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Miete zurückerhalten

Buntehäsin

Sehr aktives Mitglied
Mit einer Anzeige kriegt er sein Geld auch nicht wieder.
Betrug? Würde mich interessieren, ob dieser Straftatbestand überhaupt vorliegt.
Aber wir werden es wohl nicht erfahren. Ich bin auch kein Anwalt für Mietrecht. Wie kaum jemand hier.
 

Amoebe

Mitglied
Das Mietverhältnis ist nicht zu stande gekommen, da der Vermieter zwar für April bereits Miete, du aber kein Zimmer bekommen hast.

Maßgebend sind die tatsächlichen Gegebenheiten. Klar kann der MV auch mündlich geschlossen werden. Aber der Vermieter hat seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt.

Details zur Wohnungsübergabe spielen keine Rolle. Der Vermieter kann vielleicht selbst vom Vertrag zurücktreten. Aber er kann nicht einfach die Miete einbehalten. Dafür hätte er mindestens die Wohnungsschlüssel übergeben müssen.

Der Fall ist so klar, da gibt es nichts drüber nachzudenken. Ich könnte mir sogar vorstellen, das eine Vermietung gar nicht geplant war und das Ganze eine Betrugsmasche ist.

Also schriftlich zur Rückzahlung derMiete auffordern. Dafür eine Frist setzen. Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein.

Erfolgt keine Erstattung innerhalb der Frist, Strafanzeige wegen Betrug oder Anwalt einschalten. Letzteres wäre natürlich sehr aufwändig, darum eher Variante 1.
Danke, das wäre ja schön, wenn es so wäre.
In seiner Excel Datei zum Anmelden hat er geschrieben, dass die Anzahlung von 200€, die ich am 18.3. geleistet habe, einbehalten werden, wenn das Mietverhältnis nicht zustande kommen sollte (der Fall ist ja nun eingetreten), als Aufwandsentschädigung o.ä.
Diese 200€ wurden mit weiteren 200€, die ich am 3.4. geleistet habe, verrechnet zur Miete des ersten Monats April. Dementsprechend ist der Zweck der Anzahlung doch auch die Miete (es heißt ja nicht umsonst Anzahlung). Dann wäre es doch unrechtens, wenn er diese einbehalten würde/könnte ohne Gegenleistung?
Und du meinst, dass es auch unerheblich ist, dass er mir per Mail am letzten Montag (am Tag nach der Aktion) um 12:47 Uhr eine telefonische Terminvereinbarung bis 15 Uhr für einen Ersatztermin zum Einzug am gleichen Tag anbot (für die Folgetage wäre es unsicher und bedürfe einer rechtzeitigen Planung schrieb er). Abgesehen davon, dass ich kein Interesse mehr hatte und das auch so schrieb, ist ~13 Uhr auch nicht gerade rechtzeitig und ein 2 Stunden Fenster mMn nicht gerade flexibel vor dem Hintergrund, dass die Miete schon geleistet war.
Ich schätze mal, dass er auch nicht damit gerechnet hat, dass ich eine Alternative habe.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Hier wurde schon öfter geschrieben, dass überhaupt kein Vertrag zustande gekommen sein soll.

Gut - dann gab es nie einen Vermieter, keinen Mieter, kein Mietobjekt und keine Mietzahlung.
Es gibt dann jetzt erst recht keinen Widerruf, keinen Rücktritt, keine Kündigungsmöglichkeit, keine Aufhebung aber auch keinen Grund anzureisen sowie keine Pflichten wie sie ein Vermieter hätte.
All dies sind Dinge, die nur durch einen Vertrag entstehen können.

Das einzige was es dann noch gibt ist ein Zahlungsempfänger, der eine Summe ohne Rechtsgrund erhalten hat - und die kann man natürlich zurück fordern.

Anscheinend stimmt da aber was nicht.

