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Miete zurückerhalten

Amoebe

Mitglied
Von Deiner Seite aus hast Du für Dich gesehen Recht, aber - ich würde für mich nicht darauf bestehen wollen, dass ich unbedingt Recht habe und auf meinen Stolz poche. Mir wäre es in erster Linie wichtig gewesen, dass ich die Situation von meiner Seite aus entschärfe und natürlich würde es mir auch um verlorenes Geld sehr leid tun. Du bist Minuten vor dem Termin angekommen, vermutlich war der Vermieter ebenfalls unter Druck und ich sehe es so, dass ich hätte dafür sorgen müssen, dass ich genügend Puffer habe bei einem für mich so wichtigen Termin. Dann hätte ich es sicher auch noch dreimal gut geschafft, auch wenn der Vermieter 30 Minuten vorgezogen hätte. Aber das ist mein eigenes Sicherheitsempfinden.
Gut, Du hattest ja noch das Apartement in der Hinterhand, wo Du ja letztlich untergekommen bist.

Mir wäre die Wohnung wichtiger gewesen, als auf mein Recht und Stolz zu beharren. Mir ist klar, dass das jeder anders sieht, was auch legitim ist.
Im Endeffekt ist es mir am wichtigsten eine gute Praktikumszeit zu haben, insofern war die Entscheidung für das Apartment die richtige. Unter so einem Vermieter hätte ich nicht leben wollen. Deshalb war es vielleicht auch gut, dass das passiert ist. Ich trauere nur dem Geld hinterher, falls ich es nicht wiederkriegen sollte (auch weil er sich dann noch bestätigt fühlt, alles richtig gemacht zu haben).
 

Piepel

Aktives Mitglied
Das da meinte ich mit Aufhebungsvertrag.:
Er hat sich ja schon dazu bereiterklärt, sich zum 1.5. einen neuen Mieter zu suchen und bei schriftlichem Einverständnis meinerseits auch schon früher.
Ich frag mich gerade ob der VM sich ärgert wenn er mitbekommt, dass Du eine zweite Absprache hattest und ob er dann denkt, dass Du nie vor hattest bei ihm einzuziehen?

Ein Mietvertrag muss ja schon vorher dort im Zimmer gelegen haben, als Du aufgeschlossen hast.
Wenn nicht (bzw. ohne Vertrag) kannst Du natürlich dem Arbeitgeber sagen, Du zahlst nichts.
Das ist ja das Argument warum der VM Dir das Geld zurück geben soll.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amoebe

Mitglied
Die Idee , sich erst auf einen Vertrag zu berufen um dann vor der Türe Einlass zu begehren aber anschließend zu sagen " ätsch, war ja alles nicht so" finde ich etwas schräg.
Du wärst dem Vermieter also vor Begeisterung um den Hals gefallen, wenn er dir zum vereinbarten Zeitpunkt die Tür nicht öffnet und dir dadurch ein Schaden entsteht?

Solange aber nichts aufgehoben ist läuft es vermutlich weiter.
Das schriftliche Eingeständnis bezieht sich ja auf "früher". Aber ja, ich verlasse mich ja auch nicht darauf, weshalb ich fristlos kündigen, vorher aber das morgige Gespräch abwarten möchte.

Er wird vermutlich nicht wissen was er davon halten soll, dass Du eine weitere Wohnungsabsprache hattest und dass Sonntag dort schon der Mietvertrag für Dich liegt.
Geht ihn ja auch nichts an. Ich musste übrigens zweigleisig suchen.

Man schreibt hier ja: ohne Vertrag brauchst Du nichts zu zahlen, kannst also -wenn die das vergessen haben- kostenlos da wohnen.
Warum sollte ich meinen AG täuschen wollen, für den ich später evtl. noch arbeiten möchte? Abgesehen davon lag natürlich ein Mietvertrag im Apartment.
 

MarinaM

Mitglied
Wie so oft .......
Natürlich liegen hier keine Verträge vor - natürlich wurde viel am Telefon besprochen.

Wie soll man da eine Aussage treffen ?
Wer hat recht ? Und warum reist man nicht rechtzeitig an ? Warum liest man nicht, was der andere schreibt ?
Nach dem, was hier zu lesen ist, kann ich nicht raten, wegen der 400 Euro einen Rechtstreit zu riskieren.
 
V

Versuch

Gast
Bin rechtzeitig angereist. Mein Fehler war, dass ich davon ausging, dass der Herr Vermieter keine Erinnerungslücken hat. Wird mir eine Lehre sein.
Lernen ist immer gut.

