Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Miete zurückerhalten

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
@Amoebe meint:
"ohne das mit mir abzusprechen".
Der Typ ist halt ein Pünktlichkeitsfanatiker,
evtl. macht ihn ein Zeitfenster von einer Stunde super-nervös,
genauso,
wenn jemand zu spät kommt. Gibt auch hier im Forum genug leute, die auf einer bestimmten Struktur bestehen. Und als Wohnungsinteressent muss man das halt mitmachen.
 

Yara

Aktives Mitglied
Sie konnte ja vorher unmöglich persönlich mit ihm sprechen. Und wer bei einer Ankunft sich weigert die Tür zu öffnen, der darf halt nie wieder vermieten.
Das bestimmt WER?
Dem Vm muss klar sein, das es auf einer Reise immer zu Komplikationen kommen kann. Aber manche Leute wollen immer jemanden ans Mützchen und dann das Geld behalten. Würde mich an Airbnb wenden und den Sachverhalt beschreiben. Notfalls natürlich Rechtsanwalt.
Dem Vermieter muss das überhaupt nicht klar sein.
Klar sein muss ihn nur, dass wenn er einen Termin vorgibt, dieser auch eingehalten wird.
Würde mich an Airbnb wenden und den Sachverhalt beschreiben. Notfalls natürlich Rechtsanwalt.
Klar, wegen 400,--€ einen Rechtsanwalt bemühen, der schon 300,--€ alleine für die Erstberatung nimmt, wirklich sehr schlau!
 

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Das Geld ist futsch.
Egal wer Recht hat oder nicht.
Wenn der Vermieter sich tot stellt und nicht zurückzahlt, musst Du tätig werden. Und das kostet auch erstmal Geld.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Dann kannst Du den Fall dort schildern und nach Deinen Erfolgschancen fragen.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Momentchen, warum sollten die 400,-€ futsch sein? Sie waren als Miete zweckgebunden in der Ansicht, dass der Vertrag zustande kommt. Da er nun nicht zustande gekommen ist, musst Du @Amoebe ihm einen Brief per Einschreiben schicken, in dem Du ihm eine Frist in Form eines Datums!! schickst, bis wann Du das Geld zurückerwartest. Üblich sind 14 Tage. Hast Du das Geld dann nicht, kannst Du in einen gut sortierten Schreibwarenladen oder zu einer Gerichtsstelle gehen und einen Mahnbescheid beantragen. Das hilft den meisten auf die Sprünge.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Momentchen, warum sollten die 400,-€ futsch sein? Sie waren als Miete zweckgebunden in der Ansicht, dass der Vertrag zustande kommt. Da er nun nicht zustande gekommen ist, musst Du @Amoebe ihm einen Brief per Einschreiben schicken, in dem Du ihm eine Frist in Form eines Datums!! schickst, bis wann Du das Geld zurückerwartest. Üblich sind 14 Tage. Hast Du das Geld dann nicht, kannst Du in einen gut sortierten Schreibwarenladen oder zu einer Gerichtsstelle gehen und einen Mahnbescheid beantragen. Das hilft den meisten auf die Sprünge.
Es gibt
- mündlcihe Vereinbarungen
- vertragliche Bindungen
- Vertrauensschutz
- Rückzahlungsansprüche,

soweit ich mich noch an die Vorlesungen erinnere.

Aber was davon hier greift, kann nur ein Rechtsanwalt nach genauer Sichtung der Lage beurteilen.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Und das war in diesem Fall nicht nur eine Ansprache mit 16Uhr, sondern: zwischen 16 und 16:30 Uhr. Wenn man keine Ahnung von solchen Sachen hat, sollte man sich einlesen oder nicht vorpreschen und meine Antworten verzerren. Bitte ruhig bleiben.
Du verzerrst deine Antworten aber selbst.
Bitte gleiche noch mal die Zeiten ab, besonders, wenn du sie fett schreibst. Sonst verwirrt das doch noch mehr, oder?
 

GrayBear

Aktives Mitglied
- mündlcihe Vereinbarungen ...
Stimmt schon, aber der zentrale Punkt ist die "übereinstimmende Willenserklärung" und die liegt nun nicht mehr vor, denn er will den Vertrag nicht mehr. Also ist auch die Zahlung der Miete hinfällig, denn sie war ja keine Provision oder ein Geschenk, sondern eine Monatsmiete. Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und ist nicht an eine Form gebunden. Aber dann sollten die Räume @Amoebe auch zur Verfügung stehen und auch das ist nicht der Fall. Kein Vertrag, Kohle muss erstattet werden. Aber klar, das ist keine Rechtberatung.
 

Yara

Aktives Mitglied
Sie, die TE hat als Interessent, als sie das Zimmer anmieten wollte gesagt, wann sie anreist, da sie vom Vermieter doch gefragt wurde. Und das war in diesem Fall nicht nur eine Ansprache mit 16Uhr, sondern: zwischen 16 und 16:30 Uhr. Wenn man keine Ahnung von solchen Sachen hat, sollte man sich einlesen oder nicht vorpreschen und meine Antworten verzerren. Bitte ruhig bleiben.
Du irrst dich, leider.
Lies es dir bitte noch einmal durch.
Der Termin zwischen 16 und 16:30 Uhr. war der ursprüngliche Termin am Vortag, (diesen hast du jedoch falsch wiedergebeben) dieser wurde durch den Vermieter geändert, auf den nächsten Tag um punkt 16:00 Uhr. :D
Wenn man keine Ahnung von solchen Sachen hat, sollte man sich einlesen oder nicht vorpreschen und meine Antworten verzerren. Bitte ruhig bleiben.
...
Nur höre auf alles zu verallgemeinern. Wir sind in einem Hilferufforum und nicht da, wo man andereLeute wegen Geld und Aussehen verurteilt.
Bitte bleibe sachlich und unterlass diese subtilen Beleidigungen.
Wer nicht auf das Geld angewiesen ist, geht auch nicht auf AirBnB, sondern sucht sich ein schickes Hotelzimmer in FFM aus. :)
Das bestimmt WER?
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben