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Miete zurückerhalten

Amoebe

Mitglied
Hallo,
folgende Situation hat sich zugetragen:
Ich bin letzten Sonntag für ein Praktikum von Kiel nach Frankfurt mit dem Regionalexpress, ICE, S-Bahn und Bus gefahren. Es war mit dem Vermieter zunächst abgemacht, dass ich am Vortag zwischen 15:30 und 16:30 Uhr eintreffe. Zumindest hatte ich diese Zeitspanne in meiner Anmeldung (pdf) angegeben. In dem vom Vermieter ausgestellten und von ihm unterschriebenen Mietbescheid (pdf) hat er diese Zeitspanne jedoch einseitig und ohne mich in Kenntnis zu setzen auf 16:00 Uhr geändert, dabei sollte es doch durchaus berechtigt sein, dass ich bei der langen Anfahrt nur eine Zeitspanne nennen kann?
Aufgrund persönlicher Umstände musste ich meine Anreise um einen Tag auf Sonntag verschieben und informierte den Vermieter telefonisch am Samstag morgen. Zuvor schrieb ich ihm eine E-Mail, weil ich ihn zunächst telefonisch nicht erreichen konnte, und bat um die gleiche Zeitspanne zur Ankunft. Es schien kein Problem zu sein, denn der Vermieter war erfreut bzw. bedankte sich, dass ich mich überhaupt meldete bzw. das überhaupt mitteilte. Er erzählte dann noch, dass manche trotz Zusage zu nachmittags dann erst um 18 Uhr kämen und dass ihn das nicht erfreute.
Am Sonntag stieg ich dann um 16:23 Uhr an der Bushaltestelle, die max. 5min von dem angebotenen WG-Zimmer in seinem Haus entfernt liegt, aus und erhielt zeitgleich die E-Mail vom Vermieter, dass er für heute nicht mehr erreichbar sei. Er schrieb, dass er traurig und wütend sei, dass ich mich nicht nochmal meldete zwecks Ankunftszeitpunkt (dementsprechend war die E-Mail voller Rechtschreibfehler), weil er davon ausging, dass wir in unserem Telefongespräch am Samstag morgen das so besprochen hätten, dass ein "Zwang" meinerseits bestand, mich nochmal zu melden. Für mich klang das aus dem Gespräch nur als optional heraus (nach dem Motto, dass ich mich nochmal melden könne), zumal ihm meine genannte Zeitspanne bekannt war.
Ich rief sofort an und sagte, dass ich sofort da sei (aufgrund des Verkehrs konnte ich nicht verstehen, ob der Vermieter überhaupt abgehoben hatte oder nur der Anrufbeantworter ansprang). Um Punkt 16:30 Uhr (also innerhalb der Zeitspanne) stand ich vor seiner Tür. Nach mehrmaligem Klingeln und Anrufen (bestimmt 5-6 mal) und 3 E-Mails später mit der Bitte mich reinzulassen, bin ich dann wieder in die Innenstadt gefahren, um mir Schlüssel für ein Apartment abzuholen, in dem ich jetzt auch lebe (Plan B).
Alternativ hätte ich mir theoretisch natürlich auch eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel suchen können und dann am Folgetag nochmal beim Vermieter auftauchen bzw. einen neuen Einzugstermin vereinbaren können. Für mich kam das jedoch nicht in Frage, weil das Vertrauensverhältnis hinüber war. Solch einer Person, die mich bewusst ausgesperrt hat, um mir scheinbar einen Denkzettel zu verpassen und die wusste, dass ich am Folgetag meinen ersten Arbeitstag hatte, überweise ich nicht noch 700€ Kaution.
Problem ist nun, dass ich schon die Aprilmiete für das Zimmer von 400€ gezahlt hatte und der Vermieter auf meine Forderung, mir das Geld zurück zu überweisen, bisher nicht eingeht. Er schrieb nur, dass er das Zimmer zu Anfang Mai weitervermieten würde, wenn ich kein Interesse mehr am Einzug hätte.
Kann ich da rechtlich etwas machen bzw. argumentieren, dass seine Aktion nicht verhältnismäßig war bzw. hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten sollte (falls Rechtsberatung nicht erlaubt)? Unterschrieben hatte ich bisher nur eine Zusatzvereinbarung (Verhaltensregeln im Haus) und keinen Mietvertrag über Miethöhe, Dauer etc. Vom Vermieter weiß ich zudem seinen Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus für mögliche Hilfe/Antworten.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
wieso bist du denn an dem Tag erst gegen 16:30 gekommen,
er hatte doch gesagt, dass die Zeit "16;00 Uhr" ist?

trotzdem wusste er um die von dir angegebene Zeit und hätte da nicht so bockig sein müssen,
aber wir gesagt:
nach seiner Vorstellung war es 16 Uhr.
Der Type erscheint mir eh etwas zu empfindlich, gut, dass der nciht dein Vermieter geworden ist.

wenn du keinen vertrag hast, hast du ihm jetzt 400.- geschenkt, da, nach meinem Gefühl, die 400.- ja nicht an eine Leistung seinerseits gebunden waren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Mir scheint, da war die Kommunikation nicht optimal.

