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Miete zurückerhalten

GrayBear

Aktives Mitglied
Momentchen, warum sollten die 400,-€ futsch sein? Sie waren als Miete zweckgebunden in der Ansicht, dass der Vertrag zustande kommt. Da er nun nicht zustande gekommen ist, musst Du @Amoebe ihm einen Brief per Einschreiben schicken, in dem Du ihm eine Frist in Form eines Datums!! schickst, bis wann Du das Geld zurückerwartest. Üblich sind 14 Tage. Hast Du das Geld dann nicht, kannst Du in einen gut sortierten Schreibwarenladen oder zu einer Gerichtsstelle gehen und einen Mahnbescheid beantragen. Das hilft den meisten auf die Sprünge.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Momentchen, warum sollten die 400,-€ futsch sein? Sie waren als Miete zweckgebunden in der Ansicht, dass der Vertrag zustande kommt. Da er nun nicht zustande gekommen ist, musst Du @Amoebe ihm einen Brief per Einschreiben schicken, in dem Du ihm eine Frist in Form eines Datums!! schickst, bis wann Du das Geld zurückerwartest. Üblich sind 14 Tage. Hast Du das Geld dann nicht, kannst Du in einen gut sortierten Schreibwarenladen oder zu einer Gerichtsstelle gehen und einen Mahnbescheid beantragen. Das hilft den meisten auf die Sprünge.
Es gibt
- mündlcihe Vereinbarungen
- vertragliche Bindungen
- Vertrauensschutz
- Rückzahlungsansprüche,

soweit ich mich noch an die Vorlesungen erinnere.

Aber was davon hier greift, kann nur ein Rechtsanwalt nach genauer Sichtung der Lage beurteilen.
 

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Und das war in diesem Fall nicht nur eine Ansprache mit 16Uhr, sondern: zwischen 16 und 16:30 Uhr. Wenn man keine Ahnung von solchen Sachen hat, sollte man sich einlesen oder nicht vorpreschen und meine Antworten verzerren. Bitte ruhig bleiben.
Du verzerrst deine Antworten aber selbst.
Bitte gleiche noch mal die Zeiten ab, besonders, wenn du sie fett schreibst. Sonst verwirrt das doch noch mehr, oder?
 

GrayBear

Aktives Mitglied
- mündlcihe Vereinbarungen ...
Stimmt schon, aber der zentrale Punkt ist die "übereinstimmende Willenserklärung" und die liegt nun nicht mehr vor, denn er will den Vertrag nicht mehr. Also ist auch die Zahlung der Miete hinfällig, denn sie war ja keine Provision oder ein Geschenk, sondern eine Monatsmiete. Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und ist nicht an eine Form gebunden. Aber dann sollten die Räume @Amoebe auch zur Verfügung stehen und auch das ist nicht der Fall. Kein Vertrag, Kohle muss erstattet werden. Aber klar, das ist keine Rechtberatung.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Könnte sich um ein Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit handeln.

Solange der Vertrag 1. zustande gekommen ist und 2. fort gilt, fällt natürlich Miete an.

Aktuell scheint der Vermieter aber nicht auf zu machen.
Also fällt prinzipiell immer noch Miete an, die aber rund 100% gemindert ausfallen kann - und dazu verwendet werden kann, einen anderen Wohnraum zu nutzen.

Insgesamt wirst Du - ohne Fristen zu setzen - aber kaum weiter kommen.
 

Amoebe

Mitglied
Erstmal bedanke ich mich bei euch für eure zahlreichen Antworten (ich bin übrigens ein Er)! 🙂
Also, der Typ scheint mir ziemlich cholerisch zu sein und das Inserat und die Dateien, die ich von ihm erhalten hatte, sind völlig unübersichtlich/überladen, unstrukturiert und mit Rechtschreibfehlern. Ich hatte mich nur auf den eingelassen, weil er mir am Telefon symphatisch war (mehrere Telefonate). Leider hat mich meine Menschenkenntnis wohl getäuscht. Ich hatte in der Tat in Kassel einen Anschlusszug verpasst. Wegen sowas hatte ich ja auch eine Zeitspanne schriftlich in einer von ihm erstellten und von mir ausgefüllten Excel-Datei angemeldet. In seinem tollen "Mietbescheid" hatte er diese, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen, auf 16 Uhr gesetzt. In der Email, von der ich sprach, hatte ich ebenso um die Zeitspanne 15:30-16:30 Uhr gebeten. Ich denke, dass es ihm mehr um den Fakt ging, dass ich mich von unterwegs nicht nochmal gemeldet hatte, weil er mir im Telefongespräch ja auch mitteilte, dass andere scheinbar Stunden später erscheinen (was natürlich nicht ok ist), was bei mir ja nicht der Fall war.
Im Nachhinein denke ich mir natürlich auch, dass es gut ist, dass er nicht mein Vermieter geworden ist, zumal das Haus auch nicht gerade einladend aussah.
Rechtsschutzversicherung ist übrigens nicht vorhanden.
Danke für den Tipp GrayBear. Ich hatte auch auf Zweckgebundenheit o.ä. gehofft und im Mietrecht gibt es doch sicherlich auch etwas wie Verhältnismäßigkeit, zumal er wusste, dass ich eine Anreise von 7 Stunden reiner Zugfahrt hatte? Zumindest meinem Empfinden nach (was natürlich nicht zählt) war seine Aktion, mich vor der Tür stehen zu lassen, unverhältnismäßig, obwohl ich sofort anrief, als er um 16:23 Uhr die Email schrieb, dass er nicht mehr verfügbar sei.
Er schrieb in seiner letzten Email, dass eine von mir gewünschte vorzeitige Weitervermietung (also vor dem 1. Mai) "entsprechend dem Aufwand ggf." (was auch immer er damit meint) gerne eingeleitet werden könnte, wenn ein entsprechendes Einverständnis schriftlich vorliegt. Ansonsten würde das Mietverhältnis am Ende des Monats enden. Ich habe ja jetzt zweimal letzte Woche per Mail erklärt, dass ich nicht mehr an dem Zimmer interessiert bin und die Aprilmiete zurückerhalten möchte (Willenserklärung in Textform), zumal ja noch gar kein schriftlich fixiertes Mietverhältnis bestand.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Kann ich da rechtlich etwas machen bzw. argumentieren, dass seine Aktion nicht verhältnismäßig war bzw. hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten sollte (falls Rechtsberatung nicht erlaubt
Das Mietverhältnis ist nicht zu stande gekommen, da der Vermieter zwar für April bereits Miete, du aber kein Zimmer bekommen hast.

Maßgebend sind die tatsächlichen Gegebenheiten. Klar kann der MV auch mündlich geschlossen werden. Aber der Vermieter hat seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt.

Details zur Wohnungsübergabe spielen keine Rolle. Der Vermieter kann vielleicht selbst vom Vertrag zurücktreten. Aber er kann nicht einfach die Miete einbehalten. Dafür hätte er mindestens die Wohnungsschlüssel übergeben müssen.

Der Fall ist so klar, da gibt es nichts drüber nachzudenken. Ich könnte mir sogar vorstellen, das eine Vermietung gar nicht geplant war und das Ganze eine Betrugsmasche ist.

Also schriftlich zur Rückzahlung derMiete auffordern. Dafür eine Frist setzen. Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein.

Erfolgt keine Erstattung innerhalb der Frist, Strafanzeige wegen Betrug oder Anwalt einschalten. Letzteres wäre natürlich sehr aufwändig, darum eher Variante 1.
 
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