Eine unterschriebene Hausordnung kann nur als Ergänzung eines wie auch immer zustande gekommenen Mietvertrages verstanden werden.
Die Hausordnung schreibt selten Leuten im Nachbarhaus vor, was sie zu tun haben, sondern den Mietern des Hauses. Mieter wird man nur durch einen Vertrag. Und der verweist - als Bestandteil -auf die Hausordnung.

Gibt es nun einen Vertrag, so eröffnet erst dieser die Möglichkeiten (s.o.) sich daraus zu lösen.
 
V

Versuch

Gast
Hallo,
folgende Situation hat sich zugetragen:
Ich bin letzten Sonntag für ein Praktikum von Kiel nach Frankfurt mit dem Regionalexpress, ICE, S-Bahn und Bus gefahren. Es war mit dem Vermieter zunächst abgemacht, dass ich am Vortag zwischen 15:30 und 16:30 Uhr eintreffe. Zumindest hatte ich diese Zeitspanne in meiner Anmeldung (pdf) angegeben. In dem vom Vermieter ausgestellten und von ihm unterschriebenen Mietbescheid (pdf) hat er diese Zeitspanne jedoch einseitig und ohne mich in Kenntnis zu setzen auf 16:00 Uhr geändert, dabei sollte es doch durchaus berechtigt sein, dass ich bei der langen Anfahrt nur eine Zeitspanne nennen kann?
Aufgrund persönlicher Umstände musste ich meine Anreise um einen Tag auf Sonntag verschieben und informierte den Vermieter telefonisch am Samstag morgen. Zuvor schrieb ich ihm eine E-Mail, weil ich ihn zunächst telefonisch nicht erreichen konnte, und bat um die gleiche Zeitspanne zur Ankunft. Es schien kein Problem zu sein, denn der Vermieter war erfreut bzw. bedankte sich, dass ich mich überhaupt meldete bzw. das überhaupt mitteilte. Er erzählte dann noch, dass manche trotz Zusage zu nachmittags dann erst um 18 Uhr kämen und dass ihn das nicht erfreute.
Am Sonntag stieg ich dann um 16:23 Uhr an der Bushaltestelle, die max. 5min von dem angebotenen WG-Zimmer in seinem Haus entfernt liegt, aus und erhielt zeitgleich die E-Mail vom Vermieter, dass er für heute nicht mehr erreichbar sei. Er schrieb, dass er traurig und wütend sei, dass ich mich nicht nochmal meldete zwecks Ankunftszeitpunkt (dementsprechend war die E-Mail voller Rechtschreibfehler), weil er davon ausging, dass wir in unserem Telefongespräch am Samstag morgen das so besprochen hätten, dass ein "Zwang" meinerseits bestand, mich nochmal zu melden. Für mich klang das aus dem Gespräch nur als optional heraus (nach dem Motto, dass ich mich nochmal melden könne), zumal ihm meine genannte Zeitspanne bekannt war.
Ich rief sofort an und sagte, dass ich sofort da sei (aufgrund des Verkehrs konnte ich nicht verstehen, ob der Vermieter überhaupt abgehoben hatte oder nur der Anrufbeantworter ansprang). Um Punkt 16:30 Uhr (also innerhalb der Zeitspanne) stand ich vor seiner Tür. Nach mehrmaligem Klingeln und Anrufen (bestimmt 5-6 mal) und 3 E-Mails später mit der Bitte mich reinzulassen, bin ich dann wieder in die Innenstadt gefahren, um mir Schlüssel für ein Apartment abzuholen, in dem ich jetzt auch lebe (Plan B).
Alternativ hätte ich mir theoretisch natürlich auch eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel suchen können und dann am Folgetag nochmal beim Vermieter auftauchen bzw. einen neuen Einzugstermin vereinbaren können. Für mich kam das jedoch nicht in Frage, weil das Vertrauensverhältnis hinüber war. Solch einer Person, die mich bewusst ausgesperrt hat, um mir scheinbar einen Denkzettel zu verpassen und die wusste, dass ich am Folgetag meinen ersten Arbeitstag hatte, überweise ich nicht noch 700€ Kaution.
Problem ist nun, dass ich schon die Aprilmiete für das Zimmer von 400€ gezahlt hatte und der Vermieter auf meine Forderung, mir das Geld zurück zu überweisen, bisher nicht eingeht. Er schrieb nur, dass er das Zimmer zu Anfang Mai weitervermieten würde, wenn ich kein Interesse mehr am Einzug hätte.
Kann ich da rechtlich etwas machen bzw. argumentieren, dass seine Aktion nicht verhältnismäßig war bzw. hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten sollte (falls Rechtsberatung nicht erlaubt)? Unterschrieben hatte ich bisher nur eine Zusatzvereinbarung (Verhaltensregeln im Haus) und keinen Mietvertrag über Miethöhe, Dauer etc. Vom Vermieter weiß ich zudem seinen Arbeitgeber.
Vielen Dank im Voraus für mögliche Hilfe/Antworten.
Ich finde diese Geschichte sehr merkwürdig.