Meiner Meinung nach habt ihr die Kommunikation beide vermurkst. Du bist davon ausgegangen, dass ein Anreisezeitraum bis 16:30 Uhr okay ist, der Vermieter ist davon ausgegangen, dass du ihm während der Reise noch mal telefonisch kurz Bescheid gibst, wie die Dinge stehen.

Grundsätzlich würde ich es verstehen, wenn mich jemand bitten würde, ihn über meinen Reiseverlauf zu informieren, wenn es eine längere Reise ist und er auf meine Ankunft wartet.

Das gilt vor allem dann, wenn er mir erzählt, dass er in der gleichen Situation schon Stunden lang auf andere gewartet hat.

Also würde ich der Bitte nachkommen. Du hast dich entschieden, das nicht zu tun.

Jetzt einseitig dem Vermieter den schwarzen Peter zuzuschieben finde ich nicht angebracht. Offenbar hattest du ja auch im Vorfeld für eine zusätzliche Option gesorgt. Das zeigt ja auch, dass du an deinem gewählten Vorgehen Zweifel hattest.
 

Amoebe

Mitglied
Die zusätzliche Option war zunächst sogar mein Wunsch. Die Realisierbarkeit kam jedoch erst relativ kurzfristig zustande, weshalb ich mir vorher parallel auch ein WG-Zimmer suchte (ich konnte mich auf die Apartment Zusage nicht verlassen). Storniert hatte ich das Apartment nicht, weil mir in der Vorwoche des Praktikumbeginns mitgeteilt worden ist, dass es kein Problem sei, wenn es bis Beginn am Montag für mich reserviert bleibt (ich wollte ja niemandem Wohnfläche wegnehmen), weshalb ich es zu meinem Glück auch nicht tat.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Bin rechtzeitig angereist. Mein Fehler war, dass ich davon ausging, dass der Herr Vermieter keine Erinnerungslücken hat. Wird mir eine Lehre sein.
Der VM steht scheinbar auf dem Standpunkt, dass er keine hatte.

Du hattest ihm angeboten, zwischen 15.30 und 16.30 zu kommen, er hat 16.00 bestätigt.

Er sieht das so, dass Du ihm quasi eine Handvoll Gummibärchen anbietest; das erste für 15.30, das zweite für 15:31 und so weiter, also 60 Stück. Davon hat er ausgewählt was ihm schmeckt, nämlich das für 16.00.

Indem er eines aller angebotenen Bärchen annahm kam eine Einigung zustande, schließlich kann es ja nur genau eine Minute geben in der Du dort klingelst.

Du bist aber der Ansicht, dass er alle Gummibärchen annehmen musste, nur weil Du sie angeboten hast. Es gab aber nur eine Einigung für eines davon, hier: durch Angebot und Annahme.

Er sieht das so wie wenn Du eine Auto verkaufst und sagst: ich will zwischen 1530 und 1630 Euro. Er schlägt dann zu: für 1600 Euro nehme ich es.
Dadurch ist die Absprache zustande gekommen.
Auch hier wäre Dein maximaler Vorteil bei 1630Euro gewesen, seiner aber bei 1530Euro.
Eine Einigung wird erzielt, indem eine der Parteien auf ein Angebot eingeht, das der Bandbreite der Angebote der anderen Partei entspricht.

Es geht nämlich nicht darum, ob Du nur zu spät kommen könntest, sondern auch darum, ob Du viel zu früh ankommst!
Deiner Ansicht nach hätte er Dich auch bis 16:30 vor der Türe stehen lassen können - weil das so vereinbart war?
 
Zuletzt bearbeitet:

Amoebe

Mitglied
Also, was du da jetzt alles reininterpretierst, finde ich ein bisschen weltfremd. Ich habe gefragt, ob eine Zeitspanne i.O. wäre, weil ich eine lange Anfahrt habe und er hat zugestimmt. Warum er das auf 16 Uhr geändert hat, wissen wir beide nicht. Das ist also nur Spekulation von dir.
 

kasiopaja

Urgestein
Also, was du da jetzt alles reininterpretierst, finde ich ein bisschen weltfremd. Ich habe gefragt, ob eine Zeitspanne i.O. wäre, weil ich eine lange Anfahrt habe und er hat zugestimmt. Warum er das auf 16 Uhr geändert hat, wissen wir beide nicht. Das ist also nur Spekulation von dir.
Immerhin hat er Dir ein Treffen am nächsten Tag angeboten und das wolltest Du nicht.
 

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