Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kosten für Gericht bezahlen, nach einer Arbeitsaufnahme

Kommentar

Aktives Mitglied
Meinst du nicht das du da übertreibst? Ich denke schon dass die meisten Anwälte nach der Gebührenordnung /RVG bzw. dem Streitwert abrechnen, und nicht mittels einer Honorarvereinbarung. Denn die können sich viele wirklich nicht leisten.

Und bei PKH bekommt der Anwalt etwas weniger als vom Selbstzahler, vielleicht 2 Drittel oder so. Und er kann sich die Differenz später auch noch erstatten lassen, ich glaube wenn bei der PKH Ratenzahlung beschlossen wurde. Er verarmt auch mit PKH nicht.

Alles o.T. Aber man muss auf die TE auch nicht immer gleich so draufhauen.
Der Anwalt muss sich erst mit dem Mandanten unterhalten, um den Sachverhalt herauszufiltern. Der Mandant redet auch meistens drumherum und lästert noch ewig über den Chef. Eine Stunde mindestens weg. Das Gespräch wird für die Akte noch festgehalten. Eine halbe Stunde weg. Der Mandant ruft noch an und hat x Nachfragen und wenn er nichts dafür bezahlen muss,ruft er auch gerne mehrmals an. Rechnen wir mal mit mindestens einer weiteren Stunde (realistisch eher zwei oder drei).
Der Anwalt muss einen Schriftsatz außergerichtlich an die Gegenseite richten. Halbe Stunde. Es kommt eine Antwort zurück, die er lesen muss. 30 Minuten. Gehen wir mal davon aus, dass er nicht mehr antwortet, um ohne Gericht eine Lösung zu finden, sondern gleich Klage erhebt.
Die Klage zu schreiben und die Rechtsfragen zu recherchieren kann auch in einfachen Fällen drei Stunden dauern. Dann kommt ein Schriftsatz der Gegenseite, den man lesen und über den man sich Gedanken machen muss. Eine Stunde. Oft antwortet man darauf mit einem weiteren Schriftsatz, weil man das so nicht stehen lassen kann. Mindestens eine Stunde.
Fahrt zur Verhandlung, Verhandlung, Fahrt zurück. Mindestens zwei Stunden. Nachgespräch mit dem Mandanten, der darüber nochmal sprechen will wie es gelaufen ist und was ggf die weiteren Schritte sind. Halbe Stunde mindestens.
Also selbst wenn man super nett rechnet sind es 11 Stunden. Für 250 Euro. Von einer top Fachkraft. Merkste selbst oder? Ist nicht wirtschaftlich. Dafür muss noch die Rechtsanwaltsfachangestelle bezahlt werden, die für den Fall auch Arbeit investiert hat und die einen festen Stundenlohn bekommt.

Man zahlt bei VKH und einem Streitwert von 150 Euro drauf, Punkt fertig Ende. Man macht das für das gute Gewissen und das eigene Karma. Es sei denn man schlampt halt schnell irgendwas hin, damit es noch irgendwie wirtschaftlich ist…
 
Zuletzt bearbeitet:

Kommentar

Aktives Mitglied
Ich finde es trotzdem gut, dass man auch wegen 150€ vors Gericht ziehen kann. Bei solchen Kleinbeträgen machen das in der Regel ja Leute, die das Geld wirklich brauchen (und dadurch auch die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen). Wenn man als Student keine 1000€ im Monat verdient, sind 150€ nun mal verdammt viel Geld.

Es ist doch gut, dass es da keine Bagatellgrenze gibt, unter der so ein Fall grundsätzlich nicht bearbeitet wird, denn dann gäbe es sicher haufenweise Chefs, die mit voller Absicht den Lohn unter fadenscheinigen Gründen nicht zahlen und dabei tunlichst darauf achten, unter der "Freigrenze" für Beschiss zu bleiben. Wo ziehen wir die Bagatellgrenze denn überhaupt, also wenn ich ein Unternehmen aufmache, um wie viel Geld darf ich meine Mitarbeiter betrügen ohne dass sie sich das Geld einklagen können?

