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Miete zurückerhalten

dr.superman

Sehr aktives Mitglied
Du erwartest allen Ernstes, dass sich dieser an einem Sonntag Nachmittag über einen Zeitraum von 1,5 Stunden bei der zu übergebenden Wohnung / Zimmer aufhält, um auf dich zu warten? Das ist eine Schlüsselübergabe, keine Hotel mit Rezeption.
also eigentlich hätte er einfach anrufen können,
wenn er da ist und der vermieter dann los tigern.
Wenn ich eine Wohnung vermieten will und schon den ganzen Papierkram habe,
kann ich auch ein oder zwei Studnen auf den Anruf warten.
 

Amoebe

Mitglied
@Versuch: Also mir haben die Beiträge von GrayBear und Dalmatiner beim weiteren Vorgehen geholfen. Auch finde ich deinen Beitrag sehr hilfreich, auch wenn ich deine Meinung zum Vermieter nicht teile.
Wie könnte ich denn denken, dass er nicht einverstanden gewesen sei, wenn genannte Zeitspanne mehrmals mündlich als auch in Textform besprochen wurde? Deswegen bin ich ja so verärgert. Und wenn es für ihn so eine Zumutung gewesen war, hätte er das ja im Vorfeld kommunizieren können. Ich weiß nicht, wie du daraus herleitest, dass das meine Anspruchshaltung war.
Im Übrigen kennen wir doch alle die Deutsche Bahn oder? Ich bin um 5:30 Uhr aufgestanden (O-Ton des Vermieters: "Sie müssen nun auch nicht um 6 Uhr aufstehen", am Telefon klang das alles noch sehr locker/problemlos).
Und wie ich schon schrieb, ging es ihm wohl mehr um den Fakt, das ich mich von unterwegs nicht nochmal gemeldet hatte, weil andere Praktikanten ihn laut Eigenaussage auch mal Stunden warten lassen, was ich natürlich nicht in Ordnung finde und mir auch nicht das Recht gibt, es ebenso zu tun, was ja aber auch nicht der Fall war, weil ich innerhalb der Zeitspanne ankam.

So wie es scheint, haben wir ja nun einen mündlichen Mietvertrag über 3 Monate 😁 Ich bin leider ein bisschen naiv an die Sache herangegangen. Er hat sich ja schon dazu bereiterklärt, sich zum 1.5. einen neuen Mieter zu suchen und bei schriftlichem Einverständnis meinerseits auch schon früher.
Falls das jemand weiß: Verbaue ich mir denn irgendetwas, indem ich schriftlich zurücktrete oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige zur Weitervermietung? Immerhin würde ich damit dann ja eingestehen,dass wir einen MV haben. Ich möchte die 400€ nicht in den Wind schießen und solch ein Verhalten auch noch belohnen, wobei bei erfolgreicher Weitervermietung noch im April mir anteilig Aprilmiete zusteht und je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher wird das wohl? Deshalb weiß ich nicht, ob ich noch versuchen sollte, vorher (oder erst danach) eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen, falls die überhaupt weiterhilft.

Das Inserat war übrigens bei wg-gesucht.

Und warum sollte ich mich entschuldigen, nachdem ich am Vortag mehrere Male eiskalt ignoriert wurde und mich von ihm per Email dumm anmachen lassen musste? Das ist für mich verkehrte Welt. Ich habe auch meinen Stolz, der mich scheinbar womöglich Geld kostet. Ich hatte auch schon einen 11std Tag hinter mir. Am besagten Tag hatte ich mich zweimal per Mail dafür entschuldigt, dass/falls ich ihn verärgert habe, aber auch nur um reingelassen zu werden, um ehrlich zu sein, weil ich kein Fehlverhalten bei mir sah und bewusst auch keines zugestand.
Ich bin ja durchaus selbstkritisch, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie manche beim Vermieter keinerlei Fehlverhalten sehen und ich könnte auch nicht nachvollziehen, wenn das rechtlich überhaupt keine Rolle spielte.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn du dich zur Weitervermietung ab 1.5. bereiterklärst, musst du im Zweifel die vollen 3 Monate Miete zahlen. Das bedeutet, daß der MV bis 30.6. besteht. Der Vermieter ist lediglich berechtigt, bereits vorzeitig einen neuen Mieter, eben zum 1.5., aufzunehmen.

