Sonnenschein12
Neues Mitglied
Ich kenne mich absolut nicht damit aus, wie ist denn die rechtliche Lage?
Müsste dir der Aufenthaltsort deines Kindes nicht bekannt sein? Ist der Vater da nicht in der Pflicht?
Wie konntest du ihn erreichen?
Ich würde mich abwaltlich beraten lassen und beim damals zuständigen Jugendamt beginnend versuchen mich vorzuarbeiten.
Aber:
Ist dein Vorhaben nicht sehr egoistisch?
Dieses Kind erinnert sich nicht an dich.
Du bist eine Fremde, sie kennt dich nicht.
Sie ist 12 Jahre als, wird noch einige Jahre genug zu tun haben mit Pubertät usw.
Du weißt nichts über sie, ihre Stabilität, Belastbarkeit.
Ich wäre im Sinne des Kindes sehr vorsichtig.
Vielleicht würde ich die Möglichkeit ins Auge fassen, vorerst regelmäßig Fotos und Berichte vom Vater zu erhalten. Evtl. wäre der Vater dann kooperativer?
Ob er dir den Aufenthaltsort mitteilen muss, würde ich abklären und nach Wegen dafür suchen.
Bevor ich auf die Tochter direkt zugehe, würde ich Kontakt zum zuständigen Jugendamt aufnehmen und auf eine Einschätzung und Begleitung durch einen Kinderpsychologen drängen.
Offen gesagt würde ich anstelle des Mannes ebenso handeln.
Meine Kinder sollen nicht mit Kriminellen verkehren. Auch nicht, wenn die haftstrafe verbüßt wurde.
Vermutlich hat dein Ex längst eine neue Familie gegründet; ich würde das Kind in Ruhe lassen.
(Wenn du vor "ungefähr 10 Jahren" das Sorge-und Umgangsrecht verloren hast, weil du "einige Jahre im Gefängnis warst", warum suchst du gerade jetzt?)
Normalerweise ruht das Sorgerecht während der Haft lediglich. Warum hast du es verloren? Hast du vom Gefängnis aus Initiative gezeigt, damit es zu Besuchskontakten kommt?
Wieso angeblich, akzeptiere das!
Was willst du ihr sagen, das du nun ein anderer Mensch bist, das bist du nicht.
Du kannst verzeihen, aber nie vergessen.
Akzeptire das, hast ja als du schlimmes getan hast auch gewusst was du tust.
Was war dir da wichtiger, deine Tochter, dein Mann oder was du damit erreichen wolltest.
Hast da nicht mit beiden beine im Leben gestanden, warum ist das denn passiert.
Du kannst nichts zurück oder aufholen, von dem was passiert ist.
Die Leben ihr Leben, ihr Zukunft, ob das Glücklich ist weist du nicht.
Entscheide dich ob das was du vorhast nicht noch mehr kaputtmacht!
Sorgerecht verloren, kann ich verstehen. Warum hast du das Umgangsrecht ebenso verloren?
War das Kind in die Straftat involviert?
Ich stand vor meiner Gefängnisstrafe nie mit beiden Beinen im Leben. Ich hatte eine Kindheit geprägt von Gewalt und Alkohol. In meiner Jugend habe ich mich dann an den falschen Freundeskreis gewendet und bin vollständig abgerutscht. Heute weiß ich, dass es die falschen Freunde waren, aber damals waren es die Menschen, bei den ich Liebe und Aufmerksamkeit bekommen habe. Das hatte ich im Elternhaus nie. Ich habe dementsprechend auch keinen Schulabschluss gemacht, keine Ausbildung, keine Arbeit. In den Tag gelebt und Dinge gemacht, die nicht legal waren. Ich war damals schon nicht mehr unbekannt bei der Polizei.
Mit dem Vater meiner Tochter war ich nie fest zusammen und er gehörte auch nicht zu diesem Freundeskreis. Ich war bei der Geburt 20 Jahre alt und total überfordert. Mal abgesehen von meiner generellen Situation, war ich auch noch zu jung für ein Kind. Ich wusste überhaupt nicht, was ich machen soll. Ihr Vater war damals schon 35 Jahre alt und stand mit beiden Beinen im Leben. Er konnte also besser mit der Situation umgehen und daher hat sie von Geburt an bei ihm gelebt. Ich durfte aber regelmäßig Kontakt zu ihr haben und sie besuchen.
Und dann kam meine Gefängnisstrafe. Es wurde damals entschieden, dass ich, mein Umfeld und die ganze Situation nichts für ein kleines Kind sind und deswegen wurde das Sorge- und Umgangsrecht entzogen.
Ich habe dort alles angenommen, was mir angeboten wurde. Ich habe meinen Schulabschluss gemacht, ich habe eine Ausbildung gemacht. Ich habe alles gemacht, um nach der Haftstrafe möglichst gut neu ins Leben zu starten.
Ich habe, wie gesagt, Briefe geschrieben und auch versucht anzurufen. Das war nie erfolgreich. Genauso kam nie eine Reaktion auf meine Briefe. Und die konnten ja irgendwann auch nicht mehr zugestellt werden.
Wenn man dann aus dem Gefängnis entlassen wird, muss man sich neu sortieren. Ich musste mir eine Wohnung suchen, einen Job suchen usw. Das ist sowieso schon schwer, aber wenn man im Gefängnis war noch schwieriger. Ich habe das aber geschafft.
Ich habe dann auch versucht meine Tochter zu finden. Ich habe keine Telefonnummer und keine Adresse. Ich bin sogar zur alten Adresse gefahren, mit dem Wissen, dass sie da nicht mehr wohnen. Ich wollte mich dennoch dort mal umhören, aber niemand konnte mit weiterhelfen. Ich habe Social Media durchsucht, aber nichts gefunden. Ich habe aber nicht aufgegeben und immer wieder im Internet gesucht. Jetzt vor kurzem habe ich ihn bei Instagram gefunden. Ich habe ihn angeschrieben und erstmal nur normal Kontakt zu ihm aufgenommen. Ich hatte nicht erwähnt, dass ich meine Tochter sehen möchte. Es kam sofort die Antwort, dass sie keinen Kontakt will und er hat mich blockiert.
Ich weiß nicht, ob das Jugendamt mir helfen kann. Ich habe keine Sorge- und Umgangsrecht. Ich bezahle aktuell auch keinen Unterhalt, weil ich nicht mal wüsste wohin ich den überweisen sollte. Ich weiß nicht, in welcher Stadt sie wohnt oder überhaupt das Bundesland. Ich hoffe, dass sie überhaupt noch in Deutschland sind.