Ich würde die Summe trotzdem versuchen, auf einen Haps zu zahlen. Was weg ist ist weg.
Ja richtig, es ist gut, dass es geht. Sozialer Gedanke und so. Aber wenn die Leute dann das kleine Geld doch irgendwann bezahlen können, weil sie dann doch berufstätig und kein armer Student mehr sind, sollen sie sich bitte nicht noch darüber beschweren, sondern dankbar dafür sein, dass sie finanzielle Unterstützung bekommen haben und für die rechtliche Unterstützung sogar auch im Nachhinein nur wenig bezahlen müssen und keinen angemessenen Stundenlohn.
 

carrot

Aktives Mitglied
Die Gerichtskosten sind bei einem Streitwert unter 300 € so ca. 25 €.

Hatte das auch mal beim Amtsgericht.
Liegt aber beim Arbeitsgericht auch so um den dreh.

Das mit den 250 € oder ggf. ca. 200 € sind die Anwaltskosten, die zunächst von der Prozesskostenhilfe aufgefangen wurden. Wenn sich das Gehalt bzw. Einkommen innerhalb, ich meine es sind 4 Jahre bessert bzw. erhöht, dann fordert das Gericht das zurück. (manchmal auch nur zum Teil), je nach Einkommen.

Die 250 € Anwaltskosten sind so eine Art Pauschale der Anwälte, auch das hatte ich mal.
Wenn ich noch mal wegen einem so kleinen Betrag wie 150 € vor Gericht gehen würde, dann nur ohne Anwalt.
Vorher würde ich aber einen Beratungstermin mit einem Anwalt ausmachen. Ggf. geht das auch über einen Beratungshilfeschein. Das ist sinnvoll um die Aussicht auf Erfolg für den Prozess im Vorfeld abchecken zu lassen.
Das Geld für die Beratung muss auch nicht zurückgezahlt werden, wenn das Amtsgericht den Schein einmal ausgestellt hat.
Beim Amtsgericht in der 1 Instanz und ich vermute beim Arbeitsgericht ist es auch so, besteht keine Anwaltspflicht.
Auf dem Bescheid vom Gericht müsste eigentlich genau gelistet sein, was in der Summe die Anwaltskosten betrifft und was die Gerichtskosten betrifft.
Das Gericht hat hier vermutlich zunächst die Kosten für den Anwalt über die Prozesskostenhilfe an den Anwalt bezahlt.

Vergleich heißt ja auch nicht "Prozess gewonnen" sondern ist nur ein Teilerfolg bzw. Einigung, daher fallen in der Regel trotzdem Anwaltskosten an. Die Gegenseite übernimmt zumindest nicht voll.
Ich meine beim Vergleich trägt, zumindest in der Regel, jeder seine Anwaltskosten selbst.
Das Geld kann aber ggf. auch in Raten an das Gericht zurück gezahlt werden. Bei 230 € weiß ich das allerdings auch nicht, ggf. einfach mal beim Gericht nachfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Wenn ich noch mal wegen einem so kleinen Betrag wie 150 € vor Gericht gehen würde, dann nur ohne Anwalt.
Vorher würde ich aber einen Beratungstermin mit einem Anwalt ausmachen. Ggf. geht das auch über einen Beratungshilfeschein. Das ist sinnvoll um die Aussicht auf Erfolg für den Prozess im Vorfeld abchecken zu lassen.
aha.
aber ohne beratungsschein sind die Kosten beim Anwalt für die Beratung 180.- bis 240.- :)
das bringt es dann voll.....
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Ich denke nur - 250 € Kosten für einen Streitwert für 150 €..
Das steht in keinen Verhältnis.
Das ist ja schon ein kleiner Satz!
Soll von Anwälten zum Mindestlohn gearbeitet werden?

Mit diesem Streitwert einen Anwalt zu bemühen, vor Gericht zu ziehen, war DEINE Entscheidung.
Dein Auftrag, deine Rechnung.

Das sagte mir keiner.
Es gibt nicht nur eine Bringschuld, es gibt auch eine Holschuld.
DU hätest dich informieren müssen.

Aber ja, sie wollen alle nur Geld verdienen.
Du etwa nicht?

