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Miete zurückerhalten

kasiopaja

Urgestein
Wie bist Du denn überhaupt auf diesen Vermieter gestoßen? Das wäre für den Sachverhalt auch wichtig.
War es auf einer Plattform für Ferienwohnungen oder wie bist Du auf den gekommen?
 
V

Versuch

Gast
@Versuch: Wo liest du bitte eine Anspruchshaltung von mir heraus, wenn ich den Vermieter gefragt habe, ob auch eine Zeitspanne von 1std (nicht 1,5std) möglich sei und er telefonisch zugestimmt hat? Im Übrigen wohnt er da. Er ist auch kein Betrüger im eigentlichen Sinne, nur bisschen sonderbar (mit der Meinung bin ich ja scheinbar fast allein). Beruflich ist er Vertriebsmanager und ich finde es schade, dass er es trotzdem nötig hat, Praktikanten "abzuziehen". Für mich ist das nichts anderes.
Mein Plan B war ein Apartment meines Arbeitgebers, das für mich bis zum letzten Montag reserviert war (nein, ich habe es niemandem weggenommen), ist halt nur ein bisschen teurer.
So, wie du schreibst, würde ich als nicht-Jurist davon ausgehen, dass ein Vertrag mündlich abgeschlossen wurde (übereinstimmende Willenserklärung/ konkludentes Handeln).

Der Hinweis mit dem Anwalt (nicht nur von mir) verdankt sich der Tatsache, dass in Deutschland juristische Laien keine Rechtsberatung leisten dürfen. Eine Meinung kann jede/r haben. Das hilft bei rechtlichen Fragen aber nicht wirklich weiter.

Ich korrigiere mich: du hast darum gebeten, im Zeitraum innerhalb einer Stunde anreisen zu können (nicht 1,5 h). Anscheinend gab es nichtsdestotrotz telefonisch ein Missverständnis: offenbar dachtest du, er sei einverstanden, er verstand anscheinend einen Zeitpunkt (16 Uhr).

Davon auszugehen, dass eine andere Person einen längeren Zeitraum (in diesem Fall eine Stunde) lang auf die eigene Anreise wartet, finde ich nichtsdestotrotz schon eine Anspruchshaltung.

Du hättest ihn zumindest über die Verspätung informieren können (auch hier gab es offenbar telefonisch ein Missverständnis: anscheinend war er ja der Meinung, dass du das auch zugesagt hättest.)

Dass er dort wohnt, mildert das etwas ab.

Aber dennoch kann man vernünftigerweise davon ausgehen, dass Menschen an einem Sonntag Nachmittag evtl noch andere Dinge zu tun haben oder andernorts erledigen wollen (zum Beispiel jemanden besuchen) anstatt zu warten.

Dass er dich 'abziehen' wollte, kann ich aus dem Geschilderten nicht entnehmen.

Der Termin zur Schlüsselübergabe ist geplatzt.

Am nächsten Tag hat er lt deiner Information eine Mail geschrieben und angeboten, dass eine Schlüsselübergabe noch am gleichen Tag stattfinden kann, wenn du bis 15 Uhr noch anrufst

Falls das nicht klappt, könne die Schlüsselübergabe noch in der gleichen Woche an einem anderen Tag stattfinden, aber mit etwas Vorlauf/ Planung.

So zumindest verstehe ich diese Aussage von dir:

Und du meinst, dass es auch unerheblich ist, dass er mir per Mail am letzten Montag (am Tag nach der Aktion) um 12:47 Uhr eine telefonische Terminvereinbarung bis 15 Uhr für einen Ersatztermin zum Einzug am gleichen Tag anbot (für die Folgetage wäre es unsicher und bedürfe einer rechtzeitigen Planung schrieb er). Abgesehen davon, dass ich kein Interesse mehr hatte und das auch so schrieb, ist ~13 Uhr auch nicht gerade rechtzeitig und ein 2 Stunden Fenster mMn nicht gerade flexibel vor dem Hintergrund, dass die Miete schon geleistet war.
2 Stunden Zeit zum zurück rufen ist jetzt nicht so üppig. Andererseits wissen wir nicht sicher, wann er die Mail geschrieben hat. Meistens brauchen Mails nur paar Minuten, bis sie eintreffen. Im Einzelfall kann das aber auch mal mehrere Stunden dauern.

Alles in allem: schreib dem Vermieter am besten einen Brief (per Prio, dann gibt es einen Nachweis), dass du vom Mietvertrag zurück trittst, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst und eine Weitervermietung so bald wie möglich wünschst und schreib das Geld für die Aprilmiete ab
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Falls es über Airbnb ging ist klar, daß das Mietrecht mit Füssen getreten wird. Dieses Geschäftsmodell ist nicht kompatibel zum Mietrecht. Es passt nur zur Ferienvermietung und das auch das nur zur Hälfte.