Entweder gibt es einen Mietvertrag (nun mündlich oder schriftlich abgeschlossen) oder nicht. Wenn du ihm Geld für die Miete überwiesen hast, deutet das meiner Meinung nach doch darauf hin, dass ein Mietvertrag zustande gekommen ist, oder nicht?

In diesem Fall könntest du nicht einfach einseitig zurück treten, sondern müsstest den Vertrag erst kündigen. Reguläre Kündigungsfrist sind 3 Monate, bei möbliertem Mietraum weniger. In diesem Fall würdest du dem Vermieter noch die Miete für den Rest des Kündigungszeitraums schuldig sein.

Ob du einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten kannst, weil es da offenbar ein Missverständnis oder sonstiges Kuddelmuddel über den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe gegeben hat, müsstest du in der Tat rechtlich klären lassen. Neben Anwälten bieten auch Mietervereine oder manchmal auch Verbraucherzentralen Rechtsberatung an.

Persönlich habe ich da Zweifel, dass dir ein Rücktrittsrecht zusteht, bin aber kein Jurist.

(Nur Meinung:)
Im Übrigen finde ich deinen Anspruch an einen potenziellen Vermieter überzogen. Du erwartest allen Ernstes, dass sich dieser an einem Sonntag Nachmittag über einen Zeitraum von 1,5 Stunden bei der zu übergebenden Wohnung / Zimmer aufhält, um auf dich zu warten? Das ist eine Schlüsselübergabe, keine Hotel mit Rezeption.

Wenn der Vermieter in der Nähe wohnt, kann er natürlich aus Kulanz ausmachen, dass du ihn anrufst oder per Chat mitteilst, wann genau du angekommen bist oder sobald du abschätzen kannst, wann du ankommst und er dann erst kommt. Habt ihr aber offensichtlich so nicht vereinbart.

Dass er sich auf eine Schlüsselübergabe am Sonntag eingelassen hat (üblich ist Werktag incl Samstag) und das bevor die Kaution überwiesen war, zeigt schon guten Willen.

Dass du einen Plan B in petto hattest und jetzt offenbar woanders wohnst, finde ich auch merkwürdig. Hast du zwei Mietverträge parallel abgeschlossen?

Im Gegensatz zu den meisten Meinungen hier finde ich, dass dem Vermieter die April - Miete moralisch zusteht (juristisch kann ich es nicht beurteilen).

Immerhin hat er das Zimmer oder Apartment offenbar für dich frei gehalten und dass er im laufenden Monat jemanden finden kann, der sofort einzieht und taggenau bezahlt, ist eher unwahrscheinlich. Ob du im Gegenzug einen Anspruch auf das Geld für eine Hotelübernachtung gehabt hättest wegen der geplatzten Schlüsselübergabe, ist ebenfalls eine juristische und hier außerdem fiktive Frage

#2Ct
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Jetzt sind doch noch einige Details dazugekommen, die das Ganze noch undurchsichtiger gemacht haben. Es gab eine E-Mail, in der 200,-€ als Aufwandsentschädigung bestätigt wurden? Dann war das also doch keine Mietanzahlung und damit sind sie vielleicht doch "futsch".