Ich verdiene auch nicht wirklich schlecht. Eher ein "normales" Einkommen, im öD. Es sollte doch irgendwann steigen.
Aber durch die Inflation, dann die Katzen sind teuer.., das Leben ist einfach so teuer geworden.
...Bürgergeld Empfänger dürfen zu Tafel, müssen GEZ nicht bezahlen, bekommen PKH (sofern sie nicht in den nächsten Jahren arbeiten), bekommen dies und das günstiger.
Aha. Interessante Denkweise.
Ich liebe Tiere, doch man muss sie sich leisten können.
Wenn dein normales Einkommen zu knapp für deinen Lebensstil ist, solltest du das eine oder andere anpassen.
Und wenn du 250 € nicht auffangen kannst, wirkt das stark so (meine letzte Rechnung der Tierklinik waren 600 €, Katze...wie würdest du das lösen?).

Ja, Lebenserfahrung. Ich war - naiv oder/und unerfahren.
Dann war es doch nicht viel Lehrgeld dafür, dass du ordentlich gelernt hast jetzt.

Nächstes Mal kommst du sicher deiner Holschuld nach und informierst dich im Vorfeld.
Was bares Geld sparen kann.
Du siehst jetzt auch, dass deine monatliche Kalkulation etwas knapp ist.
Dass du Rücklagen für Unvorhergesehenes brauchst.
...

Das ist sicher 250 € wert.

Ich meine - können die Menschen nicht Rücksicht auf mich nehmen?
Inwiefern?
Weshalb solltest du anders als andere Menschen behandelt werden?
Geltendes Recht gilt auch für dich.

Ich kann aber schlecht der RA schreiben - Bitte warten sie, bitte nehmen sie Rücksicht.
Handle Ratenzahlung aus.
Das ist dann jede Menge Rücksicht.

Ich bin gesundheitlich angeschlagen. Eine kurze Zeit eine gesetztliche Betreuung wäre nicht schlecht.
Die kannst du beantragen.
Die Kosten wirst du vermutlich selbst tragen müssen.
Was erwartest du von einer solchen Betreuung, was sollte dir abgenommen werden?
Könntest du diese Bereiche selbst besser andecken, wenn du in anderen Bereichen entlastet werden würdest?
Eine Haushsltshilfe z. B. wäre wahrscheinlich günstiger.

Nur kommen Kosten auf mich zu, die ich nicht früher bezahlen musste.
Solche Dinge wurden bezahlt - das war für mich selbstverständlich! (Ich bin ehrlich!)
Ohne das böse zu meinen:
Wie alt bist du?
Du wirkst sehr lebensunerfahren und etwas unselbständig auf mich.
Und auch anmaßend, wenn das Selbstverständlichkeiten für dich sind.
Ich bin ein wenig fassungs- und ratlos.

Ich habe momentan Kosten. Auch Krankenhausaufenthalt, GEZ, Tierarztkosten (Obwohl - Privatproblem!), Auto (Privatproblem!), ...
Klar gehört das zum Erwachsenen Leben dazu
Einiges davon gehört zum Leben und muss eingeplant werden, auch Unerwartetes gehört in einen Finanzplan.
Katzen sind Luxus.
Auto ist Luxus.
Muss man sich leisten können, einschränken oder lassen. Je nach Finanzen.
Zum Leben gehört verantwortungsbewusst zu rechnen und zu entscheiden. Auch zu verzichten.

nur ich wollte fragen - ob es sich konkret lohnt, den einen E-Mail, bzw. ein Brief zu schreiben.
Ja.

Vielleicht wäre eine Ratenzahlung ein Kompromiss
Genau.

Ich wollte hier konkret fragen, was ich anführen könnte,
Dass du dich derzeit finanziell nicht in der Lage siehst, die ausstehenden Summe komplett in einem Betrag zu überweisen und dass du um Aufteilung auf x Monatsraten á xx Euro bittest.

ob ihr ähnliche Erfahrungen machen durftet.
Nein.
Aber andere unangenehme. Ein überschuldetes Erbe, minderjährig, also ohne Einfluss.
Erforderte gleich zu Beginn ins Erwachsenenleben Durchhaltevermögen, Kampfgeist, Lernbereitschaft.
Ich gewann. Kostete einen nicht kleinen 5-stelligen Betrag.
Lohnte sich in dem Fall, die Alternative wäre 7-stellig gewesen.