Du hast also nur einen Zettel, auf dem steht, dass du um 16 Uhr anreisen sollst? Und hast nirgends schriftlich zurückgemeldet, dass du das nicht schaffst? Schwierig.
 

Yara

Aktives Mitglied
Ihr ward um 16 Uhr zur Schlüsselübergabe verabredet und du bist erst um 16:23 Uhr aus dem Bus gestiegen, du warst also zu spät.
Der Vermieter hatte keine Lust länger zu warten und hat einen neuen Termin mit dir ausgemacht?
Wenn du das Zimmer nun nicht mehr beziehst, musst du auch keine Kaution hinterlegen.
Die 400,--€ anteilige Miete für April hast du leider verschenkt, denn theoretisch könntest du bis Ende April in dem Zimmer noch wohnen.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
TE hat dem Vermieter noch aus Kiel vor der Reise mitgeteilt, das es sich um eine Zeitspanne zwischen 16:00uhr und 16:30 Uhr handelte und dann noch mal sich alles um einen Tag verschieben es aber genauso bei 16:00 uhr und 16:30uhr bliebe. Also wusste er bescheid und hat das dann dementsprechend zur Kenntnis zu nehmen. Kiel liegt in Schleswig-Holstein und Frankfurt in Hessen. Das ist nicht um die Ecke!
Ist halt die Frage, was man unter der "Zeitspanne" versteht. Der Vermieter hatte 16 Uhr festgelegt.

Was am Telefon gesprochen wurde, wird nicht so genau geschrieben.

@Amoebe , hast du explizit erwähnt oder noch besser per Mail geschrieben, wann du da sein kannst?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Das Geld muss er ihr zurück erstatten. Sie hat ihm gesagt zwischen 16 und 16:30uhr ist sie da. Bei so einer langen Fahrt kann es immer passieren, daß man später ankommt. Erst Recht wenn die Bahn dafür bekannt ist, unpünktlich zu sein. Wenn der Vermieter nur 16uhr aufschreibt im MV und auch nicht due Tür öffnet, kann die das Geld zurück
verlangen .

Mit scheint es, das so ein Vermieter Erbsenzählerisch und zu peinlich penibel eingestellt ist.

Ich würde dem eine entsprechende Bewertung verpassen.
naja,
sie sagt: 15:30 bis 16.30
er sagt: 16 Uhr
beide sagen: "dann bleibt es bei dem neuen Termin beim bekannten Zeitfenster."
für sie: 15:30 bis 16:30
für ihn: 16 Uhr.
Tja.


ansonsten muss man einen Termin halt möglich machen.
Kenne ich auch ....
"Ich kann nicht um 9 Uhr da sein - der Bus kommt erst um zehn nach 9 Uhr an."

Dann muss man halt einen vorher nehmen, auch, wenn man eine halbe Stunde warten muss.
Aber Termin ist 9:00 Uhr .
 
Zuletzt bearbeitet:

Yara

Aktives Mitglied
Das Geld muss er ihr zurück erstatten. Sie hat ihm gesagt zwischen 16 und 16:30uhr ist sie da. Bei so einer langen Fahrt kann es immer passieren, daß man später ankommt. Erst Recht wenn die Bahn dafür bekannt ist, unpünktlich zu sein. Wenn der Vermieter nur 16uhr aufschreibt im MV und auch nicht due Tür öffnet, kann die das Geld zurück
verlangen .

Mit scheint es, das so ein Vermieter Erbsenzählerisch und zu peinlich penibel eingestellt ist.

Ich würde dem eine entsprechende Bewertung verpassen.
Eben nicht! Der Vermieter hat den Termin ausdrücklich 16:00 Uhr benannt.
Da der TE diesen Termin, aus welchen Gründen auch immer, nicht widersprochen hat, dann war er zu spät.
Natürlich kann die Bahn sich immer verspäten, so muss er dieses einkalkulieren und entsprechend früher aufbrechen, so dass er den Termin pünktlich einhalten kann.

dem vom Vermieter ausgestellten und von ihm unterschriebenen Mietbescheid (pdf) hat er diese Zeitspanne jedoch einseitig und ohne mich in Kenntnis zu setzen auf 16:00 Uhr geändert, dabei sollte es doch durchaus berechtigt sein, dass ich bei der langen Anfahrt nur eine Zeitspanne nennen kann?
Wie kann man das "ohne in Kenntnis zu setzen"?
Mag sein, dass das alles ungünstig gelaufen ist, aber nur du, TE, bist dafür verantwortlich deine Nachrichten abzuberufen.
 

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