Ok, versuch einfach Dein Glück mit einem Einschreiben und evtl. dem Mahnbescheid (Kostet nur das Formular und 20,-€ oder so). Wenn dem widersprochen wird, muss Du eben vor Gericht. Aber wenn Du in keinem Mieterverein bist und keine Versicherung hast, dann wird der Anwalt und das Verfahren teurer als 400,-€ und es macht keinen Sinn zu klagen. Darauf spekuliert dieser Herr womöglich. Soll heißen: beim nächsten Mal weniger Chaos anrichten.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Eine Anzahlung für Wohnraum- Mietverträge, die bei Nichtantritt einbehalten wird, ist rechtswidrig. Egal ob man Mieter ist oder Untermieter, egal ob befristeter Vertrag oder nicht.

Anders sieht das aus, wenn es sich um eine Ferienunterkunft oder was vergleichbares handelt. Da sind Anzahlungen üblich und da kann der Vermieter auch was einbehalten bei Nicht- Antritt. Diese Variante scheint es aber nicht zu sein, denn andererseits soll ja auch Kaution gezahlt werden. Das ist in dieser Höhe (700€) völlig unüblich für ein Ferienobjekt.

Also: einen MV gibt es. Den haben beide Parteien unterzeichnet. Dann ist der Vermieter am Ankunftstag aber nicht da. Obwohl er weiss, daß der Mieter aus 700km Entfernung anreist. Weil dieser sich- und auch das steht in Frage- um 30 Minuten verspätet hat. Wir nehmen auch an, das diese Wohnungsübergabe am Tag X zu Uhrzeit Y keine Pfllcht für beide Seiten ist, die sich direkt aus dem Mietvertrag ergibt.

Der Vermieter weiss auch, daß dem Mieter nun ein Schaden droht, weil er an diesem Sonntag einen anderen Schlafplatz braucht. Am Montag ruft er dann an und bietet einen Termin an, der 2h und 15 min später stattzufinden hat. Sonst ist wieder 1 Woche Ruhe.

Ich würde sicherheitshalber den MV fristlos kündigen und auf die gescheiterte Wohnungsübergabe verweisen. Das Verhalten des Vermieters ist unzumutbar. Dieser muss lediglich einen Schlüsselbund übergeben. Dafür ein Zeitfenster von 30 Minuten einmal in der Woche zu offerieren und dies 2h vorher dann zu offenbaren, grenzt an Sabotage.

Im Übrigen Anzahlung zurückfordern schriftlich mit Fristsetzung und hoffen das du das Geld bekommst. Durch das neuerliche Angebot vom Montag hat der Vermieter seine Position verbessert. Jedoch wirkt er weiterhin so, als wenn er gar kein Interesse an der Vermietung hat.

Ein Gericht würde sich mit der Frage befassen, was man Mieter und Vermieter zumuten kann. Das ergibt sich nicht direkt aus dem Mietvertrag und auch nicht aus dem Mietrecht. Es geht um Nebenpflichten, die die Beteiligten haben. Und da ist das Handeln des Vermieters nicht zumutbar
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Alternativ hätte ich mir theoretisch natürlich auch eine Übernachtungsmöglichkeit im Hotel suchen können und dann am Folgetag nochmal beim Vermieter auftauchen bzw. einen neuen Einzugstermin vereinbaren können. Für mich kam das jedoch nicht in Frage, weil das Vertrauensverhältnis hinüber war.
Man müsste ja mal diesem Herrn genauer auf die Finger schauen, ob er sich öfter schwarz leicht verdientes Geld hintenrum in die eigene Tasche steckt.
Mit so einer Äußerung über den Vermieter wäre ich schon eher vorsichtig.
Denn der "Rücktritt" kam ja eindeutig von Dir, Amoebe. Der Vermieter hat Dir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass jetzt kein Einzug mehr erfolgen könnte.