Ich bin wegen zwei 4-stelligen Beträgen (ausstehendes Gehalt, Abfindung) nicht vor Gericht, da sich das nicht gelohnt hätte (Anwaltskosten, Zeit, Nerven).

Ich bin nur etwas.. nach der Diagnose Epilepsie - etwas empfindlich.
Das irritiert mich total, wie sehr dich das aus der Bahn wirft.
Es ist beängstigend, weggetreten zu sein, ja.
Aber das sollte nicht zu groß werden...
Was ist bei einer Narkose, da hast du das auch.

Dir wurde sehr schnell geholfen,,Diagnose, Medikamente. Unheimliches Glück. Abdee bekommen teils über Jahre keine Diagnose und somit keine echte Hilfe, bei erschiedenen Krankheiten.
Fühlst du da nicht auch etwas Erleichterung und Dankbarkeit?


Auch über den verringerten Satz des Anwaltes könntest du dich freuen. Es ist doch gut, dass du nicht noch mehr zahlen musst.

Und dass der Arbeitgeber mit seiner Masche nicht durchkam, du ihm die Stirn bieten konntest, sollte dir diesen Betrag wert sein.

Künftig wirst du dich besser vorbereiten vor Entscheidungen - allein das ist mehr wert!
 

carrot

Aktives Mitglied
aha.
aber ohne beratungsschein sind die Kosten beim Anwalt für die Beratung 180.- bis 240.- :)
das bringt es dann voll.....
Ohne Anspruch auf einen Beratungsschein würde ich zunächst jemand fragen der sich mit juristischen Fragen auskennt oder es selbst einschätzen inwieweit die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Dann kommt es halt auch auf die Erfahrung an, entweder weiß man wie Gerichte und Richter ticken oder eher nicht. Die gesetzlichen Grundlagen, vergleichbare Prozesse sollten einem dabei schon interessieren. Doch Garantie bei der Einschätzung gibt es fast nie, auch nicht mit Anwalt.

Manchmal macht aber eine Seite plötzlich einen Rückzieher, wenn die Rechtslage eindeutig ist ;)
Auch in die Waagschale gelegt werden sollte, wie Gerichtserfahren die Gegenseite ist und mit welchen Anwälten die ggf. aufläuft.
Beim Arbeitsgericht wird oft ein Vergleich gemacht.
Das heißt dann bei einem Streitwert von 130 €, möglicherweise jeder trägt die Hälfte.
Die eigenen Anwaltskosten trägt dann meist jeder selbst und wer keinen Anwalt hat muss auch keinen zahlen.

Die 25 € Gerichtskosten fallen dann trotzdem an.
65 € hat einem das Verfahren eingebracht.
40 € sind letztendlich bei rum gekommen. (ohne Anwalt)

Der Aufwand (Zeit Anfahrt etc.) ist auch noch zu beachten, es muss einem die Sache schon Wert sein.

Mit Anwalt macht man so klar Minus.
 
G

Gelöscht 116354

Gast
Das irritiert mich total, wie sehr dich das aus der Bahn wirft.
Es ist beängstigend, weggetreten zu sein, ja.
Aber das sollte nicht zu groß werden...
Was ist bei einer Narkose, da hast du das auch.
Dich irritiert das?
Ich war nach einer Woche wieder arbeiten.
Ob mich "das komplett aus der Bahn wirft"...
Eine Narkose? Wo setzt man das ein? Bei einer OP? Eine geplante OP.. ist geplant.
Eine Not OP mit Narkose.. Das stelle ich mir auch hart vor.

Desweiteren sind erst 3, 4 Wochen vergangen.

So eine große Diagnose kann einen aus der Bahn werfen, weil das vieles verändert., verändern kann.

In diesen Forum hätte ich mir etwas mehr Mitgefühl oder Empathie gewünscht. Oder konkrete Hilfestellungen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Dich irritiert das?
Ich war nach einer Woche wieder arbeiten.
Ob mich "das komplett aus der Bahn wirft"...
Eine Narkose? Wo setzt man das ein? Bei einer OP? Eine geplante OP.. ist geplant.
Eine Not OP mit Narkose.. Das stelle ich mir auch hart vor.

