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Kosten für Gericht bezahlen, nach einer Arbeitsaufnahme

G

Gelöscht 116354

Gast
Hallo zusammen,

es ist so - vor ca. 2 Jahren war ich noch arbeitslos (unverschuldet!).

Da war ich gewöhnt, dass mir vieles bezahlt wurde.
Jetzt verdiene ich gar nicht so schlecht.. Vollzeit, öD (Prima - Zusatzrente!).
Mir geht es nicht schlecht! Ich will mich nicht beschweren. :)

Nur kommen Kosten auf mich zu, die ich nicht früher bezahlen musste.
Solche Dinge wurden bezahlt - das war für mich selbstverständlich! (Ich bin ehrlich!)

Deshalb der Frust.

Das Gericht ist auch super nett- Sie haben mir einen Brief geschrieben "
Anliegende Berechnung erhalten Sie daher zur Kenntnis- und evtl.
Stellungnahme binnen 2 Wochen".

Sie bieten mir eine Stellungsnahme an.
Die konkrete Frage ist:

Ich habe momentan Kosten. Auch Krankenhausaufenthalt, GEZ, Tierarztkosten (Obwohl - Privatproblem!), Auto (Privatproblem!), ...
Klar gehört das zum Erwachsenen Leben dazu, nur ich wollte fragen - ob es sich konkret lohnt, den einen E-Mail, bzw. ein Brief zu schreiben.

Aber ich denke, ich werde denen ein Brief schreiben.
Vielleicht wäre eine Ratenzahlung ein Kompromiss.
Ein Versuch ist es wert. :)

Ich wollte hier konkret fragen, was ich anführen könnte, bzw. ob ihr ähnliche Erfahrungen machen durftet.

Ich bin nur etwas.. nach der Diagnose Epilepsie - etwas empfindlich.
Dazu eröffnete ich hier einen Thread.

Danke.. Fina.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Vielleicht wäre eine Ratenzahlung ein Kompromiss.
Ja, bezahle die Schoße auf zweimal und "gut ist"

Du schreibst doch du verdienst gut.
Im Zuge der GdB und beim Staat angestellt, wirst du wohl noch andere Vorzüge haben.

Was willst du denn noch ?

Deinen Ausführungen nach, hast du bisher in einer Art Paradies gelebt, jetzt bist du in der Realität angekommen.
 
G

Gelöscht 116354

Gast
Ja, bezahle die Schoße auf zweimal und "gut ist"

Was willst du denn noch ?
Ja, ich schreibe den Gericht einen Brief.

Was will ich noch?
Das sind nicht finanzieller Natur. ;)

Und ob Bürgergeld, Hartz4 ein Paradies ist, ist eine Frage des Empfindes.
Ohne Erwerbstätigkeit werde ich leicht depressiv. Ich brauche die sozialen Kontakte, etc.
 

Kommentar

Aktives Mitglied
Ich denke nur - 250 € Kosten für einen Streitwert für 150 €..
Das steht in keinen Verhältnis.

Ich. damals. naiv.

Das sagte mir keiner.

Aber ja, sie wollen alle nur Geld verdienen.

Desweiteren denke ich schon langsam - aus Frust - Vollzeit arbeiten lohnt sich nicht wirklich.

Als ich damals ALG1 und dann anschließend Hartz4 erhalten habe (aus unverschuldeten Gründen) konnte ich damals auch leben und hatte nicht wirklich viel weniger.
Also mal ganz ehrlich. Kein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch zieht wegen 150 Euro vor Gericht. Da müssen sich zwei Anwälte und der Richter über Stunden mit der Materie befassen. Sollen die drei Juristen unter Mindestlohn arbeiten, nur weil Du 150 Euro willst?

Aber das ist leider oft so bei Prozesskostenhilfe, dass Anträge gestellt werden, die jeder, der selbst zahlen muss, nicht stellen würde. Weil es schlicht unwirtschaftlich ist…Aber wenn Papa Staat zahlt….

Ein Anwalt zahlt übrigens in der Regel drauf , wenn er so ein PKH- Mandat bearbeitet. Das ist an sich schon ein sozialer Akt. Denn er könnte ja ansonten mit einem anderen Mandanten, der verdient, eine Honorarvereinbarung treffen und mindestens 230 Euro pro Stunde vereinbaren. Stattdessen hat er für Deinen ganzen Fall (Klageschrift, Telefonate und Gespräche mit Dir, Gerichtsverhandlung inkl Anfahrt) nur 230 Euro bekommen. Das wäre nur dann lukrativ, wenn er nur eine Stunde für Dich gearbeitet hätte und das glaubst Du ja selbst nicht….

