Und so ein Verhalten kommt beim Jugendamt gar nicht gut an, TE. Wenn du es wirklich ernst meinst mit deiner Tochter, dann geh den offiziellen Weg über das Jugendamt. Ich sage dir aber gleich: Das gemeinsame Sorgerecht wirst du höchstwahrscheinlich nicht mehr bekommen eventuell aber ein Umgangsrecht, wenn du dich an die Vorgaben des Jugendamts hältst.
Und da du bisher keinen Unterhalt gezahlt hast, solltest du dich darauf einstellen, dass du eventuell zur Nachzahlung verpflichtet wirst. Es wäre ratsam, dich frühzeitig darüber zu informieren, wie du gegebenenfalls einen Insolvenzantrag stellen kannst.