Diese Absprache über die Zeit der Schlüsselübergabe ist mehr als verkorkst gelaufen.

Und wenn Du für 200 Euro per vertraglicher Vereinbarung haftbar gemacht werden kannst, ist leider hier der Vermieter nicht im Unrecht.

Und ich schließe mich letztlich anderen Vorschreibern an, ob ein Klageerfolg wirklich vorliegt, was ich persönlich anzweifel, kann sicher eindeutig jemand vom Fach klären.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Wir sind hier in einem Hilferufforum. Jeder darf seine Gedanken äußern @Eisherz . Willst mich verklagen, wenn man Vermutungen äußert? Das wird schwierig werden.
Was hast Du denn für komische Gedanken?
Für Deine Vermutungen über ein möglicherweise strafbares Verhalten des Vermieters gibt es allerdings keine konkrete Grundlage, darauf bezog sich allein mein Satz.
 

Amoebe

Mitglied
Also, wie ich schon schrieb, gibt es eine Anmeldung meinerseits, eine von ihm unterzeichnete Mietreservierung/-bestätigung und eine von mir unterzeichnete Sondervereinbarung (sonst habe ich nichts unterschrieben).
Der Vermieter wird das Zimmer zum 1.5. weitervermieten, wenn ich bis morgen nicht den Einzug nebst Sicherheit (700€ Kaution) vorgenommen habe. Wenn ich eine vorzeitige Weitervermietung wünsche (was ich tue), könne diese "entsprechend dem Aufwand ggf. gerne eingeleitet werden, wenn hier die entsprechende Einverständnis schriftlich vorliegt. Ansonsten endet dies am Ende des Monats."
@Versuch: Wo liest du bitte eine Anspruchshaltung von mir heraus, wenn ich den Vermieter gefragt habe, ob auch eine Zeitspanne von 1std (nicht 1,5std) möglich sei und er telefonisch zugestimmt hat? Im Übrigen wohnt er da. Er ist auch kein Betrüger im eigentlichen Sinne, nur bisschen sonderbar (mit der Meinung bin ich ja scheinbar fast allein). Beruflich ist er Vertriebsmanager und ich finde es schade, dass er es trotzdem nötig hat, Praktikanten "abzuziehen". Für mich ist das nichts anderes.
Mein Plan B war ein Apartment meines Arbeitgebers, das für mich bis zum letzten Montag reserviert war (nein, ich habe es niemandem weggenommen), ist halt nur ein bisschen teurer.
Ich weiß nicht, was solche Kommentare bzgl. Anwalt sollen. Es geht hier wie gesagt um 400€ Streitwert und wenn ich eine Rechtschutzversicherung hätte, würde ich hier ja nicht schreiben. Ich erhoffe mir ja nur Anregungen, Erfahrungswerte etc. Insofern spielen Meinungen für mich schon eine Rolle @Buntehäsin.
@Eisherz Hättest du an meiner Stelle im Hotel übernachtet und am Folgetag eine erneute Kontaktaufnahme versucht und 700€ Kaution überwiesen? Sorry, glaube ich dir nicht. Ich dachte, dass meine Reaktion (zumindest emotional) nachvollziehbar ist.
@Dalmatiner Vielen Dank für den Beitrag. Das klingt für mich zumindest fundiert.
Auch vielen Dank an alle anderen für ihren Input bisher (auch kritischen). Sorry, dass ich nicht direkt zitiert habe. Ist mir bisschen aufwendig mitm Tablet.
Dann werde ich wohl den Weg mit dem Einschreiben und evtl. Mahnbescheid gehen. Sollte ich ihm vorher noch das von ihm verlangte schriftliche Einverständnis geben (ist ihm vielleicht wichtig, damit seine von ihm unterzeichnete Mietreservierung hinfällig wird)? Wobei ich ja schon zweimal in Textform (Email) erklärt habe, dass ich nicht mehr an dem Zimmer interessiert bin und ich auch nicht weiß, was er mit "entsprechend dem Aufwand" im finanziellen Sinne meint.
 

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