Desweiteren sind erst 3, 4 Wochen vergangen.

So eine große Diagnose kann einen aus der Bahn werfen, weil das vieles verändert., verändern kann.

In diesen Forum hätte ich mir etwas mehr Mitgefühl oder Empathie gewünscht. Oder konkrete Hilfestellungen.
Der Mangel an Empathie scheint aber bei einigen Usern gerade eines ihrer Hauptprobleme zu sein.
Diese "Vorwürfe" zu Themen wo User Schwäche zeigen, ziehen sich dann durch sämtliche Fäden hier im Forum.

Bei manchen Usern scheint es auch phasenweise so zu sein aber ich will nun nicht (weiter) Hobbypsychologin spielen ;)

Mein Tipp, wenn es zu verletzend rüber kommt, setze doch einige User einfach auf "Ignorieren".
 
Zuletzt bearbeitet:

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Dich irritiert das?
Ich war nach einer Woche wieder arbeiten.
Ob mich "das komplett aus der Bahn wirft"...
Eine Narkose? Wo setzt man das ein? Bei einer OP? Eine geplante OP.. ist geplant.
Eine Not OP mit Narkose.. Das stelle ich mir auch hart vor.

Desweiteren sind erst 3, 4 Wochen vergangen.

So eine große Diagnose kann einen aus der Bahn werfen, weil das vieles verändert., verändern kann.

In diesen Forum hätte ich mir etwas mehr Mitgefühl oder Empathie gewünscht. Oder konkrete Hilfestellungen.
Ist Irritation, Verwunderung negativ?
Ich habe selbst Diagnosen, die man 'groß' nennen könnte und deren Folgen nur gelindert und mit Glück gebremst, jedoch nicht aufgehalten werden können.
Dennoch kann ich nicht erfassen, WAS genau dich so umhaut.
Ja, mich irritiert das. Ich kann es nicht einordnen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Fina, du musst dem Gericht dein Einkommen nachweisen. Das sollte in dem Brief stehen, den du vom Arbeitsgericht bekommen hast.

Die wollen das Eibkommen der letzten 12 Monate wissen, also musst du Lohnzettel oder Bewilligungsbescheid von Sozialleistungen der letzten 12 Monate einreichen. Und betreffs des Bezuges der Sozialleistung (z.B. Bürgergeld) Kontoauszüge. Dazu die letzte Einkommensteuerklärung. Daraus errechnet sich dein monatliches Einkommen.

Du kannst vom Einkommen absetzen:
-gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen
-Fahrtkosten zur Arbeit und zurück(ich glaube 30ct pro km)
-Unterhaltszahlungen an Kinder oder Ehegatten oder Sonstige (Nachweis beifügen, etwa Kontoauszüge, Beschluss oder Festsetzung Unterhalt)
-erhöhte Wohnkosten wenn triftige Gründe vorliegen

Das Gericht setzt für deinen Lebensunterhalt eine Pauschale an. Dazu die vom Gericht anerkannten Mehrkosten. Von dem was vom Einkommen darüber liegt, musst die Hälfte als Rückzahlung einsetzen.

Das Gericht kann die Summe also zurückverlangen, eine Ratenzahlung anordnen bis die Summe getilgt ist oder es bleibt dabei, das du nichts zahlen musst. Zurückgezahlt wird an die Staatskasse, da bekommt man extra Post mit einer Zahlungsaufforderung.

Die Höhe der vom Gericht angesetzten Pauschalen zum Lebensunterhalt kann man auch nachlesen, ich habe nur gerade vergessen wo das steht.

Meine Infos zu der Sache sind der letzte heiße Scheiss dazu, da ich mich seit Jahren um die PKH mit dem Gericht streite und schon hunderte Seiten Nachweise dorthin gesendet habe. Da geht es aber natürlich um ganz andere Summen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
M Kosten für Reha Finanzen 10
Hajooo Private Krankenversicherung > Beitragshöhe und OP-Kosten ? Finanzen 61
R Haus mit Bruder teilen-Kosten Finanzen 32

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben