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Meine Tochter (12) will angeblich keinen Kontakt

Ich würde dir wie gesagt empfehlen, ihr eine Nachricht irgendwie direkt zuzustellen, sodass der Vater sie nicht verschwinden lassen kann. Hier im Forum siehst du: Menschen werfen dir vor, dass du sie nie kontaktiert hättest und anschliessend fordern dieselben Menschen, dass du sie bitte nicht kontaktieren sollst. Lass dich bloss nicht von solchen Kommentaren in solch wichtigen Entscheidungen beeinflussen.
 
Am alleinig sorgeberechtigten Vater vorbei würde ich Dir keine Kontaktaufnahme raten.
Sowas bringt das Kind in Verwirrung, sie ist dann ungeschützt, das tut ihr nicht gut und bringt Dich später in eine blöde Position. Man könnte Dir vorwerfen, das Kindeswohl nicht im Auge zu haben.
Und so ein Verhalten kommt beim Jugendamt gar nicht gut an, TE. Wenn du es wirklich ernst meinst mit deiner Tochter, dann geh den offiziellen Weg über das Jugendamt. Ich sage dir aber gleich: Das gemeinsame Sorgerecht wirst du höchstwahrscheinlich nicht mehr bekommen eventuell aber ein Umgangsrecht, wenn du dich an die Vorgaben des Jugendamts hältst.

Und da du bisher keinen Unterhalt gezahlt hast, solltest du dich darauf einstellen, dass du eventuell zur Nachzahlung verpflichtet wirst. Es wäre ratsam, dich frühzeitig darüber zu informieren, wie du gegebenenfalls einen Insolvenzantrag stellen kannst.
 
Und so ein Verhalten kommt beim Jugendamt gar nicht gut an, TE. Wenn du es wirklich ernst meinst mit deiner Tochter, dann geh den offiziellen Weg über das Jugendamt. Ich sage dir aber gleich: Das gemeinsame Sorgerecht wirst du höchstwahrscheinlich nicht mehr bekommen eventuell aber ein Umgangsrecht, wenn du dich an die Vorgaben des Jugendamts hältst.

Und da du bisher keinen Unterhalt gezahlt hast, solltest du dich darauf einstellen, dass du eventuell zur Nachzahlung verpflichtet wirst. Es wäre ratsam, dich frühzeitig darüber zu informieren, wie du gegebenenfalls einen Insolvenzantrag stellen kannst.
Auch hier wieder, Dein Beitrag ist an den gestellten Fragen vorbei und wimmelt vor Unwissenheit. Lass es doch bitte einfach oder prüf vorher nach, was Du zu wissen glaubst.

Um das Sorgerecht geht es doch gar nicht.

Rückwirkend kann Kindesunterhalt nur gefordert werden, wenn dazu aufgefordert wurde und die Zahlung aus irgendwelchen Gründen nicht zustande kam oder wenn der Vater nachvollziehbar gehindert wurde, zur Offenlegung der Einkünfte aufzufordern. Zudem wird sie bei Gefängnisaufenthalt nicht leistungsfähig gewesen sein.

Außerdem! Kindesunterhalt ist nicht insolvenzfähig.
 
Außerdem! Kindesunterhalt ist nicht insolvenzfähig.
Du hast keine Ahnung. Sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Nachzahlung aufgefordert vermutlich sogar direkt vom Jugendamt. Das Jugendamt hat den Unterhalt in den letzten Jahren wahrscheinlich vorgestreckt, und sobald die TE eine Arbeit hatte oder hat, wird sie rückwirkend zur Zahlung verpflichtet. Je nachdem, wie hoch die Summe ausfällt, kann es durchaus sinnvoll sein, über einen Insolvenzantrag nachzudenken.
Ich hoffe, dass die TE sich nicht bei ihrer Tochter meldet das Kind hat es verdient, in Ruhe gelassen zu werden.
 
Auch dort wird ihr Willen nicht außer Acht gelassen und das ist genau richtig so.
Es geht in erster Linie darum, was die Tochter möchte. Wenn sie vor Gericht sagt, dass sie keinen Kontakt zur Mutter will, kann das Gericht nichts erzwingen. Spätestens ab dem 14. Lebensjahr kann sie sowieso selbst entscheiden. Solche Verfahren dauern oft bis zu zwei Jahre – und wenn das Kind sich konsequent verweigert, kann es auch sein, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt. Außerdem ist ein Familiengericht nicht kostenlos.
 

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