Bin rechtzeitig angereist. Mein Fehler war, dass ich davon ausging, dass der Herr Vermieter keine Erinnerungslücken hat. Wird mir eine Lehre sein.
Der VM steht scheinbar auf dem Standpunkt, dass er keine hatte.
Du hattest ihm angeboten, zwischen 15.30 und 16.30 zu kommen, er hat 16.00 bestätigt.
Er sieht das so, dass Du ihm quasi eine Handvoll Gummibärchen anbietest; das erste für 15.30, das zweite für 15:31 und so weiter, also 60 Stück. Davon hat er ausgewählt was ihm schmeckt, nämlich das für 16.00.
Indem er eines aller angebotenen Bärchen annahm kam eine Einigung zustande, schließlich kann es ja nur genau eine Minute geben in der Du dort klingelst.
Du bist aber der Ansicht, dass er alle Gummibärchen annehmen musste, nur weil Du sie angeboten hast. Es gab aber nur eine Einigung für eines davon, hier: durch Angebot und Annahme.
Er sieht das so wie wenn Du eine Auto verkaufst und sagst: ich will zwischen 1530 und 1630 Euro. Er schlägt dann zu: für 1600 Euro nehme ich es.
Dadurch ist die Absprache zustande gekommen.
Auch hier wäre Dein maximaler Vorteil bei 1630Euro gewesen, seiner aber bei 1530Euro.
Eine Einigung wird erzielt, indem eine der Parteien auf ein Angebot eingeht, das der Bandbreite der Angebote der anderen Partei entspricht.
Es geht nämlich nicht darum, ob Du nur zu spät kommen könntest, sondern auch darum, ob Du viel zu früh ankommst!
Deiner Ansicht nach hätte er Dich auch bis 16:30 vor der Türe stehen lassen können - weil das so vereinbart war?