem gerade in den Kram passt. Wenn die sagen, er muß persönlich zurückgebracht werden, dann haben die einen Hintergedanken. Ob der für die TE nachvollziehbar ist oder nicht, ändert da dran erst einmal nichts.
Mein Küken war auch schon in ähnlichen Einrichtungen. Wir behielten immer sämtliche Rechte. Einmal war just in der Nähe der Einrichtung ein Fest, auf dem wir eingeladen waren. Wir hätten das gerne als ganze Familie wahrgenommen und haben in der Einrichtung angefragt. Die Antwort war: Ausnahmen gibt es bis spätestens 20 Uhr, aber dann muß das Kind in der Einrichtung sein, persönlich gebracht natürlich. Das war für uns nicht durchführbar. Als Folge nahm das Kind am Fest nicht teil.
Ich hätte jetzt auch hingehen können und sagen "Ey, ich bin die Mutter, ich pack es jetzt ein und gut." Dann hätte ich den Platz wahrscheinlich und mit Recht verloren. Bei der TE ist es nochmal anders, da hat sich extern das JA eingeschaltet. Und das ist nochmal eine ganz eine andere Hausnummer.
Außerdem ist die Frage, ob sie ihn nicht in der Einrichtung hätte besuchen dürfen, überhaupt nicht beantwortet worden. Es ist halt die Frage von Prophet und Berg und wer zu wem kommt.