Wer die Musik bestellt muss sie zahlen. Und das bist nun eben Du.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich bin mir wegen der Höhe der Kosten nicht sicher.

Wie teilt sich der Betrag von 250 € auf?
Sind das nur die Gerichtsgebühren?
Oder enthält das auch Deine Anwaltskosten?
Ist das der gesamte durch die Prozeßkostenhilfe vorgestreckte Betrag? Vielleicht auch noch Zinsen? Ich weiß nur, daß bei einem Vergleich zusätzlich zur Geschäftsgebühr des Anwalts von diesem auch eine zusätzliche Gebühr als Vergleichsgebühr berechnet wird. Das könnte eine Erklärung für die Höhe sein.

Eine weitere Erklärung könnte die Höhe des Streitwertes sein.
Alle Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwerts.
Wie hoch war denn der Streitwert? War das nur die Vergleichssumme von 150 €? Oder war der Streitwert evtl. deutlich höher? Es müßte eine Streitwertfestsetzung durch das Gericht gegeben haben.

Wurde im Vergleich etwas zur Tragung der Gerichts-und Anwaltskosten vereinbart?

Wenn du jetzt im ÖD arbeitest, gibt es da auch Kollegen, die Juristen sind? Und die Du mal bitten könntest, sich die aktuelle Rechnung anzusehen?

Ich würde auf jeden Fall versuchen, die Richtigkeit der Höhe der Forderung nachzuvollziehen, denn auch einem Gericht kann ja mal ein Fehler passieren. Und für mich wäre es leichter, die Kosten zu akzeptieren, wenn ich die Richtigkeit im einzelnen nachvollziehen könnte.

Ansonsten sind Deine übrigen Argumente, daß die Kosten für GEZ, Katzen, Behinderung etc. aktuell gerade hoch sind, glaube ich nicht zielführend, weil dem ja ein entsprechendes Einkommen gegenübersteht. du könntest vielleicht höchstens argumentieren, daß Du aufgrund der vorherigen finanziellen Situation noch nicht genügend Rücklagen bilden konntest, um den Betrag in einer Summe zu begleichen und um Ratenzahlung bitten. Das lohnt sich aber auch nur, wenn Du es wirklich nicht in einmal stemmen kannst und dadurch nicht noch erhebliche Stundungszinsen auf Dich zukommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ein Anwalt zahlt übrigens in der Regel drauf , wenn er so ein PKH- Mandat bearbeitet
Meinst du nicht das du da übertreibst? Ich denke schon dass die meisten Anwälte nach der Gebührenordnung /RVG bzw. dem Streitwert abrechnen, und nicht mittels einer Honorarvereinbarung. Denn die können sich viele wirklich nicht leisten.

Und bei PKH bekommt der Anwalt etwas weniger als vom Selbstzahler, vielleicht 2 Drittel oder so. Und er kann sich die Differenz später auch noch erstatten lassen, ich glaube wenn bei der PKH Ratenzahlung beschlossen wurde. Er verarmt auch mit PKH nicht.

Alles o.T. Aber man muss auf die TE auch nicht immer gleich so draufhauen.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ich finde es trotzdem gut, dass man auch wegen 150€ vors Gericht ziehen kann. Bei solchen Kleinbeträgen machen das in der Regel ja Leute, die das Geld wirklich brauchen (und dadurch auch die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen). Wenn man als Student keine 1000€ im Monat verdient, sind 150€ nun mal verdammt viel Geld.

Es ist doch gut, dass es da keine Bagatellgrenze gibt, unter der so ein Fall grundsätzlich nicht bearbeitet wird, denn dann gäbe es sicher haufenweise Chefs, die mit voller Absicht den Lohn unter fadenscheinigen Gründen nicht zahlen und dabei tunlichst darauf achten, unter der "Freigrenze" für Beschiss zu bleiben. Wo ziehen wir die Bagatellgrenze denn überhaupt, also wenn ich ein Unternehmen aufmache, um wie viel Geld darf ich meine Mitarbeiter betrügen ohne dass sie sich das Geld einklagen können?

Ich würde die Summe trotzdem versuchen, auf einen Haps zu zahlen. Was weg ist ist weg.
 

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