Kündige fristlos schriftlich und lass es darauf ankommen. Im schlechten Fall sind die 200€ Anzahlung weg. Durch die Kündigung kann er ebenfalls zum 1.5. weitervermieten. Und somit fordert er im schlechtesten Fall insgesamt 400€ von dir. Du kannst aber im Gegenzug verlangen das du nur die paar Tage bis zur Kündigung bezahlst. Oder auch gar nichts.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Aber ihr habt doch noch gar keinen Mietvertrag.
Aus dem Faden ist doch mittlerweile bekannt, dass die Vertragsparteien aus dem Mann und dem Praktikanten bestehen, um welches Zimmer es sich handelt , dazu wurde ein Zeitpunkt des Einzugs vereinbart, die Dauer steht fest, die Miethöhe beträgt 400 Euro, die Kaution 700 Euro.
Es wurde telefoniert und gemailt und angereist. Den Einzug hat der VM schon nachgebessert und zweimal angeboten.
Ich denke das reicht (Mündlicher Mietvertrag: Rechte, Pflichten & Gültigkeit (advocado.de))
Der VM hat es sogar mit einen Aufhebungsvertrag versucht.

Wenn er es drauf ankommen lassen will kann er es jetzt auf die Spitze treiben und sich darauf berufen, dass Schweigen keine Zustimmung zum Aufhebungsangebot darstellt, also einfach auf eine (fristgerechte) Kündigung warten, die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses in Rechnung stellen um dann ggf mit der Nebenkostenabrechnung bzgl. umlagefähiger Kosten weiter zu machen.

Die Idee , sich erst auf einen Vertrag zu berufen um dann vor der Türe Einlass zu begehren aber anschließend zu sagen " ätsch, war ja alles nicht so" finde ich etwas schräg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Und warum sollte ich mich entschuldigen, nachdem ich am Vortag mehrere Male eiskalt ignoriert wurde und mich von ihm per Email dumm anmachen lassen musste? Das ist für mich verkehrte Welt. Ich habe auch meinen Stolz, der mich scheinbar womöglich Geld kostet. Ich hatte auch schon einen 11std Tag hinter mir. Am besagten Tag hatte ich mich zweimal per Mail dafür entschuldigt, dass/falls ich ihn verärgert habe, aber auch nur um reingelassen zu werden, um ehrlich zu sein, weil ich kein Fehlverhalten bei mir sah und bewusst auch keines zugestand.
Von Deiner Seite aus hast Du für Dich gesehen Recht, aber - ich würde für mich nicht darauf bestehen wollen, dass ich unbedingt Recht habe und auf meinen Stolz poche. Mir wäre es in erster Linie wichtig gewesen, dass ich die Situation von meiner Seite aus entschärfe und natürlich würde es mir auch um verlorenes Geld sehr leid tun. Du bist Minuten vor dem Termin angekommen, vermutlich war der Vermieter ebenfalls unter Druck und ich sehe es so, dass ich hätte dafür sorgen müssen, dass ich genügend Puffer habe bei einem für mich so wichtigen Termin. Dann hätte ich es sicher auch noch dreimal gut geschafft, auch wenn der Vermieter 30 Minuten vorgezogen hätte. Aber das ist mein eigenes Sicherheitsempfinden.
Gut, Du hattest ja noch das Apartement in der Hinterhand, wo Du ja letztlich untergekommen bist.

Mir wäre die Wohnung wichtiger gewesen, als auf mein Recht und Stolz zu beharren. Mir ist klar, dass das jeder anders sieht, was auch legitim ist.
 

Amoebe

Mitglied
Von was für einem Aufhebungsvertrag sprichst du?
Inwiefern ist das Schweigen, wenn ich eine telefonische Beratung morgen, die heute nicht möglich war, abwarten möchte?
Der VM hat es sogar mit einen Aufhebungsvertrag versucht.
Was ein Gutmensch.
Wenn er es drauf ankommen lassen will kann er es jetzt auf die Spitze treiben und sich darauf berufen, dass Schweigen keine Zustimmung zum Aufhebungsangebot darstellt, also einfach auf eine (fristgerechte) Kündigung warten, die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses in Rechnung stellen um dann ggf mit der Nebenkostenabrechnung bzgl. umlagefähiger Kosten weiter zu machen.
Ob er damit durchkommt, ist eine andere Frage.
Die Idee alles mögliche zu vereinbaren um dann zu sagen "ätsch, ich will nicht mehr", funktioniert halt im realen Geschäftsleben nicht immer.
Kannst du auf den VM genauso beziehen: "Ätsch, ich mach dir nicht mehr die Tür auf."
 

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