Ändert aber nichts an meiner Einschätzung.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
@Eisherz Hättest du an meiner Stelle im Hotel übernachtet und am Folgetag eine erneute Kontaktaufnahme versucht und 700€ Kaution überwiesen? Sorry, glaube ich dir nicht. Ich dachte, dass meine Reaktion (zumindest emotional) nachvollziehbar ist.
Vermutlich hätte ich das getan.
Ich hätte mich entschuldigt für die schiefgelaufene Schlüsselübergabe und hätte dann das Apartement bezogen.
Was sollte mir denn passieren? Was hätte der Vermieter mir denn für Knüppel in die Beine werfen können?
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Es gab eine E-Mail, in der 200,-€ als Aufwandsentschädigung bestätigt wurden?
der typ kann keine "Aufwandsentschädigung" fordern.
Das geht nur bei Ehrenamt (die Arbeit muss gemeinnützlich oder kirchlich oder mildtätig sein).
Als Privatmensch kann er auch keine "Bearbeitungsgebühr" verlangen.

Du schreibst, der Typ macht ständig Rechtschreibfehler in einem Wust von mails.
Das hört sich so an, als ob er sich selbst als professionellen Geschäftsmann sieht, der mit "Fachsprache" um sich wirft und sich so im Recht sieht.
Ich denke, du kommst da echt nur mit einem Anwalt weiter, weil der Typ aufgrund seiner Unkenntnis überhaupt keiner Argumentation gegenüber aufgeschlossen sein wird.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Du erwartest allen Ernstes, dass sich dieser an einem Sonntag Nachmittag über einen Zeitraum von 1,5 Stunden bei der zu übergebenden Wohnung / Zimmer aufhält, um auf dich zu warten? Das ist eine Schlüsselübergabe, keine Hotel mit Rezeption.
also eigentlich hätte er einfach anrufen können,
wenn er da ist und der vermieter dann los tigern.
Wenn ich eine Wohnung vermieten will und schon den ganzen Papierkram habe,
kann ich auch ein oder zwei Studnen auf den Anruf warten.
 

Amoebe

Mitglied
@Versuch: Also mir haben die Beiträge von GrayBear und Dalmatiner beim weiteren Vorgehen geholfen. Auch finde ich deinen Beitrag sehr hilfreich, auch wenn ich deine Meinung zum Vermieter nicht teile.
Wie könnte ich denn denken, dass er nicht einverstanden gewesen sei, wenn genannte Zeitspanne mehrmals mündlich als auch in Textform besprochen wurde? Deswegen bin ich ja so verärgert. Und wenn es für ihn so eine Zumutung gewesen war, hätte er das ja im Vorfeld kommunizieren können. Ich weiß nicht, wie du daraus herleitest, dass das meine Anspruchshaltung war.
Im Übrigen kennen wir doch alle die Deutsche Bahn oder? Ich bin um 5:30 Uhr aufgestanden (O-Ton des Vermieters: "Sie müssen nun auch nicht um 6 Uhr aufstehen", am Telefon klang das alles noch sehr locker/problemlos).
Und wie ich schon schrieb, ging es ihm wohl mehr um den Fakt, das ich mich von unterwegs nicht nochmal gemeldet hatte, weil andere Praktikanten ihn laut Eigenaussage auch mal Stunden warten lassen, was ich natürlich nicht in Ordnung finde und mir auch nicht das Recht gibt, es ebenso zu tun, was ja aber auch nicht der Fall war, weil ich innerhalb der Zeitspanne ankam.

So wie es scheint, haben wir ja nun einen mündlichen Mietvertrag über 3 Monate 😁 Ich bin leider ein bisschen naiv an die Sache herangegangen. Er hat sich ja schon dazu bereiterklärt, sich zum 1.5. einen neuen Mieter zu suchen und bei schriftlichem Einverständnis meinerseits auch schon früher.
Falls das jemand weiß: Verbaue ich mir denn irgendetwas, indem ich schriftlich zurücktrete oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige zur Weitervermietung? Immerhin würde ich damit dann ja eingestehen,dass wir einen MV haben. Ich möchte die 400€ nicht in den Wind schießen und solch ein Verhalten auch noch belohnen, wobei bei erfolgreicher Weitervermietung noch im April mir anteilig Aprilmiete zusteht und je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher wird das wohl? Deshalb weiß ich nicht, ob ich noch versuchen sollte, vorher (oder erst danach) eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, falls die überhaupt weiterhilft.

Das Inserat war übrigens bei wg-gesucht.

Und warum sollte ich mich entschuldigen, nachdem ich am Vortag mehrere Male eiskalt ignoriert wurde und mich von ihm per Email dumm anmachen lassen musste? Das ist für mich verkehrte Welt. Ich habe auch meinen Stolz, der mich scheinbar womöglich Geld kostet. Ich hatte auch schon einen 11std Tag hinter mir. Am besagten Tag hatte ich mich zweimal per Mail dafür entschuldigt, dass/falls ich ihn verärgert habe, aber auch nur um reingelassen zu werden, um ehrlich zu sein, weil ich kein Fehlverhalten bei mir sah und bewusst auch keines zugestand.
Ich bin ja durchaus selbstkritisch, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie manche beim Vermieter keinerlei Fehlverhalten sehen und ich könnte auch nicht nachvollziehen, wenn das rechtlich überhaupt keine Rolle spielte.
 

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J 1000 Euro Miete Finanzen 77

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