Cooler Lebensstil.
Wenn Du eine Wohnung und kein WG Zimmer hast, dann gibt es dazu einen Vertrag. den musst Du Dir mal ansehen. Es kann ein Vertrag sein, der kalt plus Nebenkosten ist oder warm plus Verbrauch etc. In jedem Fall ist es aber so, dass eine verbrauchsabhängige Abrechnung geschuldet ist, wenn die Wohnung nicht warm all in ist.
Du hast vermutlich in jedem Fall das Recht auf einen Anspruch auf Zustimmung durch den Vermieter dazu, dass Du in Deiner Wohnung einen Lebenspartner aufnehmen darfst. Überbelegung beachten. Er erhöht dann (natürlich) die verbrauchsabhängigen Kosten. Es gäbe nur noch eine Rundfunkgebühr.
Weiterhin hast Du vermutlich das Recht auf Zustimmung zur Untervermietung, weil Du nämlich nicht da bist. Die beiden Dinge solltest Du auf dem bekannten Anwaltsportal online ansprechen.
Dann ist noch die Frage, wie die Rundfunkanstalt Dich behandelt. Es ist fraglich, ob Du als Mieter gebührenpflichtig bist, wenn Du im Ausland lebst. "Die Wohnung ist ein(...) Raum, der(...) zum Wohnen und schlafen genutzt wird". Nicht werden muss, kann, soll, darf sondern wird. Wird aber nicht, wenn man dauerhaft nicht da ist.
Vermutlich bist Du in D auch nur begrenzt steuerpflichtig, wenn Du unter 185(?) Tagen im Jahr hier wohnst. (Beachte aber die Steuerpflicht von Erträgen aus Wertanlagen.) Eigentlich wäre überhaupt keine Steuer auf 2-monatiges (in D generiertes) Einkommen fällig, allerdings scheint als Krücke der Ort der Leistung des zahlenden Unternehmers her halten zu müssen, was dann D wäre. So etwa hat es ein Anwalt auf dem Anwaltsportal beschrieben, nur war der TS Seemann auf einem Schiff, das einer deutschen Reederei gehört und unter der Flagge von Malta fährt.
Ob Du in einem anderen Land eine günstigere Krankenversicherung mit weltweiter Geltung bekommen kannst, hast Du sicher schon gecheckt. Ebenso, ob eine ausländische Zulassung eines KFZ möglich ist. Sollte jemand wegen Steuern Stress machen, so gäbe es zu bedenken, dass mangels Verlegen des Wohnsitzes für 2 Monate einfuhrrechtlich vielleicht eine "Vorübergehende Verwendung" in Betracht käme, KFZ-Steuer seitig eine monatliche Zahlung oder Zahlung in Vorkasse für länger mit Rückerstattung.
War da was für Dich dabei?